Froschschenkel. Eine Delikatesse mit vielen Fragezeichen
- ShortId
-
09.4290
- Id
-
20094290
- Updated
-
28.07.2023 10:48
- Language
-
de
- Title
-
Froschschenkel. Eine Delikatesse mit vielen Fragezeichen
- AdditionalIndexing
-
52;15;Einfuhrbeschränkung;Fleischindustrie;Zuchttier;Fleischerzeugnis;Tiertransport;Schlachtung;Tierkrankheit;Tierschutz;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L05K1402030306, Fleischerzeugnis
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K18010217, Tiertransport
- L05K0601040802, Tierschutz
- L05K1402030102, Fleischindustrie
- L05K1402040107, Schlachtung
- L05K1401010308, Zuchttier
- L05K1401010301, Tierkrankheit
- L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Insgesamt werden jährlich etwa 450 000 Frösche (vorwiegend aus der Türkei) lebend in die Schweiz importiert und hier geschlachtet. </p><p>In der Schweiz dürfen gemäss Artikel 160 Absatz 7 der Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) lebende Frösche nicht aufeinandergeschichtet transportiert werden. Sie müssen gut befeuchtet und gekühlt in Transportbehältern befördert werden (Art. 165 und 167 TSchV). In der EU sind die Vorschriften für Tiertransporte in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Für den Transport von Fröschen gibt es keine spezifischen Vorschriften. Es gelten allgemeingültige Vorschriften, wie sie auch in der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung festgehalten sind (Art. 150ff. TSchV).</p><p>Im Inland werden Tiertransporte stichprobenweise durch kantonale Fachstellen kontrolliert (Art. 217 TSchV). </p><p>Froschschenkel sind Lebensmittel tierischer Herkunft. Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, ist der Transport von lebenden Fröschen sowie allgemein von lebenden Tieren zur Lebensmittelgewinnung vertretbar.</p><p>2. Gemäss Artikel 178 TSchV müssen Wirbeltiere vor der Tötung betäubt werden. In der Schweiz werden die lebenden Frösche in der Regel stark abgekühlt und anschliessend enthauptet. Wie weitgehend die Empfindungsfähigkeit der Frösche durch das Abkühlen tatsächlich ausgeschaltet wird, ist wissenschaftlich noch nicht eingehend geklärt. Die gleiche Methode wird auch von ausländischen Schlachtbetrieben angewendet. Vereinzelt wird die Enthauptung der Frösche nach einer Elektrobetäubung durchgeführt. </p><p>Betriebe, welche Frösche zur Lebensmittelgewinnung schlachten, sind aufgrund ihrer geringen Grösse (weniger als 30 000 Kilo/Jahr) nicht bewilligungspflichtig. Sie werden stichprobenweise durch die kantonalen Veterinärbehörden überwacht. </p><p>3. Bei den importierten lebenden Fröschen handelt es sich um Wildfänge. Ob und in welchem Ausmass Frösche zur Lebensmittelgewinnung gezüchtet werden, ist nicht bekannt.</p><p>4. Die zu Speisezwecken importierten Frösche gehören nicht zu den nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (SR 0.453) bedrohten Tierarten. Soweit bekannt, werden die importierten Frösche nicht ausgewildert. Eine Gefährdung der inländischen Frösche ist nicht ersichtlich. </p><p>5. Die Tierseuchengesetzgebung sieht keine Massnahmen gegen die Chytridiomykose vor. Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat diese weltweit verbreitete Krankheit zwar als meldepflichtig deklariert, gibt aber keine Bekämpfungsstrategie vor.