Schweizerisches Zentrum für angewandte Ökotoxikologie. Wie weiter?
- ShortId
-
09.4289
- Id
-
20094289
- Updated
-
27.07.2023 19:57
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerisches Zentrum für angewandte Ökotoxikologie. Wie weiter?
- AdditionalIndexing
-
2841;52;36;Gesundheitsrisiko;Giftstoff;Toxikologie;Unternehmensleitung;Entlassung;Forschungsstelle;Verhütung von Gefahren;chemische Industrie
- 1
-
- L04K01050216, Toxikologie
- L05K0602010402, Giftstoff
- L04K16020202, Forschungsstelle
- L04K07050103, chemische Industrie
- L04K01050510, Gesundheitsrisiko
- L04K06010302, Verhütung von Gefahren
- L05K0702030103, Entlassung
- L05K0703040303, Unternehmensleitung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf der Basis des Berichts des Bundesrates über die unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz vom 2. Mai 2007 (in Erfüllung des Postulats 02.3125) erhielt der ETH-Bereich im Rahmen des Leistungsauftrags des Bundesrates für die Jahre 2008-2011 den Auftrag, ein Schweizer Forschungs- und Dienstleistungszentrum für Ökotoxikologie aufzubauen und zu betreiben. Die jährlichen Mittel von 2 Millionen Franken sind im Bundesbeitrag 2008-2011 zugunsten des ETH-Bereichs enthalten. Der Bericht hat aufgezeigt, dass die Hochschulforschung und die Professuren der Ökotoxikologie vorwiegend im ETH-Bereich angesiedelt sind. Es war das erklärte Ziel des Bundesrates, die bestehenden relevanten Kompetenzen der Eawag (Handlungsfeld Chemikalien und Effekte in Gewässern) und der ETH Lausanne (Boden-Ökotoxikologie) bei der Schaffung eines Zentrums für Ökotoxikologie einzubeziehen und entsprechende Synergien zu nutzen. Der ETH-Rat hat mittels Zielvereinbarungen mit der Eawag und der ETH Lausanne den Auftrag umgesetzt. Das Zentrum wird als eine an der Eawag und der ETH Lausanne operierende, selbstständige Einheit geführt, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Die Administration des Zentrums und die Mittelverwaltung nimmt die Eawag wahr. Eine Begleitgruppe, in welcher die Eawag, die ETH Lausanne und die Leistungsbezüger (betroffene Bundesstellen, Kantone, Industrie) vertreten sind, berät das Zentrum in strategischer Hinsicht. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) leitet die Begleitgruppe. Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat die Fragen wie folgt beantworten: </p><p>1. Die Personalpolitik des Ökotoxzentrums liegt ausschliesslich im Kompetenz- und Entscheidbereich der zuständigen Stellen im ETH-Bereich. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu deren Personalentscheiden äussern.</p><p>2. Ja. Das Ökotoxzentrum verfügt über einen eigenen Businessplan, welcher die Organisation und Verantwortlichkeiten sowie die Grundleistungen und das Aufgabenportfolio regelt. Die Aufgaben und Leistungen des Ökotoxzentrums sind somit nicht in die Entwicklungspläne der ETH Lausanne und der Eawag integriert, was seine inhaltliche Selbstständigkeit stützt. </p><p>3. Ja. Der Bericht des Bundesrates vom 2. Mai 2007 identifiziert für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Bereich Ökotoxikologie einen zusätzlichen Bedarf von rund 4 Millionen Franken pro Jahr. Mit dem Bundesbeitrag von 2 Millionen Franken pro Jahr (2008-2011) kann sichergestellt werden, dass die minimalen langfristigen Bedürfnisse an angewandter Forschung, regulatorischer Unterstützung, Dienstleistungen und Lehre in Ökotoxikologie abgedeckt werden können sowie ein methodisches und technologisches Basisinstrumentarium (Grundkompetenz) zur Verfügung gestellt werden kann. Zusätzlich notwendige Gelder sollen über kompetitive Förderinstrumente im Bereich der anwendungsorientierten Forschung im In- und Ausland (im Wesentlichen via Beteiligungen an NFP-, KTI- und EU-Forschungsrahmenprogramm-Projekten) und über Aufträge beschafft werden. Nach der Aufbauphase geht es nun darum, im Rahmen des bewilligten