Beschlüsse des Parlamentes zum THG respektieren
- ShortId
-
09.4340
- Id
-
20094340
- Updated
-
27.07.2023 19:28
- Language
-
de
- Title
-
Beschlüsse des Parlamentes zum THG respektieren
- AdditionalIndexing
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15;Verordnung;Handel mit Agrarerzeugnissen;Cassis-de-Dijon-Prinzip;technisches Handelshemmnis;Vollzug von Beschlüssen
- 1
-
- L06K070102010104, technisches Handelshemmnis
- L07K07010204040101, Cassis-de-Dijon-Prinzip
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K0503010103, Verordnung
- L05K0701020304, Handel mit Agrarerzeugnissen
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 29. Oktober 2009 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Entwurf für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten in die Anhörung geschickt. Diese stellt eine Vollzugsverordnung dar zu den Artikeln 16a ff. des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse gemäss der am 12. Juni 2009 vom Parlament verabschiedeten Änderung (THG; SR 946.51). </p><p>Kern des revidierten THG ist die autonome Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz. Nach Inkrafttreten der Revision können Produkte, die in der EG bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Marktzugangskontrollen in Verkehr gebracht werden. Eine Sonderregel zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist für Lebensmittel vorgesehen, welche für das Inverkehrbringen einer Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bedürfen. Diese wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel. Produkte, von denen potentiell ein höheres Risiko ausgeht, sind vom Cassis-de-Dijon-Prinzip generell ausgenommen, so namentlich Produkte, die einer Zulassungspflicht unterliegen, einer vorgängigen Einfuhrbewilligung bedürfen oder für die der Bundesrat eine Ausnahme beschlossen hat. </p><p>Der Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten bewegt sich im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Revision des THG und respektiert dementsprechend die parlamentarischen Beschlüsse.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Seco hat eine Verordnung zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) erarbeitet. Der Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Anhörung. Nach Auffassung der betroffenen Kreise entspricht dieser Entwurf überhaupt nicht den Parlamentsbeschlüssen und -änderungen vom März 2009. Dies betrifft insbesondere die Problematik des Cassis-de-Dijon-Prinzips.</p><p>Ganz allgemein gilt, dass der Verordnungsentwurf das Ziel verfolgt, den schweizerischen Markt so weit wie möglich für die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr befindlichen Waren und Produkte zu öffnen. Mit der Mehrzahl der betroffenen Akteure erinnere ich daran, dass 73 Mitglieder des Nationalrates für den Antrag gestimmt haben, Lebensmittel und Rohstoffe für Lebensmittel von der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auszunehmen. Dies beweist, dass zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier Vorbehalte gegenüber der THG-Revision haben. Das Seco muss dieser Tatsache Rechnung tragen. Die Departementschefin wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Parlamentes respektiert werden.</p>
- Beschlüsse des Parlamentes zum THG respektieren
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 29. Oktober 2009 hat das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) den Entwurf für eine Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten in die Anhörung geschickt. Diese stellt eine Vollzugsverordnung dar zu den Artikeln 16a ff. des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse gemäss der am 12. Juni 2009 vom Parlament verabschiedeten Änderung (THG; SR 946.51). </p><p>Kern des revidierten THG ist die autonome Einführung des sogenannten Cassis-de-Dijon-Prinzips durch die Schweiz. Nach Inkrafttreten der Revision können Produkte, die in der EG bzw. im EWR rechtmässig in Verkehr sind, grundsätzlich auch in der Schweiz ohne zusätzliche Marktzugangskontrollen in Verkehr gebracht werden. Eine Sonderregel zur Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips ist für Lebensmittel vorgesehen, welche für das Inverkehrbringen einer Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) bedürfen. Diese wird in Form einer Allgemeinverfügung erteilt und gilt für gleichartige Lebensmittel. Produkte, von denen potentiell ein höheres Risiko ausgeht, sind vom Cassis-de-Dijon-Prinzip generell ausgenommen, so namentlich Produkte, die einer Zulassungspflicht unterliegen, einer vorgängigen Einfuhrbewilligung bedürfen oder für die der Bundesrat eine Ausnahme beschlossen hat. </p><p>Der Entwurf der Verordnung über das Inverkehrbringen von nach ausländischen technischen Vorschriften hergestellten Produkten bewegt sich im Rahmen der vom Parlament beschlossenen Revision des THG und respektiert dementsprechend die parlamentarischen Beschlüsse.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Das Seco hat eine Verordnung zur Umsetzung der Änderung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) erarbeitet. Der Verordnungsentwurf befindet sich zurzeit in der Anhörung. Nach Auffassung der betroffenen Kreise entspricht dieser Entwurf überhaupt nicht den Parlamentsbeschlüssen und -änderungen vom März 2009. Dies betrifft insbesondere die Problematik des Cassis-de-Dijon-Prinzips.</p><p>Ganz allgemein gilt, dass der Verordnungsentwurf das Ziel verfolgt, den schweizerischen Markt so weit wie möglich für die im europäischen Binnenmarkt in Verkehr befindlichen Waren und Produkte zu öffnen. Mit der Mehrzahl der betroffenen Akteure erinnere ich daran, dass 73 Mitglieder des Nationalrates für den Antrag gestimmt haben, Lebensmittel und Rohstoffe für Lebensmittel von der Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips auszunehmen. Dies beweist, dass zahlreiche Parlamentarierinnen und Parlamentarier Vorbehalte gegenüber der THG-Revision haben. Das Seco muss dieser Tatsache Rechnung tragen. Die Departementschefin wird gebeten, dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse des Parlamentes respektiert werden.</p>
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