</p><p>6. Der Konsum von Froschschenkeln liegt in der Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. Solange die Tierschutz- und die Lebensmittelgesetzgebung eingehalten werden, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz sind alle einheimischen Frösche geschützt, der Import von lebenden Fröschen zum Verzehr oder von Froschschenkeln ist aber legal. Jedes Jahr werden gemäss der Statistik der Eidgenössischen Zollverwaltung etwa 150 Tonnen Froschschenkel in die Schweiz importiert, entweder als verarbeitete Froschschenkel oder auch als lebende Frösche, die in der Schweiz geschlachtet werden. Dies entspricht 7,5 bis 10 Millionen Tieren pro Jahr, alleine für die Schweiz! Vom ganzen Frosch werden nur die hinteren Schenkel abgeschnitten und gegessen. Der Rest (etwa 80 Prozent) ist Abfall. Für eine kleine Speise müssen sechs Tiere getötet werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie viele lebende Frösche für Speisezwecke werden aktuell in die Schweiz importiert und hier geschlachtet? Was für Transportbedingungen gelten für lebende Frösche? Wie werden die Transportbedingungen für lebende Frösche kontrolliert? Ist ein Transport von lebenden Fröschen allein für kulinarische Zwecke aus Sicht des Bundesrates vertretbar? </p><p>2. Mit welchen Methoden werden Frösche in den in- und ausländischen Schlachtbetrieben betäubt und getötet? Wie und durch wen werden diese Schlachtbetriebe kontrolliert? Werden die Bestimmungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung bezüglich Betäuben und Töten von Wirbeltieren eingehalten? </p><p>3. Wie gross ist der Anteil der Zuchttiere am Total der zu Speisezwecken in die Schweiz importierten Frösche? Lassen sich Frösche, welche zu Speisezwecken geeignet sind, überhaupt in diesen riesigen Mengen züchten? In welchen Ländern sind diese Zuchtbetriebe, und wie sind die Tierhaltebedingungen dort? Wie und von wem werden diese Betriebe kontrolliert? </p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass für eine fragliche Delikatesse Millionen von Tieren der freien Natur entnommen und damit die schon bedrohten Amphibienpopulationen zusätzlich gefährdet werden? Ist es vertretbar, mit dem Import von lebenden Fröschen die bereits bedrohten einheimischen Amphibien zusätzlich zu gefährden? </p><p>5. Welche Massnahmen werden im Bereich Frösche zu Speisezwecken ergriffen, um der weiteren Verbreitung der Chytridiomykose (eine Pilzkrankheit, die für das weltweite Amphibiensterben verantwortlich gemacht wird) entgegenzuwirken? </p><p>6. Welche Lösungsvorschläge sieht der Bundesrat, damit die Einfuhr und der Verzehr von Fröschen verringert werden können?</p>
- Froschschenkel. Eine Delikatesse mit vielen Fragezeichen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Insgesamt werden jährlich etwa 450 000 Frösche (vorwiegend aus der Türkei) lebend in die Schweiz importiert und hier geschlachtet. </p><p>In der Schweiz dürfen gemäss Artikel 160 Absatz 7 der Tierschutzverordnung (TSchV, SR 455.1) lebende Frösche nicht aufeinandergeschichtet transportiert werden. Sie müssen gut befeuchtet und gekühlt in Transportbehältern befördert werden (Art. 165 und 167 TSchV). In der EU sind die Vorschriften für Tiertransporte in der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport geregelt. Für den Transport von Fröschen gibt es keine spezifischen Vorschriften. Es gelten allgemeingültige Vorschriften, wie sie auch in der schweizerischen Tierschutzgesetzgebung festgehalten sind (Art. 150ff. TSchV).</p><p>Im Inland werden Tiertransporte stichprobenweise durch kantonale Fachstellen kontrolliert (Art. 217 TSchV). </p><p>Froschschenkel sind Lebensmittel tierischer Herkunft. Werden die gesetzlichen Vorgaben eingehalten, ist der Transport von lebenden Fröschen sowie allgemein von lebenden Tieren zur Lebensmittelgewinnung vertretbar.</p><p>2. Gemäss Artikel 178 TSchV müssen Wirbeltiere vor der Tötung betäubt werden. In der Schweiz werden die lebenden Frösche in der Regel stark abgekühlt und anschliessend enthauptet. Wie weitgehend die Empfindungsfähigkeit der Frösche durch das Abkühlen tatsächlich ausgeschaltet wird, ist wissenschaftlich noch nicht eingehend geklärt. Die gleiche Methode wird auch von ausländischen Schlachtbetrieben angewendet. Vereinzelt wird die Enthauptung der Frösche nach einer Elektrobetäubung durchgeführt. </p><p>Betriebe, welche Frösche zur Lebensmittelgewinnung schlachten, sind aufgrund ihrer geringen Grösse (weniger als 30 000 Kilo/Jahr) nicht bewilligungspflichtig. Sie werden stichprobenweise durch die kantonalen Veterinärbehörden überwacht. </p><p>3. Bei den importierten lebenden Fröschen handelt es sich um Wildfänge. Ob und in welchem Ausmass Frösche zur Lebensmittelgewinnung gezüchtet werden, ist nicht bekannt.