Kredits das Aufgabenportfolio des Ökotoxzentrums mittelfristig konsequent auf die prioritären Bedürfnisse der Leistungsbezüger zu konzentrieren und daraus längerfristige Perspektiven zu entwickeln. </p><p>4. Ja. Neu wurde ein strategisches Leitungsgremium geschaffen, in welchem die Leitung des Ökotoxzentrums (bestehend aus der Leitungsperson sowie je einer Vertretung der Eawag und der ETH Lausanne), die Abteilung für Umwelttoxikologie der Eawag sowie je eine Vertretung des Bundes, wahrgenommen durch das Bafu, und der Industrie Einsitz haben. Das strategische Leitungsgremium entscheidet nach Konsultation der beratenden Begleitgruppe über die mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Businessplans und der sich darauf stützenden jährlichen Implementierungspläne. Die beratende Begleitgruppe, deren Zusammensetzung nicht ändert, wird also dahingehend verstärkt, dass die dort formulierten prioritären Bedürfnisse der Leistungsbezüger direkt in die Weiterentwicklung des Businessplans und der jährlichen Implementierungspläne einfliessen werden.</p><p>5. Die Eawag plant zurzeit in Absprache mit dem strategischen Leitungsgremium und in Zusammenarbeit mit einem externen Personalvermittlungsbüro die Ausschreibung und Neubesetzung der Stelle der Leitungsperson. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zur Umsetzung des Leistungsauftrags die Stelle der Leitungsperson so rasch als möglich wieder besetzt werden soll.</p><p>6. Sowohl das Ökotoxzentrum als auch das Zentrum für angewandte Humantoxikologie, das an den Universitäten Basel und Genf angesiedelt ist, haben den Auftrag, mit dem jeweils anderen Zentrum zusammenzuarbeiten. Konkret sieht diese Zusammenarbeit zurzeit wie folgt aus: </p><p>- gemeinsame Projekteingabe im NFP 64, "Chancen und Risiken von Nanomaterialien";</p><p>- Koordination der Massnahmen im Bereich der Lehre und Weiterbildung;</p><p>- Abstimmung beim Aufbau von experimentellen Kompetenzen und zusätzlich notwendigen Infrastrukturen. </p><p>Eine erste Analyse dieser Zusammenarbeit wird im Rahmen der für 2011 geplanten Evaluation des Zentrums für angewandte Humantoxikologie erfolgen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2008-2011 hat das Parlament einen jährlichen Beitrag von 2 Millionen Franken für den Aufbau eines Schweizer Forschungs- und Dienstleistungszentrums für Ökotoxikologie gesprochen. Ausgangspunkt war ein Bericht des Bundesrates vom 2. Mai 2007 über die unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz in Erfüllung meines Postulates 02.3125. Die ETH hat in der Folge der Eawag und der EPFL den Auftrag erteilt, ein Ökotoxzentrum aufzubauen, das Schwerpunkte wie Forschung und Entwicklung in angewandter Ökotoxikologie, Aufbau einer Drehscheibe zur Früherkennung und Lösung praktischer Probleme und die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen beinhalten soll. Vor gut einem Jahr wurde das neue Ökotoxzentrum an der Eawag offiziell eröffnet. Trotz erfolgreichem Start und noch bevor die Zwischenevaluation erfolgte, wurde vor zwei Monaten der Leiterin des Ökotoxzentrums überraschend gekündigt. </p><p>Dies wirft einige Fragen auf, die ich den Bundesrat zu beantworten bitte: </p><p>1. Wie kam es zu dieser fristlosen Kündigung, über die nicht einmal die Begleitgruppe informiert wurde? </p><p>2. Ist die Unabhängigkeit des Ökotoxzentrums gewährleistet, wie es im Bericht des Bundesrates über die Toxikologieforschung in der Schweiz explizit festgehalten ist? </p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das Ökotoxzentrum sich selbstständig für Forschungsgelder im In- und im Ausland bewerben kann, damit es seiner umfassenden Aufgabe gerecht werden kann? </p><p>4. Ist eine Neustrukturierung des Zentrums vorgesehen, und wie sieht diese aus? Wird dabei die fachliche Begleit- oder Beratungsgruppe in ihrer Funktion gestärkt? </p><p>5. Wann und mit welchem Aufgabenprofil wird eine neue Leitungsperson eingestellt? </p><p>6. Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem erst vor knapp einem Monat eröffneten Zentrum für angewandte Humantoxikologie der Universitäten Basel und Genf aus?</p>
