Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern
- ShortId
-
09.4311
- Id
-
20094311
- Updated
-
24.06.2025 23:54
- Language
-
de
- Title
-
Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern
- AdditionalIndexing
-
2811;10;Migrationspolitik;flankierende Massnahmen;Vertrag mit der EU;Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen;Kontrolle der Zuwanderungen;Fremdarbeiter/in;Rückwanderung
- 1
-
- L05K0108030601, Kontrolle der Zuwanderungen
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L06K070203030902, Freizügigkeit der Arbeitnehmer/innen
- L04K09020101, Vertrag mit der EU
- L04K01080309, Rückwanderung
- L04K08020343, flankierende Massnahmen
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Ausländische Arbeitnehmende sind seit Jahrzehnten eine wesentliche Stütze des Wohlstandes unseres Landes, namentlich auch dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Umgekehrt stösst das Bevölkerungswachstum des Kleinstaates Schweiz an infrastrukturelle, ökologische und soziale Grenzen. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise hat zwar die Zuwanderung in die Schweiz gebremst, die Rückwanderung ist aber geringer als vom Bundesrat erwartet. Die Arbeitslosigkeit ist unter Personen aus Drittstaaten wesentlich höher als unter Personen aus der Schweiz und der EU. Entscheidend ist in dieser Lage, dass der Bundesrat seine migrationspolitische Handlungsfreiheit voll nutzt und das Parlament diese nötigenfalls gesetzlich erweitert; dies nicht zuletzt auch, um die geltenden Abkommen nicht unnötig zu gefährden. </p><p>Dabei sind namentlich folgende Fragen bzw. Massnahmen zu prüfen, wobei Chancen und Risiken abzuwägen sind: </p><p>Allgemein: </p><p>- Überprüfung der Rückwanderungsanreize im Ausländerrecht;</p><p>- Anpassungen im Sozialversicherungsrecht und (zusammen mit den Kantonen) im Sozialhilferecht, um falsche Anreize zu beseitigen;</p><p>- Kündigung der ILO-Konvention 168, die nur von wenigen Staaten ratifiziert wurde (kein Nachbarstaat) und die Handlungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung erheblich einschränkt.</p><p>Speziell gegenüber der EU: </p><p>- sogenannte Ventilklausel und Schutzklausel bzw. sonstige Steuerungsmöglichkeiten unter geltendem Recht;</p><p>- EU-spezifische Anpassungen im Sozialversicherungsrecht (z. B. Anrechnung der Beitragshöhe in der Arbeitslosenversicherung);</p><p>- Möglichkeit sektorieller Neuverhandlungen, z. B. im Gegenzug zu schweizerischem Entgegenkommen im Steuerbereich.</p>
- <p>Entsprechend der im vorliegenden Postulat geäusserten Meinung ist es für den Bundesrat von Bedeutung, dass die geltenden Abkommen nicht aufgrund seiner Migrationspolitik und deren Auswirkungen auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gefährdet werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat bereit, einen Bericht vorzulegen, der sich - im Unterschied zu den Forderungen des Postulates Girod 09.4301 - primär auf die heute praktizierte Steuerung der Migrationsströme aus den Ländern der EU, der Efta sowie aus Drittländern konzentriert sowie auf die ins Auge gefassten Massnahmen zur optimalen Nutzung der Migrationshoheit des Landes. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat auch seine Migrationspolitik für die nächsten Jahre erläutern. In die Untersuchung einbezogen werden zudem die internationalen Abkommen, insbesondere das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, und die schweizerische Gesetzgebung im Bereich des Ausländerrechts, der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe.</p><p>Ein solcher Bericht könnte im vierten Quartal 2010 vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die heute praktizierte Steuerung der Zuwanderung aus der EU und aus Drittstaaten sowie die ins Auge gefassten Massnahmen vorzulegen, die sicherstellen, dass die Schweiz ihre Migrationshoheit wahrt, optimal nutzt und möglichst ausbaut. Einzubeziehen sind dabei Staatsverträge, namentlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, sowie die schweizerische Ausländer-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetzgebung.</p>
- Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Ausländische Arbeitnehmende sind seit Jahrzehnten eine wesentliche Stütze des Wohlstandes unseres Landes, namentlich auch dank dem Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU. Umgekehrt stösst das Bevölkerungswachstum des Kleinstaates Schweiz an infrastrukturelle, ökologische und soziale Grenzen. Die gegenwärtige Wirtschaftskrise hat zwar die Zuwanderung in die Schweiz gebremst, die Rückwanderung ist aber geringer als vom Bundesrat erwartet. Die Arbeitslosigkeit ist unter Personen aus Drittstaaten wesentlich höher als unter Personen aus der Schweiz und der EU. Entscheidend ist in dieser Lage, dass der Bundesrat seine migrationspolitische Handlungsfreiheit voll nutzt und das Parlament diese nötigenfalls gesetzlich erweitert; dies nicht zuletzt auch, um die geltenden Abkommen nicht unnötig zu gefährden. </p><p>Dabei sind namentlich folgende Fragen bzw. Massnahmen zu prüfen, wobei Chancen und Risiken abzuwägen sind: </p><p>Allgemein: </p><p>- Überprüfung der Rückwanderungsanreize im Ausländerrecht;</p><p>- Anpassungen im Sozialversicherungsrecht und (zusammen mit den Kantonen) im Sozialhilferecht, um falsche Anreize zu beseitigen;</p><p>- Kündigung der ILO-Konvention 168, die nur von wenigen Staaten ratifiziert wurde (kein Nachbarstaat) und die Handlungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung erheblich einschränkt.</p><p>Speziell gegenüber der EU: </p><p>- sogenannte Ventilklausel und Schutzklausel bzw. sonstige Steuerungsmöglichkeiten unter geltendem Recht;</p><p>- EU-spezifische Anpassungen im Sozialversicherungsrecht (z. B. Anrechnung der Beitragshöhe in der Arbeitslosenversicherung);</p><p>- Möglichkeit sektorieller Neuverhandlungen, z. B. im Gegenzug zu schweizerischem Entgegenkommen im Steuerbereich.</p>
- <p>Entsprechend der im vorliegenden Postulat geäusserten Meinung ist es für den Bundesrat von Bedeutung, dass die geltenden Abkommen nicht aufgrund seiner Migrationspolitik und deren Auswirkungen auf die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen gefährdet werden. Aus diesem Grund ist der Bundesrat bereit, einen Bericht vorzulegen, der sich - im Unterschied zu den Forderungen des Postulates Girod 09.4301 - primär auf die heute praktizierte Steuerung der Migrationsströme aus den Ländern der EU, der Efta sowie aus Drittländern konzentriert sowie auf die ins Auge gefassten Massnahmen zur optimalen Nutzung der Migrationshoheit des Landes. Bei dieser Gelegenheit wird der Bundesrat auch seine Migrationspolitik für die nächsten Jahre erläutern. In die Untersuchung einbezogen werden zudem die internationalen Abkommen, insbesondere das Freizügigkeitsabkommen mit der EU, und die schweizerische Gesetzgebung im Bereich des Ausländerrechts, der Sozialversicherungen und der Sozialhilfe.</p><p>Ein solcher Bericht könnte im vierten Quartal 2010 vorgelegt werden.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Bericht über die heute praktizierte Steuerung der Zuwanderung aus der EU und aus Drittstaaten sowie die ins Auge gefassten Massnahmen vorzulegen, die sicherstellen, dass die Schweiz ihre Migrationshoheit wahrt, optimal nutzt und möglichst ausbaut. Einzubeziehen sind dabei Staatsverträge, namentlich das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU, sowie die schweizerische Ausländer-, Sozialversicherungs- und Sozialhilfegesetzgebung.</p>
- Migrationshoheit wahren. Zu- und Rückwanderung steuern
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