Verankerung der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz
- ShortId
-
09.4317
- Id
-
20094317
- Updated
-
14.11.2025 08:49
- Language
-
de
- Title
-
Verankerung der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz
- AdditionalIndexing
-
2846;Bauzone;Aktionsprogramm;Agglomeration;Verkehrsinfrastruktur;Koordination;Industriezone;Stadtrandgebiet;Raumplanung;öffentliche Infrastruktur;städtische Infrastruktur;Stadtplanung;regionaler Verkehr
- 1
-
- L04K01020201, Agglomeration
- L03K010204, Raumplanung
- L04K01020407, städtische Infrastruktur
- L04K01020409, öffentliche Infrastruktur
- L05K0102040101, Bauzone
- L04K08020314, Koordination
- L05K0703050101, Aktionsprogramm
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L04K01020417, Stadtplanung
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L06K010204010101, Industriezone
- L06K010202010207, Stadtrandgebiet
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Wie der Interpellant ausführt, hat der Bundesrat am 21. Oktober 2009 entschieden, das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) in zwei Etappen zu revidieren. An seiner Sitzung vom 20. Januar 2010 hat er die erste Etappe verabschiedet. Diese Teilrevision dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", der sogenannten Landschafts-Initiative. Wie angekündigt, beschränkt sich diese Teilrevision auf die von der Landschafts-Initiative aufgeworfenen Themen, d. h. auf die Siedlungsentwicklung. Weitere revisionsbedürftige Punkte, die nicht direkt mit der Landschafts-Initiative im Zusammenhang stehen, wie etwa die bessere Berücksichtigung der funktionalen Räume (beispielsweise mit der gesetzlichen Verankerung der Agglomerationsprogramme), werden in einer zweiten Etappe angegangen. Geplant ist, die Vorarbeiten für die zweite Etappe im Jahr 2010 zu beginnen.</p><p>1. Im Rahmen der ersten Teilrevision des RPG sollen die Planungsgrundsätze in Artikel 3 Absatz 3 mit einem neuen Buchstaben abis ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzter Flächen in Bauzonen getroffen werden sollen. Allerdings hat sich der Bundesrat schon früher für die Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen eingesetzt. So hat er am 18. Juni 2008 einen Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen verabschiedet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erarbeitet eine Industriebrachenplattform Schweiz mit u. a. einem auf freiwilliger Basis erstellten Verzeichnis marktfähiger Areale und konkreten Handlungsanleitungen für alle ZieIgruppen. Im Weiteren klärt das Bafu den Optimierungsbedarf der ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich ab. Ausserdem hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zwei innovative Projekte in den Kantonen Waadt und Luzern unterstützt, die ausdrücklich die Umnutzung von Industriebrachen mit dem Ziel betrafen, konkrete Erfahrungen zu sammeln und diese Erfahrungen für andere Projekte zur Verfügung zu stellen. Das ARE wird auch in den nächsten Jahren innovative Projekte unterstützen.</p><p>2. Die vom Bundesrat verabschiedete Teilrevision des RPG sieht einen neuen Artikel 8a vor, wonach die Siedlungserweiterung im Richtplan regional abzustimmen ist. In Absatz 2 von Artikel 15 wird bei der Bauzonendefinition denn neu auch ausdrücklich festgehalten, dass "Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen sind". Diese Bestimmungen machen deutlich, dass die Planung nicht an den politischen Grenzen haltmachen darf. Die Städte und Gemeinden sind über ihre Dachorganisationen (Städte- und Gemeindeverband) an der Erarbeitung der Teilrevisionsvorlage beteiligt worden. Es ist zudem vorgesehen, sie noch intensiver an den Arbeiten zu beteiligen, die im Hinblick auf die zweite Revisionsetappe zu leisten sein werden; dies gilt insbesondere für die Thematik der funktionalen Räume und der Agglomerationsprogramme. Was die Errichtung von Bauzonen in funktionalen Räumen betrifft, ist daran zu erinnern, dass die Städte nahezu überall eine aktive Rolle bei der Erarbeitung der Modellvorhaben und Agglomerationsprogramme im Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes übernommen haben.