Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes
- ShortId
-
09.4291
- Id
-
20094291
- Updated
-
28.07.2023 10:34
- Language
-
de
- Title
-
Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes
- AdditionalIndexing
-
2846;nachhaltige Nutzung;Rechtssicherheit;Beziehung Bund-Kanton;Raumplanung;Bodenpolitik;Boden;Datenerhebung;Geologie;Besitz
- 1
-
- L06K060103010101, nachhaltige Nutzung
- L04K06030401, Boden
- L04K01020404, Bodenpolitik
- L04K12030402, Datenerhebung
- L04K16010402, Geologie
- L04K05030207, Rechtssicherheit
- L04K05070101, Besitz
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L03K010204, Raumplanung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Notwendigkeit einer Anpassung des Bundesrechtes zur nachhaltigen Nutzung des Untergrundes ist in der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 09.3806 bereits bestätigt worden. Die Ergänzung des Raumplanungsgesetzes, wie in der Motion Gutzwiller 09.4067 gefordert, ist zwar notwendig, deckt jedoch nur einen Teilbereich der Problematik ab, nämlich den Einbezug des Untergrundes im Raumplanungsgesetz (RPG). </p><p>Das neue Gesetz sollte insbesondere folgende Bereiche regeln: </p><p>- Nachhaltige Nutzung des geologischen Untergrundes, insbesondere schonender Umgang mit den Ressourcen;</p><p>- Ressourcenpotenziale und Nutzungsprioritäten;</p><p>- Vermeidung von Nutzungskonflikten, Störfallrisiken und übermässigen Kosten;</p><p>- Regelung der Verfügungsgewalt über den Untergrund;</p><p>- Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für private als auch für öffentliche Nutzungsansprüche;</p><p>- Strategische Raum- und Rohstoffsicherung im Hinblick auf die sich abzeichnende Ressourcenverknappung;</p><p>- Gewährleistung des sachgerechten Umgangs bei der Planung, Nutzung und Nachsorge des Untergrundes;</p><p>- Gewährleistung der allgemeinen Verfügbarkeit der Daten und Informationen über den Untergrund.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach die nachhaltige Nutzung des geologischen Untergrundes gesetzlich zu regeln ist. Er hat dies bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Riklin 09.3806 dargelegt. Entsprechende Anpassungen des Bundesrechts, insbesondere des Raumplanungsgesetzes, sind berechtigt und werden derzeit geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber die Erarbeitung eines Gesetzes, wie es die Motionärin verlangt, verfrüht und dessen Regelungsinhalt zu detailliert vorgezeichnet.</p><p>Zahlreiche Kantone verfügen über eigene bergrechtliche Bestimmungen. All diese Regelungen haben die Nutzung von mineralischen Rohstoffen zum Gegenstand, nicht aber die Nutzung von unterirdischem Raum oder von geothermischer Energie. Die Nutzung von Baurohstoffen (Hartgestein, Kies, Sand, Tone) wird in der Regel durch Umweltgesetze und -verordnungen geregelt. Bereits gut geregelt auf Bundesebene ist die Nutzung des unterirdischen Rohstoffs Grundwasser. Mittelfristiges Ziel der weiteren Vorabklärungen des Bundes sollte ein konsistentes Regelwerk für diese Nutzungen sein, welches einerseits Investitions- und Rechtssicherheit bietet und andererseits für die Behörde klare Vorgaben zur Beachtung der Sicherheits- und Umweltstandards, zur Erteilung von Genehmigungen und zur Vermeidung von Konflikten gibt. Ob dieses Ziel allenfalls durch Anpassung und Ergänzung der diversen Fachgesetzgebungen oder durch eine Art "Mantelgesetz" erreicht wird, kann erst nach den obenerwähnten Vorarbeiten geklärt werden.</p><p>Regelungen zur nachhaltigen Nutzung des Untergrundes sollten auch die bestehenden Fragen der Nutzungspriorität sowie der Kompensierung behandeln und somit neben öffentlich-rechtlichen auch privatrechtliche Angelegenheiten erfassen. Angesichts verschiedener komplexer Machbarkeitsabklärungen und Projektierungen (z. B. Geothermie, Tiefenlager für radioaktive Abfälle) ist das Bedürfnis erkannt, rasch einheitliche Regelungen zu schaffen. In den von der Motion erwähnten Regelungsbereichen bestehen nicht überall zweifelsfreie Rechtsetzungskompetenzen des Bundes. Das vorgeschlagene Gesetz würde möglicherweise auch eine Modifikation der Verfassung notwendig machen.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die Problematik bekannt ist. Mehrere Ämter und Fachstellen des Bundes beschäftigen sich mit der Materie. Die laufenden Abklärungen werden zeigen, mit welchen Massnahmen - separates Gesetz oder Anpassung und Ergänzung der bestehenden Gesetze - die Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes am wirkungsvollsten vollzogen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nachhaltige Nutzung des Untergrundes gesetzlich zu regeln. Das Hauptziel des Gesetzes (mögliche Bezeichnung: Geologiegesetz) ist die nachhaltige Nutzung des Untergrundes, insbesondere zur Sicherstellung der Ressourcen und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Das Gesetz regelt unter anderem die Verfügungsgewalt über den Untergrund, die Kompetenzen von Bund und Kantonen, die Planung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit von geologischen Daten.</p>
- Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Notwendigkeit einer Anpassung des Bundesrechtes zur nachhaltigen Nutzung des Untergrundes ist in der Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 09.3806 bereits bestätigt worden. Die Ergänzung des Raumplanungsgesetzes, wie in der Motion Gutzwiller 09.4067 gefordert, ist zwar notwendig, deckt jedoch nur einen Teilbereich der Problematik ab, nämlich den Einbezug des Untergrundes im Raumplanungsgesetz (RPG). </p><p>Das neue Gesetz sollte insbesondere folgende Bereiche regeln: </p><p>- Nachhaltige Nutzung des geologischen Untergrundes, insbesondere schonender Umgang mit den Ressourcen;</p><p>- Ressourcenpotenziale und Nutzungsprioritäten;</p><p>- Vermeidung von Nutzungskonflikten, Störfallrisiken und übermässigen Kosten;</p><p>- Regelung der Verfügungsgewalt über den Untergrund;</p><p>- Planungs- und Investitionssicherheit sowohl für private als auch für öffentliche Nutzungsansprüche;</p><p>- Strategische Raum- und Rohstoffsicherung im Hinblick auf die sich abzeichnende Ressourcenverknappung;</p><p>- Gewährleistung des sachgerechten Umgangs bei der Planung, Nutzung und Nachsorge des Untergrundes;</p><p>- Gewährleistung der allgemeinen Verfügbarkeit der Daten und Informationen über den Untergrund.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, wonach die nachhaltige Nutzung des geologischen Untergrundes gesetzlich zu regeln ist. Er hat dies bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Riklin 09.3806 dargelegt. Entsprechende Anpassungen des Bundesrechts, insbesondere des Raumplanungsgesetzes, sind berechtigt und werden derzeit geprüft. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber die Erarbeitung eines Gesetzes, wie es die Motionärin verlangt, verfrüht und dessen Regelungsinhalt zu detailliert vorgezeichnet.</p><p>Zahlreiche Kantone verfügen über eigene bergrechtliche Bestimmungen. All diese Regelungen haben die Nutzung von mineralischen Rohstoffen zum Gegenstand, nicht aber die Nutzung von unterirdischem Raum oder von geothermischer Energie. Die Nutzung von Baurohstoffen (Hartgestein, Kies, Sand, Tone) wird in der Regel durch Umweltgesetze und -verordnungen geregelt. Bereits gut geregelt auf Bundesebene ist die Nutzung des unterirdischen Rohstoffs Grundwasser. Mittelfristiges Ziel der weiteren Vorabklärungen des Bundes sollte ein konsistentes Regelwerk für diese Nutzungen sein, welches einerseits Investitions- und Rechtssicherheit bietet und andererseits für die Behörde klare Vorgaben zur Beachtung der Sicherheits- und Umweltstandards, zur Erteilung von Genehmigungen und zur Vermeidung von Konflikten gibt. Ob dieses Ziel allenfalls durch Anpassung und Ergänzung der diversen Fachgesetzgebungen oder durch eine Art "Mantelgesetz" erreicht wird, kann erst nach den obenerwähnten Vorarbeiten geklärt werden.</p><p>Regelungen zur nachhaltigen Nutzung des Untergrundes sollten auch die bestehenden Fragen der Nutzungspriorität sowie der Kompensierung behandeln und somit neben öffentlich-rechtlichen auch privatrechtliche Angelegenheiten erfassen. Angesichts verschiedener komplexer Machbarkeitsabklärungen und Projektierungen (z. B. Geothermie, Tiefenlager für radioaktive Abfälle) ist das Bedürfnis erkannt, rasch einheitliche Regelungen zu schaffen. In den von der Motion erwähnten Regelungsbereichen bestehen nicht überall zweifelsfreie Rechtsetzungskompetenzen des Bundes. Das vorgeschlagene Gesetz würde möglicherweise auch eine Modifikation der Verfassung notwendig machen.</p><p>Zusammenfassend hält der Bundesrat fest, dass die Problematik bekannt ist. Mehrere Ämter und Fachstellen des Bundes beschäftigen sich mit der Materie. Die laufenden Abklärungen werden zeigen, mit welchen Massnahmen - separates Gesetz oder Anpassung und Ergänzung der bestehenden Gesetze - die Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes am wirkungsvollsten vollzogen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die nachhaltige Nutzung des Untergrundes gesetzlich zu regeln. Das Hauptziel des Gesetzes (mögliche Bezeichnung: Geologiegesetz) ist die nachhaltige Nutzung des Untergrundes, insbesondere zur Sicherstellung der Ressourcen und zur Vermeidung von Nutzungskonflikten. Das Gesetz regelt unter anderem die Verfügungsgewalt über den Untergrund, die Kompetenzen von Bund und Kantonen, die Planung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten und die Zugänglichkeit von geologischen Daten.</p>
- Regelung der nachhaltigen Nutzung des Untergrundes
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