Konzentration der Mittel im Bereich der Prävention
- ShortId
-
09.4306
- Id
-
20094306
- Updated
-
27.07.2023 20:06
- Language
-
de
- Title
-
Konzentration der Mittel im Bereich der Prävention
- AdditionalIndexing
-
2841;Koordination;Sparmassnahme;Beziehung Bund-Kanton;Prioritätensetzung;Prävention
- 1
-
- L05K0105050702, Prävention
- L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
- L04K08020314, Koordination
- L06K080701050101, Prioritätensetzung
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Botschaft zum Präventionsgesetz zeigt, dass sowohl der Bund wie die Kantone im Bereich der Gesundheitsprävention tätig sind. Das neue Präventionsgesetz muss diese Überlappung der Strukturen klären und die Zuständigkeiten zwischen den Ebenen Bund und Kantone präzis regeln. </p><p>Die Ausgaben für die Prävention sind massiv gestiegen. Ausgenommen die Ausgaben für die Grippenpandemie, betrugen die Mehrausgaben zwischen 2006 und 2007 50 Millionen Franken. </p><p>Eine Reduktion um 10 Prozent ist angebracht, ohne dass die Bevölkerung dabei eine Schlechterstellung der Lebensqualität erfährt oder wichtige und gute Präventionsprojekte gefährdet werden (z. B. Aids-Kampagnen und Pandemievorsorge). Viel Geld wird für Informations- und Kommunikationskampagnen ausgegeben, z. B. im Bereich der Bewegung oder der gesunden Ernährung. Statt das Geld in flächendeckende Plakatkampagnen zu investieren, soll der Bundesrat die Mittel direkt den Sport- und Jugendverbänden zukommen lassen.</p>
- <p>Der am 30. September 2009 vom Bundesrat an das Parlament überwiesene Entwurf für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, BBl 2009 7071 und 7189) legt die für eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendigen Rahmenbedingungen fest. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung geleistet werden. Zugleich trägt der Entwurf zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Forderungen des Postulanten nach einer klaren Aufgaben- und Organisationsteilung zwischen Bund und Kantonen sowie nach einer Konzentration und Schwerpunktbildung bei den Massnahmen sind im Gesetzentwurf schon enthalten.</p><p>Im Entwurf des Präventionsgesetzes sind diejenigen Elemente, die der Bundesrat für die zukünftige Präventions- und Gesundheitspolitik der Schweiz als zentral erachtet, festgelegt. Es ist nun am Parlament, über die Vorlage zu entscheiden. Dies gilt auch für den zukünftigen Bedarf an Bundesmitteln im Bereich Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung. Es sei an dieser Stelle lediglich darauf hingewiesen, dass die Präventionsausgaben des Bundesamtes für Gesundheit seit dem Jahre 2003 im Rahmen von Entlastungsprogrammen um gut 40 Prozent reduziert wurden. Die in der Begründung erwähnte massive Zunahme der Präventionsausgaben des Bundes ist auf eine Änderung in der für die Statistik relevanten Codierung der einzelnen Finanzpositionen zurückzuführen. Dies hat zur Folge, dass die Angaben zu den Ausgaben im Jahre 2006 mit denjenigen für das Jahr 2007 nicht direkt verglichen werden dürfen. Die erwähnte Plakatkampagne im Ernährungs- und Bewegungsbereich wurde im Übrigen nicht vom Bund, sondern von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz lanciert und auch finanziert.</p><p>Die Präventionsaktivitäten des Bundes werden bereits heute regelmässig auf ihre Wirksamkeit und Zweckmässigkeit hin evaluiert. Dies gilt ebenso für die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit Dritten. Details hierzu sind dem vom Bundesrat am 28. September 2007 verabschiedeten Bericht "Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz - Bericht in Erfüllung der Postulate Humbel Näf 05.3161 und SGK-S 05.3220" zu entnehmen.</p><p>Angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs und der anstehenden parlamentarischen Debatte erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung eines zusätzlichen Berichtes als nicht zielführend. Er beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Präventionsbereich folgende Ziele zu erreichen und diese in einem Bericht zu erläutern: </p><p>- klare Aufgaben- und Organisationsaufteilung zwischen Bund und Kantonen;</p><p>- Überprüfung der geleisteten Präventionsmassnahmen und der Leistungsaufträge an Dritte;</p><p>- Konzentration und Schwerpunktbildung der Massnahmen in Bereichen, welche direkt den Betroffenen zugutekommen;</p><p>- Straffung und Reduktion der Ausgaben um 10 Prozent.</p>