</p><p>3. Wie einleitend festgehalten, sieht der im Oktober 2009 angekündigte Zeitplan einzig vor, dass die Vorarbeiten 2010 aufgenommen werden sollen, nicht aber, dass die zweite Etappe der Revision des RPG bereits 2010 in Form eines konkreten Gesetzentwurfs vorliegen wird. Hingegen ist in der Tat vorgesehen, die Agglomerationsprogramme ausdrücklich im Gesetz zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 22. September 2008 hat der Ständerat einstimmig die Motion der WAK-N für eine Agglomerationspolitik des Bundes angenommen, die der Nationalrat als Erstrat bereits gutgeheissen hatte. Diese Motion sieht neben der Verankerung von Agglomerationsprogrammen im Raumplanungsgesetz (RPG) die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Unterstützung durch den Bund und die Koordination der Agglomerationspolitik mit den anderen Sektorpolitiken vor. </p><p>Nach dem Vernehmlassungsverfahren entschied der Bundesrat im vergangenen Oktober jedoch, statt einer Totalrevision des RPG Teilrevisionen vorzunehmen. Insbesondere will er im Frühjahr 2010 einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative vorlegen. Eine zweite Revisionsetappe soll im Laufe des Jahres 2010 folgen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat: </p><p>1. ob er bereit ist, die Bedürfnisse der Städte insbesondere im Zusammenhang mit Industriebrachen zu berücksichtigen, anstatt nur Bestimmungen zur Verdichtung der neuen Bauzonen vorzusehen? </p><p>2. ob er bereit ist, Artikel 50 der Bundesverfassung besser umzusetzen und die Städte bei der Schaffung und Koordination der Bauzonen einzubinden? Derartige Vorhaben gehen oft über die Gemeindegrenzen hinaus.</p><p>3. ob er sich dazu in der Lage sieht, den im Oktober 2009 angekündigten Zeitplan einzuhalten und somit bereits 2010 Agglomerationsprojekte gesetzlich zu regeln?</p>
- Verankerung der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Wie der Interpellant ausführt, hat der Bundesrat am 21. Oktober 2009 entschieden, das Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (RPG; SR 700) in zwei Etappen zu revidieren. An seiner Sitzung vom 20. Januar 2010 hat er die erste Etappe verabschiedet. Diese Teilrevision dient als indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Raum für Mensch und Natur", der sogenannten Landschafts-Initiative. Wie angekündigt, beschränkt sich diese Teilrevision auf die von der Landschafts-Initiative aufgeworfenen Themen, d. h. auf die Siedlungsentwicklung. Weitere revisionsbedürftige Punkte, die nicht direkt mit der Landschafts-Initiative im Zusammenhang stehen, wie etwa die bessere Berücksichtigung der funktionalen Räume (beispielsweise mit der gesetzlichen Verankerung der Agglomerationsprogramme), werden in einer zweiten Etappe angegangen. Geplant ist, die Vorarbeiten für die zweite Etappe im Jahr 2010 zu beginnen.</p><p>1. Im Rahmen der ersten Teilrevision des RPG sollen die Planungsgrundsätze in Artikel 3 Absatz 3 mit einem neuen Buchstaben abis ergänzt werden. Dieser sieht vor, dass Massnahmen zur besseren Nutzung brachliegender oder ungenügend genutzter Flächen in Bauzonen getroffen werden sollen. Allerdings hat sich der Bundesrat schon früher für die Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen eingesetzt. So hat er am 18. Juni 2008 einen Massnahmenplan zur Förderung der Umnutzung von Industrie- und Gewerbebrachen verabschiedet. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) erarbeitet eine Industriebrachenplattform Schweiz mit u. a. einem auf freiwilliger Basis erstellten Verzeichnis marktfähiger Areale und konkreten Handlungsanleitungen für alle ZieIgruppen. Im Weiteren klärt das Bafu den Optimierungsbedarf der ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich ab. Ausserdem hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) zwei innovative Projekte in den Kantonen Waadt und Luzern unterstützt, die ausdrücklich die Umnutzung von Industriebrachen mit dem Ziel betrafen, konkrete Erfahrungen zu sammeln und diese Erfahrungen für andere Projekte zur Verfügung zu stellen. Das ARE wird auch in den nächsten Jahren innovative Projekte unterstützen.</p><p>2. Die vom Bundesrat verabschiedete Teilrevision des RPG sieht einen neuen Artikel 8a vor, wonach die Siedlungserweiterung im Richtplan regional abzustimmen ist. In Absatz 2 von Artikel 15 wird bei der Bauzonendefinition denn neu auch ausdrücklich festgehalten, dass "Lage und Grösse der Bauzonen über die Gemeindegrenzen hinaus abzustimmen sind". Diese Bestimmungen machen deutlich, dass die Planung nicht an den politischen Grenzen haltmachen darf. Die Städte und Gemeinden sind über ihre Dachorganisationen (Städte- und Gemeindeverband) an der Erarbeitung der Teilrevisionsvorlage beteiligt worden. Es ist zudem vorgesehen, sie noch intensiver an den Arbeiten zu beteiligen, die im Hinblick auf die zweite Revisionsetappe zu leisten sein werden; dies gilt insbesondere für die Thematik der funktionalen Räume und der Agglomerationsprogramme. Was die Errichtung von Bauzonen in funktionalen Räumen betrifft, ist daran zu erinnern, dass die Städte nahezu überall eine aktive Rolle bei der Erarbeitung der Modellvorhaben und Agglomerationsprogramme im Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes übernommen haben.</p><p>3. Wie einleitend festgehalten, sieht der im Oktober 2009 angekündigte Zeitplan einzig vor, dass die Vorarbeiten 2010 aufgenommen werden sollen, nicht aber, dass die zweite Etappe der Revision des RPG bereits 2010 in Form eines konkreten Gesetzentwurfs vorliegen wird. Hingegen ist in der Tat vorgesehen, die Agglomerationsprogramme ausdrücklich im Gesetz zu verankern.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Am 22. September 2008 hat der Ständerat einstimmig die Motion der WAK-N für eine Agglomerationspolitik des Bundes angenommen, die der Nationalrat als Erstrat bereits gutgeheissen hatte. Diese Motion sieht neben der Verankerung von Agglomerationsprogrammen im Raumplanungsgesetz (RPG) die Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Unterstützung durch den Bund und die Koordination der Agglomerationspolitik mit den anderen Sektorpolitiken vor. </p><p>Nach dem Vernehmlassungsverfahren entschied der Bundesrat im vergangenen Oktober jedoch, statt einer Totalrevision des RPG Teilrevisionen vorzunehmen. Insbesondere will er im Frühjahr 2010 einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschafts-Initiative vorlegen. Eine zweite Revisionsetappe soll im Laufe des Jahres 2010 folgen.</p><p>Ich frage daher den Bundesrat: </p><p>1. ob er bereit ist, die Bedürfnisse der Städte insbesondere im Zusammenhang mit Industriebrachen zu berücksichtigen, anstatt nur Bestimmungen zur Verdichtung der neuen Bauzonen vorzusehen? </p><p>2. ob er bereit ist, Artikel 50 der Bundesverfassung besser umzusetzen und die Städte bei der Schaffung und Koordination der Bauzonen einzubinden? Derartige Vorhaben gehen oft über die Gemeindegrenzen hinaus.</p><p>3. ob er sich dazu in der Lage sieht, den im Oktober 2009 angekündigten Zeitplan einzuhalten und somit bereits 2010 Agglomerationsprojekte gesetzlich zu regeln?</p>
- Verankerung der Agglomerationspolitik im Raumplanungsgesetz
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