Investitionen in die Menschen

ShortId
09.4337
Id
20094337
Updated
27.07.2023 21:49
Language
de
Title
Investitionen in die Menschen
AdditionalIndexing
15;Arbeitnehmer/in;Bekämpfung der Arbeitslosigkeit;Weiterbildung;Kurzarbeit;berufliche Bildung;Erwachsenenbildung;berufliche Eignung
1
  • L05K0702030405, Kurzarbeit
  • L04K13030203, Weiterbildung
  • L05K0702020401, Arbeitnehmer/in
  • L04K13030202, Erwachsenenbildung
  • L05K0702020106, berufliche Eignung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0702030303, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Situation stark wachsender Arbeitslosigkeit erfordert eine Stärkung der Chancen der Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung ist dazu ein bewährtes und zentrales Mittel.</p>
  • <p>Dem Bundesrat ist es in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ein Anliegen, dass Zeiten von Kurzarbeit genutzt werden, um mit Standortbestimmungen und Weiterbildungen die berufliche Qualifikation von betroffenen Personen zu verbessern.</p><p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht keine Mitfinanzierung für eine Weiterbildung während Kurzarbeit vor. Es ist auch nicht möglich, Weiterbildungen während Kurzarbeit als arbeitsmarktliche Massnahmen zu qualifizieren.</p><p>Angesichts des starken Anstiegs der Kurzarbeit und des wirtschaftlichen Einbruchs in der Industrie hat das Parlament in der Herbstsession 2009 im dritten Konjunkturstabilisierungspaket beschlossen, Finanzhilfen an Betriebe zu gewähren, die Kurzarbeit eingeführt haben. Diese Mittel können für betriebliche Standortbestimmungen oder Weiterbildungen zur beruflichen Qualifikation der "kurz arbeitenden" Arbeitnehmenden eingesetzt werden. Die Finanzhilfe pro Arbeitnehmenden beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens aber 5000 Franken. Insgesamt sind für diese Massnahme für das Jahr 2010 30 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Nach Abschluss dieser und der weiteren im Rahmen des dritten Konjunkturstabilisierungspaketes beschlossenen Massnahmen wird nach Vorliegen des dazu notwendigen Datenmaterials im Herbst 2010 eine vertiefte Evaluation durchgeführt. Die detaillierte Kenntnis über die Wirkung der beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen entspricht einem breiten Bedürfnis und ist von grossem Nutzen im Hinblick auf künftige Wirtschaftskrisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Massnahme unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation als ausreichend. Ein weiterer Bericht zu diesem Thema ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anreize und Instrumente zu prüfen, um die Weiterqualifizierung der Arbeitnehmenden während der Kurzarbeit zu fördern. Dem Parlament ist ein Bericht zu unterbreiten, verbunden mit einem zielführenden Vorschlag.</p>
  • Investitionen in die Menschen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Situation stark wachsender Arbeitslosigkeit erfordert eine Stärkung der Chancen der Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Bildung ist dazu ein bewährtes und zentrales Mittel.</p>
    • <p>Dem Bundesrat ist es in dieser schwierigen wirtschaftlichen Situation ein Anliegen, dass Zeiten von Kurzarbeit genutzt werden, um mit Standortbestimmungen und Weiterbildungen die berufliche Qualifikation von betroffenen Personen zu verbessern.</p><p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz sieht keine Mitfinanzierung für eine Weiterbildung während Kurzarbeit vor. Es ist auch nicht möglich, Weiterbildungen während Kurzarbeit als arbeitsmarktliche Massnahmen zu qualifizieren.</p><p>Angesichts des starken Anstiegs der Kurzarbeit und des wirtschaftlichen Einbruchs in der Industrie hat das Parlament in der Herbstsession 2009 im dritten Konjunkturstabilisierungspaket beschlossen, Finanzhilfen an Betriebe zu gewähren, die Kurzarbeit eingeführt haben. Diese Mittel können für betriebliche Standortbestimmungen oder Weiterbildungen zur beruflichen Qualifikation der "kurz arbeitenden" Arbeitnehmenden eingesetzt werden. Die Finanzhilfe pro Arbeitnehmenden beträgt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens aber 5000 Franken. Insgesamt sind für diese Massnahme für das Jahr 2010 30 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Nach Abschluss dieser und der weiteren im Rahmen des dritten Konjunkturstabilisierungspaketes beschlossenen Massnahmen wird nach Vorliegen des dazu notwendigen Datenmaterials im Herbst 2010 eine vertiefte Evaluation durchgeführt. Die detaillierte Kenntnis über die Wirkung der beschlossenen Stabilisierungsmassnahmen entspricht einem breiten Bedürfnis und ist von grossem Nutzen im Hinblick auf künftige Wirtschaftskrisen.</p><p>Der Bundesrat erachtet diese Massnahme unter Berücksichtigung der derzeitigen wirtschaftlichen Situation als ausreichend. Ein weiterer Bericht zu diesem Thema ist nicht notwendig.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Anreize und Instrumente zu prüfen, um die Weiterqualifizierung der Arbeitnehmenden während der Kurzarbeit zu fördern. Dem Parlament ist ein Bericht zu unterbreiten, verbunden mit einem zielführenden Vorschlag.</p>
    • Investitionen in die Menschen

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