- Schweizerisches Zentrum für angewandte Ökotoxikologie. Wie weiter?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf der Basis des Berichts des Bundesrates über die unabhängige Toxikologie-Forschung in der Schweiz vom 2. Mai 2007 (in Erfüllung des Postulats 02.3125) erhielt der ETH-Bereich im Rahmen des Leistungsauftrags des Bundesrates für die Jahre 2008-2011 den Auftrag, ein Schweizer Forschungs- und Dienstleistungszentrum für Ökotoxikologie aufzubauen und zu betreiben. Die jährlichen Mittel von 2 Millionen Franken sind im Bundesbeitrag 2008-2011 zugunsten des ETH-Bereichs enthalten. Der Bericht hat aufgezeigt, dass die Hochschulforschung und die Professuren der Ökotoxikologie vorwiegend im ETH-Bereich angesiedelt sind. Es war das erklärte Ziel des Bundesrates, die bestehenden relevanten Kompetenzen der Eawag (Handlungsfeld Chemikalien und Effekte in Gewässern) und der ETH Lausanne (Boden-Ökotoxikologie) bei der Schaffung eines Zentrums für Ökotoxikologie einzubeziehen und entsprechende Synergien zu nutzen. Der ETH-Rat hat mittels Zielvereinbarungen mit der Eawag und der ETH Lausanne den Auftrag umgesetzt. Das Zentrum wird als eine an der Eawag und der ETH Lausanne operierende, selbstständige Einheit geführt, die über keine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Die Administration des Zentrums und die Mittelverwaltung nimmt die Eawag wahr. Eine Begleitgruppe, in welcher die Eawag, die ETH Lausanne und die Leistungsbezüger (betroffene Bundesstellen, Kantone, Industrie) vertreten sind, berät das Zentrum in strategischer Hinsicht. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) leitet die Begleitgruppe. Vor diesem Hintergrund kann der Bundesrat die Fragen wie folgt beantworten: </p><p>1. Die Personalpolitik des Ökotoxzentrums liegt ausschliesslich im Kompetenz- und Entscheidbereich der zuständigen Stellen im ETH-Bereich. Der Bundesrat kann sich daher nicht zu deren Personalentscheiden äussern.</p><p>2. Ja. Das Ökotoxzentrum verfügt über einen eigenen Businessplan, welcher die Organisation und Verantwortlichkeiten sowie die Grundleistungen und das Aufgabenportfolio regelt. Die Aufgaben und Leistungen des Ökotoxzentrums sind somit nicht in die Entwicklungspläne der ETH Lausanne und der Eawag integriert, was seine inhaltliche Selbstständigkeit stützt. </p><p>3. Ja. Der Bericht des Bundesrates vom 2. Mai 2007 identifiziert für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags im Bereich Ökotoxikologie einen zusätzlichen Bedarf von rund 4 Millionen Franken pro Jahr. Mit dem Bundesbeitrag von 2 Millionen Franken pro Jahr (2008-2011) kann sichergestellt werden, dass die minimalen langfristigen Bedürfnisse an angewandter Forschung, regulatorischer Unterstützung, Dienstleistungen und Lehre in Ökotoxikologie abgedeckt werden können sowie ein methodisches und technologisches Basisinstrumentarium (Grundkompetenz) zur Verfügung gestellt werden kann. Zusätzlich notwendige Gelder sollen über kompetitive Förderinstrumente im Bereich der anwendungsorientierten Forschung im In- und Ausland (im Wesentlichen via Beteiligungen an NFP-, KTI- und EU-Forschungsrahmenprogramm-Projekten) und über Aufträge beschafft werden. Nach der Aufbauphase geht es nun darum, im Rahmen des bewilligten Kredits das Aufgabenportfolio des Ökotoxzentrums mittelfristig konsequent auf die prioritären Bedürfnisse der Leistungsbezüger zu konzentrieren und daraus längerfristige Perspektiven zu entwickeln. </p><p>4. Ja. Neu wurde ein strategisches Leitungsgremium geschaffen, in welchem die Leitung des Ökotoxzentrums (bestehend aus der Leitungsperson sowie je einer Vertretung