Bankenkonkurs. Risiko der Steuerzahler vermindern. Anleihen in Eigenkapital umwandeln
- ShortId
-
09.4312
- Id
-
20094312
- Updated
-
27.07.2023 20:51
- Language
-
de
- Title
-
Bankenkonkurs. Risiko der Steuerzahler vermindern. Anleihen in Eigenkapital umwandeln
- AdditionalIndexing
-
24;Unternehmensbeihilfe;Gläubiger/in;Unternehmensfinanzierung;Grossbank;Beteiligung an Unternehmen;Gesellschaftskapital;Konkurs
- 1
-
- L05K1104010104, Grossbank
- L06K110403010202, Konkurs
- L06K070304020401, Gesellschaftskapital
- L05K0703010202, Beteiligung an Unternehmen
- L06K110403010201, Gläubiger/in
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L05K1109020105, Unternehmensfinanzierung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Einige systemrelevante Unternehmungen im Finanzbereich geniessen heute eine faktische Staatsgarantie, weil ihr Zusammenbruch nicht nur das Unternehmen selber, sondern die gesamte Volkswirtschaft substanziell gefährden würde. Der Grund liegt darin, dass ein Zusammenbruch etwa den gesamten Zahlungsverkehr oder den Kreditmarkt oder grosse Teile der zweiten Säule gefährden würde. Dass der Staat und damit alle Steuerzahler faktisch zur Rettung einer systemrelevanten Unternehmung gezwungen wären, stellt nicht nur ein erhebliches Risiko für das Staatsvermögen und die Steuerzahler dar, sondern verzerrt auch den Wettbewerb zulasten anderer Unternehmen und schafft ungewollt falsche Anreize, indem das Eingehen zu hoher Risiken gefördert wird.</p><p>Nach Ansicht namhafter Experten würde eine Änderung des Insolvenzrechtes dieses Risiko erheblich verringern, wenn ein systemrelevantes Unternehmen aus eigenen Mitteln gerettet werden könnte und wenn dies im Krisenfall sofort ersichtlich wäre. Heute haftet im Insolvenzfall nur das Eigenkapital, vor allem das Aktienkapital, nicht aber das Fremdkapital. Das Insolvenzrecht ist nun so zu ändern, dass neu auch bestimmte Anleihensgläubiger zur Verhinderung der Insolvenzfolgen beigezogen werden können, bevor die Steuerzahler dies tun müssen. Dies kann gesetzlich dadurch erreicht werden, dass der Insolvenzrichter einen Teil der Anleihen des bedrohten Unternehmens in haftbares Schuldkapital umwandeln kann. Denkbar ist, dass das Unternehmen spezielle Anleihen mit einem Wandlungsrisiko - und entsprechend erhöhtem Zins - ausgibt oder dass der Gesetzgeber bestimmte festverzinsliche Senioranleihen von systemrelevanten Unternehmen als im Insolvenzfall wandelbar erklärt. Ziel ist, möglichst den Insolvenzfall zu verhindern, ohne den Steuerzahler zu belasten.</p>
- <p>Eine vom Bundesrat am 4. November 2009 einberufene "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" hat u. a. den Auftrag, zu analysieren, welche Folgen ein Kollaps von Grossunternehmen für die Volkswirtschaft hat. Ebenfalls soll sie im Bereich der Prävention aufzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können. Schliesslich soll die Expertenkommission in ihrem Bericht mögliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten darlegen. Das EFD in Zusammenarbeit mit dem EVD wird dem Bundesrat bis Herbst 2010 den Bericht der Expertenkommission, der sich namentlich auch zu Grossbanken und Systemrisiken äussert, samt Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, auf der Basis des Expertenberichts konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, wo er solche für notwendig befindet. Er erachtet es jedoch nicht als zweckmässig, sich während den laufenden Arbeiten der Expertenkommission und vor dem Vorliegen des Berichts bereits zu allfälligen möglichen Massnahmen zu verpflichten.</p><p>Bezüglich der Frage der Kapitalausstattung von Banken weist der Bundesrat darauf hin, dass die damalige EBK bereits am 20. November 2008 eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für die Grossbanken verfügt hat. Diese Regelung hat zum Ziel, die Schockresistenz nachhaltig zu erhöhen. Darüber hinaus laufen auf internationaler Ebene Arbeiten zur Anpassung der Basel-II-Richtlinien zur Kapitalausstattung von Banken. Diese haben in erster Linie eine Verstärkung der Kapitalbasis sowie die Reduktion der Prozyklizität zum Ziel, was die Wahrscheinlichkeit von Insolvenzen im Krisenfall reduzieren soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit im Falle der Insolvenz eines systemrelevanten Unternehmens Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt werden kann und dadurch kein Einsatz von Steuergeldern zur Rettung des Unternehmens nötig wird. Die Revision soll die Kapitalbeschaffung nicht unnötig erschweren und nach Möglichkeit international abgestimmt werden.</p>
