Wohnungen. Ausländerinnen und Ausländer werden diskriminiert

ShortId
09.4293
Id
20094293
Updated
28.07.2023 11:44
Language
de
Title
Wohnungen. Ausländerinnen und Ausländer werden diskriminiert
AdditionalIndexing
2846;2811;Ausländer/in;Kampf gegen die Diskriminierung;Gleichbehandlung;Mietwohnung;Mietvertrag;Miete
1
  • L05K0102010405, Mietvertrag
  • L04K01020104, Miete
  • L04K01020108, Mietwohnung
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L04K05020303, Gleichbehandlung
  • L03K050204, Kampf gegen die Diskriminierung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der Forschungstätigkeit gemäss Artikel 41 WFG (Wohnraumförderungsgesetz) und seiner Aufgaben als Kompetenzzentrum im Bereich Wohnen beobachtet und analysiert das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) die Entwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt der Schweiz. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse decken sich in der Grundaussage mit den Ergebnissen der in der Interpellation zitierten Studie der EPFL Lausanne und der HEG Genf. Allerdings ist festzuhalten, dass diese auf Daten aus dem Jahr 2000 basiert und dass sich seither die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aufgrund der Personenfreizügigkeit wesentlich verändert hat.</p><p>Die mit der Interpellation thematisierte Benachteiligung der ausländischen Bevölkerung hat verschiedene Ursachen. Nebst der Nationalität können beispielsweise die bei der Ankunft fehlenden Kenntnisse des Mietwohnungsmarktes, das nicht vorhandene Beziehungsnetz, häufigere Wohnungswechsel oder das Ausbildungsniveau eine Rolle spielen. Ein weiterer Grund für Benachteiligungen liegt in der Komplexität des heute geltenden Mietrechts, die es gerade für die ausländische Wohnbevölkerung sehr schwierig macht, eigene Rechtsansprüche durchzusetzen.</p><p>Durch die mit Botschaft vom 12. Dezember 2008 vorgeschlagene Mietrechtsrevision strebt der Bundesrat die Abkehr von der Kostenmiete und die Einführung der Index- und Vergleichsmiete an. Der vorgeschlagene Systemwechsel würde zu einer Vereinfachung der mietrechtlichen Regeln, zu einer erhöhten Transparenz und im Ergebnis zu einem einfacheren Verständnis des Mietrechts führen. Dies würde die Gefahr der Benachteiligung schwächerer Marktteilnehmer deutlich senken.</p><p>Ferner ist es ein Anliegen der Integrationspolitik des Bundes, Benachteiligungen der ausländischen Wohnbevölkerung zu reduzieren. In diesem Rahmen unterstützen beispielsweise mehrere Bundesstellen gemeinsam sogenannte "Projets urbains", die in Quartieren mit überdurchschnittlichem Ausländeranteil unter anderem eine bessere soziale Durchmischung und die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung anstreben. Weil schliesslich diesen Bevölkerungsgruppen neben den rechtlichen oft auch die sprachlichen Kenntnisse fehlen, hat der Bund zusammen mit den Interessenverbänden ein Informationsblatt über das Wohnen in der Schweiz erarbeitet und in elf Sprachen übersetzt. Diese Informationen rund um das Mieten einer Wohnung werden über verschiedene öffentliche und private Kanäle der ausländischen Wohnbevölkerung zugänglich gemacht und tragen zur Reduktion des Benachteiligungspotenzials bei.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Eine gemeinsam von der EPFL Lausanne und der HEG Genf im Jahr 2008 durchgeführte Studie mit dem Titel "Do Foreigners Pay Higher Rents for the Same Quality of Housing in Geneva and Zurich?" ist sehr informativ.</p><p>Mit der sogenannten hedonistischen Methode geht die Studie der Frage nach, ob Ausländerinnen und Ausländer auf den beiden grossen Wohnungsmärkten Genf und Zürich finanziell diskriminiert werden. Die Ergebnisse sind, gelinde gesagt, beunruhigend: Sie zeigen, dass Ausländerinnen und Ausländer in Genf für eine Wohnung mit den gleichen grundsätzlichen Eigenschaften (Anzahl der Zimmer, Lage, Qualität der Umgebung und der Nachbarschaft) 2,3 Prozent mehr zahlen als Schweizerinnen und Schweizer. In Zürich sind es sogar 2,6 Prozent. Dieser Unterschied ist umso grösser, je niedriger der Bildungsgrad der ausländischen Mieterinnen und Mieter ist. </p><p>Die Studie zeigt, dass dem Bildungsgrad bei der Festlegung der Miete eine Schlüsselrolle zukommt. So zahlt eine ausländische Familie mit geringerem Bildungsgrad (obligatorische Schulpflicht) in Genf für die gleiche Wohnung durchschnittlich 5,2 Prozent mehr als eine Schweizer Familie mit dem gleichen Bildungsgrad. In Zürich beträgt der Unterschied sogar 6,8 Prozent. Für Haushalte mit höherem Bildungsgrad (sekundäre und tertiäre Ausbildung) geht der Unterschied zwischen ausländischen und Schweizer Staatsangehörigen auf 2,3 Prozent zurück. Die Autorinnen und Autoren stellen jedoch keinen Unterschied innerhalb der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer fest; die Situation ist also unabhängig davon, ob die betreffenden Personen aus einem OECD-Land oder einem anderen Land kommen.</p><p>Die Bedeutung dieser Ergebnisse ist klar. Personen aus dem Ausland werden in der Schweiz mit Segregation, Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert. Setzt man dieses Ergebnis mit den unterschiedlichen Mietpreisen ins Verhältnis, zeigt sich, dass die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern auf dem Wohnungsmarkt sich, in Zahlen ausgedrückt, auf einige Hundert Millionen Franken beläuft. </p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