der Eawag und der ETH Lausanne), die Abteilung für Umwelttoxikologie der Eawag sowie je eine Vertretung des Bundes, wahrgenommen durch das Bafu, und der Industrie Einsitz haben. Das strategische Leitungsgremium entscheidet nach Konsultation der beratenden Begleitgruppe über die mittel- und langfristige Weiterentwicklung des Businessplans und der sich darauf stützenden jährlichen Implementierungspläne. Die beratende Begleitgruppe, deren Zusammensetzung nicht ändert, wird also dahingehend verstärkt, dass die dort formulierten prioritären Bedürfnisse der Leistungsbezüger direkt in die Weiterentwicklung des Businessplans und der jährlichen Implementierungspläne einfliessen werden.</p><p>5. Die Eawag plant zurzeit in Absprache mit dem strategischen Leitungsgremium und in Zusammenarbeit mit einem externen Personalvermittlungsbüro die Ausschreibung und Neubesetzung der Stelle der Leitungsperson. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass zur Umsetzung des Leistungsauftrags die Stelle der Leitungsperson so rasch als möglich wieder besetzt werden soll.</p><p>6. Sowohl das Ökotoxzentrum als auch das Zentrum für angewandte Humantoxikologie, das an den Universitäten Basel und Genf angesiedelt ist, haben den Auftrag, mit dem jeweils anderen Zentrum zusammenzuarbeiten. Konkret sieht diese Zusammenarbeit zurzeit wie folgt aus: </p><p>- gemeinsame Projekteingabe im NFP 64, "Chancen und Risiken von Nanomaterialien";</p><p>- Koordination der Massnahmen im Bereich der Lehre und Weiterbildung;</p><p>- Abstimmung beim Aufbau von experimentellen Kompetenzen und zusätzlich notwendigen Infrastrukturen. </p><p>Eine erste Analyse dieser Zusammenarbeit wird im Rahmen der für 2011 geplanten Evaluation des Zentrums für angewandte Humantoxikologie erfolgen können.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Mit der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2008-2011 hat das Parlament einen jährlichen Beitrag von 2 Millionen Franken für den Aufbau eines Schweizer Forschungs- und Dienstleistungszentrums für Ökotoxikologie gesprochen. Ausgangspunkt war ein Bericht des Bundesrates vom 2. Mai 2007 über die unabhängige Toxikologieforschung in der Schweiz in Erfüllung meines Postulates 02.3125. Die ETH hat in der Folge der Eawag und der EPFL den Auftrag erteilt, ein Ökotoxzentrum aufzubauen, das Schwerpunkte wie Forschung und Entwicklung in angewandter Ökotoxikologie, Aufbau einer Drehscheibe zur Früherkennung und Lösung praktischer Probleme und die Aus- und Weiterbildung von Fachpersonen beinhalten soll. Vor gut einem Jahr wurde das neue Ökotoxzentrum an der Eawag offiziell eröffnet. Trotz erfolgreichem Start und noch bevor die Zwischenevaluation erfolgte, wurde vor zwei Monaten der Leiterin des Ökotoxzentrums überraschend gekündigt. </p><p>Dies wirft einige Fragen auf, die ich den Bundesrat zu beantworten bitte: </p><p>1. Wie kam es zu dieser fristlosen Kündigung, über die nicht einmal die Begleitgruppe informiert wurde? </p><p>2. Ist die Unabhängigkeit des Ökotoxzentrums gewährleistet, wie es im Bericht des Bundesrates über die Toxikologieforschung in der Schweiz explizit festgehalten ist? </p><p>3. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass das Ökotoxzentrum sich selbstständig für Forschungsgelder im In- und im Ausland bewerben kann, damit es seiner umfassenden Aufgabe gerecht werden kann? </p><p>4. Ist eine Neustrukturierung des Zentrums vorgesehen, und wie sieht diese aus? Wird dabei die fachliche Begleit- oder Beratungsgruppe in ihrer Funktion gestärkt? </p><p>5. Wann und mit welchem Aufgabenprofil wird eine neue Leitungsperson eingestellt? </p><p>6. Wie sieht die Zusammenarbeit mit dem erst vor knapp einem Monat eröffneten Zentrum für angewandte Humantoxikologie der Universitäten Basel und Genf aus?</p>
- Schweizerisches Zentrum für angewandte Ökotoxikologie. Wie weiter?
Back to List