- Bankenkonkurs. Risiko der Steuerzahler vermindern. Anleihen in Eigenkapital umwandeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Einige systemrelevante Unternehmungen im Finanzbereich geniessen heute eine faktische Staatsgarantie, weil ihr Zusammenbruch nicht nur das Unternehmen selber, sondern die gesamte Volkswirtschaft substanziell gefährden würde. Der Grund liegt darin, dass ein Zusammenbruch etwa den gesamten Zahlungsverkehr oder den Kreditmarkt oder grosse Teile der zweiten Säule gefährden würde. Dass der Staat und damit alle Steuerzahler faktisch zur Rettung einer systemrelevanten Unternehmung gezwungen wären, stellt nicht nur ein erhebliches Risiko für das Staatsvermögen und die Steuerzahler dar, sondern verzerrt auch den Wettbewerb zulasten anderer Unternehmen und schafft ungewollt falsche Anreize, indem das Eingehen zu hoher Risiken gefördert wird.</p><p>Nach Ansicht namhafter Experten würde eine Änderung des Insolvenzrechtes dieses Risiko erheblich verringern, wenn ein systemrelevantes Unternehmen aus eigenen Mitteln gerettet werden könnte und wenn dies im Krisenfall sofort ersichtlich wäre. Heute haftet im Insolvenzfall nur das Eigenkapital, vor allem das Aktienkapital, nicht aber das Fremdkapital. Das Insolvenzrecht ist nun so zu ändern, dass neu auch bestimmte Anleihensgläubiger zur Verhinderung der Insolvenzfolgen beigezogen werden können, bevor die Steuerzahler dies tun müssen. Dies kann gesetzlich dadurch erreicht werden, dass der Insolvenzrichter einen Teil der Anleihen des bedrohten Unternehmens in haftbares Schuldkapital umwandeln kann. Denkbar ist, dass das Unternehmen spezielle Anleihen mit einem Wandlungsrisiko - und entsprechend erhöhtem Zins - ausgibt oder dass der Gesetzgeber bestimmte festverzinsliche Senioranleihen von systemrelevanten Unternehmen als im Insolvenzfall wandelbar erklärt. Ziel ist, möglichst den Insolvenzfall zu verhindern, ohne den Steuerzahler zu belasten.</p>
- <p>Eine vom Bundesrat am 4. November 2009 einberufene "Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen" hat u. a. den Auftrag, zu analysieren, welche Folgen ein Kollaps von Grossunternehmen für die Volkswirtschaft hat. Ebenfalls soll sie im Bereich der Prävention aufzeigen, wie die von Grossunternehmen ausgehenden Risiken für die Volkswirtschaft klein gehalten werden können. Schliesslich soll die Expertenkommission in ihrem Bericht mögliche Ansatzpunkte und Handlungsmöglichkeiten darlegen. Das EFD in Zusammenarbeit mit dem EVD wird dem Bundesrat bis Herbst 2010 den Bericht der Expertenkommission, der sich namentlich auch zu Grossbanken und Systemrisiken äussert, samt Vorschlägen für das weitere Vorgehen unterbreiten.</p><p>Der Bundesrat ist bereit, auf der Basis des Expertenberichts konkrete Massnahmen vorzuschlagen und dem Parlament die notwendigen gesetzlichen Anpassungen zu unterbreiten, wo er solche für notwendig befindet. Er erachtet es jedoch nicht als zweckmässig, sich während den laufenden Arbeiten der Expertenkommission und vor dem Vorliegen des Berichts bereits zu allfälligen möglichen Massnahmen zu verpflichten.</p><p>Bezüglich der Frage der Kapitalausstattung von Banken weist der Bundesrat darauf hin, dass die damalige EBK bereits am 20. November 2008 eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für die Grossbanken verfügt hat. Diese Regelung hat zum Ziel, die Schockresistenz nachhaltig zu erhöhen. Darüber hinaus laufen auf internationaler Ebene Arbeiten zur Anpassung der Basel-II-Richtlinien zur Kapitalausstattung von Banken. Diese haben in erster Linie eine Verstärkung der Kapitalbasis sowie die Reduktion der Prozyklizität zum Ziel, was die Wahrscheinlichkeit von Insolvenzen im Krisenfall reduzieren soll.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die notwendigen Gesetzesrevisionen vorzulegen, damit im Falle der Insolvenz eines systemrelevanten Unternehmens Fremdkapital in Eigenkapital umgewandelt werden kann und dadurch kein Einsatz von Steuergeldern zur Rettung des Unternehmens nötig wird. Die Revision soll die Kapitalbeschaffung nicht unnötig erschweren und nach Möglichkeit international abgestimmt werden.</p>
- Bankenkonkurs. Risiko der Steuerzahler vermindern. Anleihen in Eigenkapital umwandeln
Back to List