Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung. Eine Ombudsperson im EPA

ShortId
09.4331
Id
20094331
Updated
24.06.2025 23:32
Language
de
Title
Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung. Eine Ombudsperson im EPA
AdditionalIndexing
04;2831;italienische Sprache;Sprache;sprachliche Diskriminierung;Bundesverwaltung;Vollzug von Beschlüssen;Ombudsstelle;Gesetz
1
  • L04K08060103, Bundesverwaltung
  • L05K0106010305, italienische Sprache
  • L04K08060109, Ombudsstelle
  • L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
  • L04K05020409, sprachliche Diskriminierung
  • L04K01060103, Sprache
  • L05K0503010102, Gesetz
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Sprachengesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Es regelt die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die italienischsprachigen Angestellten müssen in Italienisch denken, reden und sprechen können. Und sie müssen verstanden werden. Sonst wäre das ja bloss eine reine Stilübung. Dies macht eine Änderung der "Unternehmenskultur" notwendig. Man muss nicht nur die Italienisch-Fähigkeiten der deutsch- und der französischsprachigen Angestellen fördern, sondern auch strukturelle Massnahmen treffen, die diese Kulturänderung herbeiführen. Gemäss NFP 56 ist Italienisch in der Bundesverwaltung inexistent. Das Gesetz verlangt das Gegenteil um des nationalen Zusammenhalts und der schweizerischen Identität willen.</p><p>Die italienischsprachigen Personen und generell die Angehörigen der sprachlichen Minderheiten sind in der Bundesverwaltung insbesondere im oberen Kader untervertreten. Auch haben junge Leute, die sich für eine Stelle in der Verwaltung interessieren, oft kaum Möglichkeiten, einen Stage zu machen, und dies vor allem aus sprachlichen Gründen. Die Kriterien zur Personalrekrutierung sind oft wenig transparent. Man wird den Verdacht nicht los, dass italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten, auch wenn sie eine andere Amtssprache beherrschen, zumindest benachteiligt sind.</p><p>Deshalb kommt einer Ombudsperson, die Vollzeit arbeitet, beispielsweise im Eidgenössischen Personalamt (EFD), eine Schlüsselrolle zu. Es braucht eine solche Person als Garantin für den Kulturwandel auch wegen der Autonomie der Departemente und der Bundeskanzlei. Sie müsste insbesondere:</p><p>- italienischsprachige potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten über die Praktikums- und Arbeitsmöglichkeiten in der Bundesverwaltung informieren;</p><p>- die Rekrutierungsverfahren in der Bundesverwaltung unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Vertretung überwachen und auf die Pflicht, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, verweisen;</p><p>- die Funktion einer Mittelsperson übernehmen für nichtberücksichtigte Kandidatinnen und Kandidaten, die zwar keine Beschwerde einreichen können, aber dennoch mitteilen möchten, dass sie möglicherweise aufgrund ihrer sprachlichen Herkunft benachteiligt wurden.</p><p>Sowohl die Massnahmen zur Verhaltensänderung als auch die strukturellen Massnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie sich auf die Automatismen auswirken und den Widerstand gegen Veränderungen brechen. Nur dank einem Zusammenspiel beider Arten von Massnahmen lässt sich das neue Sprachengesetz umsetzen. Mit der neuen Sprachenverordnung muss eine Ombudsstelle geschaffen werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat begrüsst die Schaffung einer Ombudsfunktion beim Eidgenössischen Personalamt. Die Finanzierung der Ombudsstelle, die sich hauptsächlich mit der Förderung der italienischen und der französischen Sprache befasst, wird durch interne Kompensationen erschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Person zu bezeichnen, die in der Bundesverwaltung für die Förderung der italienischen Sprache zuständig ist und für eine angemessene Vertretung der italienischsprachigen Minderheit zu sorgen hat.</p>
  • Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung. Eine Ombudsperson im EPA
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20094268
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Sprachengesetz tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Es regelt die Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung. Die italienischsprachigen Angestellten müssen in Italienisch denken, reden und sprechen können. Und sie müssen verstanden werden. Sonst wäre das ja bloss eine reine Stilübung. Dies macht eine Änderung der "Unternehmenskultur" notwendig. Man muss nicht nur die Italienisch-Fähigkeiten der deutsch- und der französischsprachigen Angestellen fördern, sondern auch strukturelle Massnahmen treffen, die diese Kulturänderung herbeiführen. Gemäss NFP 56 ist Italienisch in der Bundesverwaltung inexistent. Das Gesetz verlangt das Gegenteil um des nationalen Zusammenhalts und der schweizerischen Identität willen.</p><p>Die italienischsprachigen Personen und generell die Angehörigen der sprachlichen Minderheiten sind in der Bundesverwaltung insbesondere im oberen Kader untervertreten. Auch haben junge Leute, die sich für eine Stelle in der Verwaltung interessieren, oft kaum Möglichkeiten, einen Stage zu machen, und dies vor allem aus sprachlichen Gründen. Die Kriterien zur Personalrekrutierung sind oft wenig transparent. Man wird den Verdacht nicht los, dass italienischsprachige Kandidatinnen und Kandidaten, auch wenn sie eine andere Amtssprache beherrschen, zumindest benachteiligt sind.</p><p>Deshalb kommt einer Ombudsperson, die Vollzeit arbeitet, beispielsweise im Eidgenössischen Personalamt (EFD), eine Schlüsselrolle zu. Es braucht eine solche Person als Garantin für den Kulturwandel auch wegen der Autonomie der Departemente und der Bundeskanzlei. Sie müsste insbesondere:</p><p>- italienischsprachige potenzielle Kandidatinnen und Kandidaten über die Praktikums- und Arbeitsmöglichkeiten in der Bundesverwaltung informieren;</p><p>- die Rekrutierungsverfahren in der Bundesverwaltung unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Vertretung überwachen und auf die Pflicht, die entsprechenden Vorschriften einzuhalten, verweisen;</p><p>- die Funktion einer Mittelsperson übernehmen für nichtberücksichtigte Kandidatinnen und Kandidaten, die zwar keine Beschwerde einreichen können, aber dennoch mitteilen möchten, dass sie möglicherweise aufgrund ihrer sprachlichen Herkunft benachteiligt wurden.</p><p>Sowohl die Massnahmen zur Verhaltensänderung als auch die strukturellen Massnahmen müssen so ausgestaltet sein, dass sie sich auf die Automatismen auswirken und den Widerstand gegen Veränderungen brechen. Nur dank einem Zusammenspiel beider Arten von Massnahmen lässt sich das neue Sprachengesetz umsetzen. Mit der neuen Sprachenverordnung muss eine Ombudsstelle geschaffen werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat begrüsst die Schaffung einer Ombudsfunktion beim Eidgenössischen Personalamt. Die Finanzierung der Ombudsstelle, die sich hauptsächlich mit der Förderung der italienischen und der französischen Sprache befasst, wird durch interne Kompensationen erschlossen.</p> Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Person zu bezeichnen, die in der Bundesverwaltung für die Förderung der italienischen Sprache zuständig ist und für eine angemessene Vertretung der italienischsprachigen Minderheit zu sorgen hat.</p>
    • Förderung der Italianità in der Bundesverwaltung. Eine Ombudsperson im EPA

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