- Konzentration der Mittel im Bereich der Prävention
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Botschaft zum Präventionsgesetz zeigt, dass sowohl der Bund wie die Kantone im Bereich der Gesundheitsprävention tätig sind. Das neue Präventionsgesetz muss diese Überlappung der Strukturen klären und die Zuständigkeiten zwischen den Ebenen Bund und Kantone präzis regeln. </p><p>Die Ausgaben für die Prävention sind massiv gestiegen. Ausgenommen die Ausgaben für die Grippenpandemie, betrugen die Mehrausgaben zwischen 2006 und 2007 50 Millionen Franken. </p><p>Eine Reduktion um 10 Prozent ist angebracht, ohne dass die Bevölkerung dabei eine Schlechterstellung der Lebensqualität erfährt oder wichtige und gute Präventionsprojekte gefährdet werden (z. B. Aids-Kampagnen und Pandemievorsorge). Viel Geld wird für Informations- und Kommunikationskampagnen ausgegeben, z. B. im Bereich der Bewegung oder der gesunden Ernährung. Statt das Geld in flächendeckende Plakatkampagnen zu investieren, soll der Bundesrat die Mittel direkt den Sport- und Jugendverbänden zukommen lassen.</p>
- <p>Der am 30. September 2009 vom Bundesrat an das Parlament überwiesene Entwurf für ein Bundesgesetz über Prävention und Gesundheitsförderung (Präventionsgesetz, BBl 2009 7071 und 7189) legt die für eine Stärkung von Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung notwendigen Rahmenbedingungen fest. Damit soll ein wichtiger Beitrag zur langfristigen Erhaltung des Gesundheitszustandes der Schweizer Bevölkerung geleistet werden. Zugleich trägt der Entwurf zur Dämpfung der Kostenentwicklung im Gesundheitssystem bei und stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die Forderungen des Postulanten nach einer klaren Aufgaben- und Organisationsteilung zwischen Bund und Kantonen sowie nach einer Konzentration und Schwerpunktbildung bei den Massnahmen sind im Gesetzentwurf schon enthalten.</p><p>Im Entwurf des Präventionsgesetzes sind diejenigen Elemente, die der Bundesrat für die zukünftige Präventions- und Gesundheitspolitik der Schweiz als zentral erachtet, festgelegt. Es ist nun am Parlament, über die Vorlage zu entscheiden. Dies gilt auch für den zukünftigen Bedarf an Bundesmitteln im Bereich Prävention, Gesundheitsförderung und Früherkennung. Es sei an dieser Stelle lediglich darauf hingewiesen, dass die Präventionsausgaben des Bundesamtes für Gesundheit seit dem Jahre 2003 im Rahmen von Entlastungsprogrammen um gut 40 Prozent reduziert wurden. Die in der Begründung erwähnte massive Zunahme der Präventionsausgaben des Bundes ist auf eine Änderung in der für die Statistik relevanten Codierung der einzelnen Finanzpositionen zurückzuführen. Dies hat zur Folge, dass die Angaben zu den Ausgaben im Jahre 2006 mit denjenigen für das Jahr 2007 nicht direkt verglichen werden dürfen. Die erwähnte Plakatkampagne im Ernährungs- und Bewegungsbereich wurde im Übrigen nicht vom Bund, sondern von der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz lanciert und auch finanziert.</p><p>Die Präventionsaktivitäten des Bundes werden bereits heute regelmässig auf ihre Wirksamkeit und Zweckmässigkeit hin evaluiert. Dies gilt ebenso für die bestehenden Leistungsvereinbarungen mit Dritten. Details hierzu sind dem vom Bundesrat am 28. September 2007 verabschiedeten Bericht "Prävention und Gesundheitsförderung in der Schweiz - Bericht in Erfüllung der Postulate Humbel Näf 05.3161 und SGK-S 05.3220" zu entnehmen.</p><p>Angesichts des vorliegenden Gesetzentwurfs und der anstehenden parlamentarischen Debatte erachtet der Bundesrat die Ausarbeitung eines zusätzlichen Berichtes als nicht zielführend. Er beantragt deshalb die Ablehnung des Postulates.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Präventionsbereich folgende Ziele zu erreichen und diese in einem Bericht zu erläutern: </p><p>- klare Aufgaben- und Organisationsaufteilung zwischen Bund und Kantonen;</p><p>- Überprüfung der geleisteten Präventionsmassnahmen und der Leistungsaufträge an Dritte;</p><p>- Konzentration und Schwerpunktbildung der Massnahmen in Bereichen, welche direkt den Betroffenen zugutekommen;</p><p>- Straffung und Reduktion der Ausgaben um 10 Prozent.</p>
- Konzentration der Mittel im Bereich der Prävention
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