  • Wohnungen. Ausländerinnen und Ausländer werden diskriminiert
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der Forschungstätigkeit gemäss Artikel 41 WFG (Wohnraumförderungsgesetz) und seiner Aufgaben als Kompetenzzentrum im Bereich Wohnen beobachtet und analysiert das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) die Entwicklungen auf dem Mietwohnungsmarkt der Schweiz. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse decken sich in der Grundaussage mit den Ergebnissen der in der Interpellation zitierten Studie der EPFL Lausanne und der HEG Genf. Allerdings ist festzuhalten, dass diese auf Daten aus dem Jahr 2000 basiert und dass sich seither die Zusammensetzung der ausländischen Wohnbevölkerung in der Schweiz aufgrund der Personenfreizügigkeit wesentlich verändert hat.</p><p>Die mit der Interpellation thematisierte Benachteiligung der ausländischen Bevölkerung hat verschiedene Ursachen. Nebst der Nationalität können beispielsweise die bei der Ankunft fehlenden Kenntnisse des Mietwohnungsmarktes, das nicht vorhandene Beziehungsnetz, häufigere Wohnungswechsel oder das Ausbildungsniveau eine Rolle spielen. Ein weiterer Grund für Benachteiligungen liegt in der Komplexität des heute geltenden Mietrechts, die es gerade für die ausländische Wohnbevölkerung sehr schwierig macht, eigene Rechtsansprüche durchzusetzen.</p><p>Durch die mit Botschaft vom 12. Dezember 2008 vorgeschlagene Mietrechtsrevision strebt der Bundesrat die Abkehr von der Kostenmiete und die Einführung der Index- und Vergleichsmiete an. Der vorgeschlagene Systemwechsel würde zu einer Vereinfachung der mietrechtlichen Regeln, zu einer erhöhten Transparenz und im Ergebnis zu einem einfacheren Verständnis des Mietrechts führen. Dies würde die Gefahr der Benachteiligung schwächerer Marktteilnehmer deutlich senken.</p><p>Ferner ist es ein Anliegen der Integrationspolitik des Bundes, Benachteiligungen der ausländischen Wohnbevölkerung zu reduzieren. In diesem Rahmen unterstützen beispielsweise mehrere Bundesstellen gemeinsam sogenannte "Projets urbains", die in Quartieren mit überdurchschnittlichem Ausländeranteil unter anderem eine bessere soziale Durchmischung und die Integration der ausländischen Wohnbevölkerung anstreben. Weil schliesslich diesen Bevölkerungsgruppen neben den rechtlichen oft auch die sprachlichen Kenntnisse fehlen, hat der Bund zusammen mit den Interessenverbänden ein Informationsblatt über das Wohnen in der Schweiz erarbeitet und in elf Sprachen übersetzt. Diese Informationen rund um das Mieten einer Wohnung werden über verschiedene öffentliche und private Kanäle der ausländischen Wohnbevölkerung zugänglich gemacht und tragen zur Reduktion des Benachteiligungspotenzials bei.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Eine gemeinsam von der EPFL Lausanne und der HEG Genf im Jahr 2008 durchgeführte Studie mit dem Titel "Do Foreigners Pay Higher Rents for the Same Quality of Housing in Geneva and Zurich?" ist sehr informativ.</p><p>Mit der sogenannten hedonistischen Methode geht die Studie der Frage nach, ob Ausländerinnen und Ausländer auf den beiden grossen Wohnungsmärkten Genf und Zürich finanziell diskriminiert werden. Die Ergebnisse sind, gelinde gesagt, beunruhigend: Sie zeigen, dass Ausländerinnen und Ausländer in Genf für eine Wohnung mit den gleichen grundsätzlichen Eigenschaften (Anzahl der Zimmer, Lage, Qualität der Umgebung und der Nachbarschaft) 2,3 Prozent mehr zahlen als Schweizerinnen und Schweizer. In Zürich sind es sogar 2,6 Prozent. Dieser Unterschied ist umso grösser, je niedriger der Bildungsgrad der ausländischen Mieterinnen und Mieter ist. </p><p>Die Studie zeigt, dass dem Bildungsgrad bei der Festlegung der Miete eine Schlüsselrolle zukommt. So zahlt eine ausländische Familie mit geringerem Bildungsgrad (obligatorische Schulpflicht) in Genf für die gleiche Wohnung durchschnittlich 5,2 Prozent mehr als eine Schweizer Familie mit dem gleichen Bildungsgrad. In Zürich beträgt der Unterschied sogar 6,8 Prozent. Für Haushalte mit höherem Bildungsgrad (sekundäre und tertiäre Ausbildung) geht der Unterschied zwischen ausländischen und Schweizer Staatsangehörigen auf 2,3 Prozent zurück. Die Autorinnen und Autoren stellen jedoch keinen Unterschied innerhalb der Gruppe der Ausländerinnen und Ausländer fest; die Situation ist also unabhängig davon, ob die betreffenden Personen aus einem OECD-Land oder einem anderen Land kommen.</p><p>Die Bedeutung dieser Ergebnisse ist klar. Personen aus dem Ausland werden in der Schweiz mit Segregation, Vorurteilen und Diskriminierung konfrontiert. Setzt man dieses Ergebnis mit den unterschiedlichen Mietpreisen ins Verhältnis, zeigt sich, dass die Diskriminierung von Ausländerinnen und Ausländern auf dem Wohnungsmarkt sich, in Zahlen ausgedrückt, auf einige Hundert Millionen Franken beläuft. </p><p>Was gedenkt der Bundesrat zu tun?</p>
    • Wohnungen. Ausländerinnen und Ausländer werden diskriminiert

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