</p><p>4. Die zu Speisezwecken importierten Frösche gehören nicht zu den nach dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (SR 0.453) bedrohten Tierarten. Soweit bekannt, werden die importierten Frösche nicht ausgewildert. Eine Gefährdung der inländischen Frösche ist nicht ersichtlich. </p><p>5. Die Tierseuchengesetzgebung sieht keine Massnahmen gegen die Chytridiomykose vor. Die Weltorganisation für Tiergesundheit hat diese weltweit verbreitete Krankheit zwar als meldepflichtig deklariert, gibt aber keine Bekämpfungsstrategie vor.</p><p>6. Der Konsum von Froschschenkeln liegt in der Verantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten. Solange die Tierschutz- und die Lebensmittelgesetzgebung eingehalten werden, sieht der Bundesrat keinen Handlungsbedarf.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In der Schweiz sind alle einheimischen Frösche geschützt, der Import von lebenden Fröschen zum Verzehr oder von Froschschenkeln ist aber legal. Jedes Jahr werden gemäss der Statistik der Eidgenössischen Zollverwaltung etwa 150 Tonnen Froschschenkel in die Schweiz importiert, entweder als verarbeitete Froschschenkel oder auch als lebende Frösche, die in der Schweiz geschlachtet werden. Dies entspricht 7,5 bis 10 Millionen Tieren pro Jahr, alleine für die Schweiz! Vom ganzen Frosch werden nur die hinteren Schenkel abgeschnitten und gegessen. Der Rest (etwa 80 Prozent) ist Abfall. Für eine kleine Speise müssen sechs Tiere getötet werden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten: </p><p>1. Wie viele lebende Frösche für Speisezwecke werden aktuell in die Schweiz importiert und hier geschlachtet? Was für Transportbedingungen gelten für lebende Frösche? Wie werden die Transportbedingungen für lebende Frösche kontrolliert? Ist ein Transport von lebenden Fröschen allein für kulinarische Zwecke aus Sicht des Bundesrates vertretbar? </p><p>2. Mit welchen Methoden werden Frösche in den in- und ausländischen Schlachtbetrieben betäubt und getötet? Wie und durch wen werden diese Schlachtbetriebe kontrolliert? Werden die Bestimmungen der Schweizer Tierschutzgesetzgebung bezüglich Betäuben und Töten von Wirbeltieren eingehalten? </p><p>3. Wie gross ist der Anteil der Zuchttiere am Total der zu Speisezwecken in die Schweiz importierten Frösche? Lassen sich Frösche, welche zu Speisezwecken geeignet sind, überhaupt in diesen riesigen Mengen züchten? In welchen Ländern sind diese Zuchtbetriebe, und wie sind die Tierhaltebedingungen dort? Wie und von wem werden diese Betriebe kontrolliert? </p><p>4. Wie stellt sich der Bundesrat dazu, dass für eine fragliche Delikatesse Millionen von Tieren der freien Natur entnommen und damit die schon bedrohten Amphibienpopulationen zusätzlich gefährdet werden? Ist es vertretbar, mit dem Import von lebenden Fröschen die bereits bedrohten einheimischen Amphibien zusätzlich zu gefährden? </p><p>5. Welche Massnahmen werden im Bereich Frösche zu Speisezwecken ergriffen, um der weiteren Verbreitung der Chytridiomykose (eine Pilzkrankheit, die für das weltweite Amphibiensterben verantwortlich gemacht wird) entgegenzuwirken? </p><p>6. Welche Lösungsvorschläge sieht der Bundesrat, damit die Einfuhr und der Verzehr von Fröschen verringert werden können?</p>
- Froschschenkel. Eine Delikatesse mit vielen Fragezeichen
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