Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat

ShortId
09.4342
Id
20094342
Updated
27.07.2023 19:22
Language
de
Title
Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat
AdditionalIndexing
12;28;persönliche Freiheit;strafbare Handlung;Informationskampagne;Rechte der Frau;sexuelle Gewalt;Zwangsheirat;Schutz der Grundrechte;Gewalt;Opferhilfe;Menschenrechte;Rechtsmissbrauch;Statistik
1
  • L06K010301030401, Zwangsheirat
  • L04K05020204, Schutz der Grundrechte
  • L04K05070205, Rechtsmissbrauch
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0501020501, Opferhilfe
  • L04K05020506, persönliche Freiheit
  • L04K05020507, Rechte der Frau
  • L06K050102010305, sexuelle Gewalt
  • L03K050202, Menschenrechte
  • L04K05010201, strafbare Handlung
  • L03K020218, Statistik
  • L05K1201020301, Informationskampagne
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Zu Vorschlägen, die auf die Motion 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", zurückgehen, hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und gestützt darauf am 21. Oktober 2009 das EJPD beauftragt, eine Botschaft sowie einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dabei eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes vorzusehen. Wirksamer und notwendiger als strafrechtliche Bestimmungen ist aber eine echte Hilfe für betroffene Personen vor Ort. Diese gilt es zu verstärken oder gegebenenfalls aufzubauen.</p><p>Heute sind aber weder das Ausmass von Zwangsheiraten noch die bestehenden Anstrengungen zu deren Bekämpfung bekannt. </p><p>So hat der Bundesrat im Bericht zur Motion 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", vom 14. November 2007 darauf hingewiesen, dass es bis anhin keine verlässliche Statistik zu erzwungenen und arrangierten Heiraten in der Schweiz gibt, sondern lediglich Schätzungen. Es fehlt demnach eine Übersicht über das Phänomen der Zwangsheirat und seine verschiedenen Ausprägungen in der Schweiz (Zwangscharakter der Heirat? Wer ist betroffen? In welchen Landesteilen? Welche Gruppen? usw.) sowie über bestehende Massnahmen.</p><p>Es ist aufbauend auf dem vorliegenden Bericht eine Untersuchung vorzunehmen, welche die Formen, das Ausmass, die Ursachen und die Verteilung von potenziell und effektiv betroffenen Personen im Bereich Zwangsheirat umfassend abklärt. Diese Untersuchung soll auch darlegen, wo und in welchem Umfang bereits Massnahmen gegen Zwangsheiraten bestehen, und aufzeigen, mit welchen gezielten weiterführenden Massnahmen im Bereich der Prävention und des Schutzes diese gestärkt und ausgebaut werden können.</p><p>Gestützt darauf soll ein Programm mit gezielten Massnahmen umgesetzt werden, welche auf eine behutsame und effektive Weise betroffene Personen vor Ort unterstützen und schützen (Sensibilisierung, Anlaufstellen und Beratung, Schutz).</p>
  • <p>Im Jahr 2008 wurde die Motion Heberlein 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", überwiesen. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen.</p><p>In Erfüllung dieses Auftrags gab der Bundesrat im November 2008 zusammen mit einem Begleitbericht einen Vorentwurf mit gesetzlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten in die Vernehmlassung. Die Ergebnisse dieses Vernehmlassungsverfahrens wurden vom EJPD in einem Ergebnisbericht festgehalten. Aus dem betreffenden Bericht vom Oktober 2009 ergibt sich, dass die vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen grossmehrheitlich begrüsst wurden. Der Bundesrat nahm von diesem Bericht am 7. Oktober 2009 Kenntnis und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft, wobei nebst Massnahmen in der Art der vorgeschlagenen auch eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes zu prüfen sei.</p><p>Die in der Motion beantragte Untersuchung zielt auf Massnahmen ab, die über die in Bearbeitung befindlichen Gesetzesanpassungen hinausgehen ("Sensibilisierung, Beratung und Schutz" der Betroffenen, Schaffung von Anlaufstellen). Auch hier ist der Bund jedoch bereits aktiv. Der Vorentwurf und der Begleitbericht vom November 2008 stützen sich auf einen früheren Bericht des Bundesrates vom November 2007, der in Erfüllung des Postulates der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 05.3477, "Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten", verfasst worden ist. Unter Ziffer 6.4 dieses Berichts wird unter den Titeln "Prävention" und "Schutz" eine ganze Reihe von möglichen Massnahmen aufgezählt. Soweit sie in die Zuständigkeit des Bundes fallen, werden diese Massnahmen zurzeit von den zuständigen Einheiten der Bundesverwaltung geprüft.</p><p>So hat beispielsweise das Bundesamt für Migration (BFM) im Oktober 2008 eine Veranstaltung durchgeführt, die dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen amtlichen Stellen und im Bereich Zwangsheirat engagierten privaten Organisationen diente. Dabei wurde festgestellt, dass in der Schweiz bereits mehrere Institutionen und private Organisationen verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheirat durchführen (Plakatkampagnen, Flyer, Internet-Plattformen usw.) und dass den Opfern und potenziellen Opfern von Zwangsheirat diverse staatliche und nichtstaatliche Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Um dennoch bestehende Lücken zu füllen sowie "best practices" zu erarbeiten, unterstützt das BFM aus den Mitteln des Integrationsförderungskredits fünf Modellvorhaben für die Sensibilisierung der Migrationsbevölkerung und die Information von Personen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben. Diese Projekte werden anschliessend ausgewertet.</p><p>Dass es sich bei der Zwangsverheiratung um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem handelt, das Gegenmassnahmen erfordert, ist anerkannt. Soweit sich bei der Prüfung der einzelnen Massnahmen ergeben sollte, dass soziologische Erhebungen notwendig und auch machbar sind, wird der Bund oder die betroffene Verwaltungseinheit die geeigneten Schritte unternehmen. Anlass, den Bund im Voraus auf die Durchführung einer bestimmtgearteten soziologischen Untersuchung zu verpflichten, besteht nicht.</p><p>Im Übrigen liegt das in der Motionsbegründung bemängelte Fehlen verlässlicher Daten nicht in der mangelnden Bereitschaft zu deren Erhebung, sondern in der Natur der Sache begründet. Ob es sich bei einer Ehe um eine Zwangsehe handelt, ist ihr in der Regel von aussen nicht anzusehen, und die Opfer einer solchen geben sich nur selten zu erkennen. Selbst wenn feststeht, dass bei einer Verheiratung ein gewisser Druck mit im Spiel war, lässt sich vielfach schwer abschätzen, ob dieser Druck punkto Form und Ausmass schwerwiegend genug war, um der Heirat den Charakter einer Zwangsheirat zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund einer umfassenden Abklärung weiterführende Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten zu ergreifen, welche eine effektive Hilfe der betroffenen Personen vor Ort gewährleisten (Untersuchung und Programm Bekämpfung Zwangsheirat).</p>
  • Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20094229
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zu Vorschlägen, die auf die Motion 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", zurückgehen, hat der Bundesrat ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und gestützt darauf am 21. Oktober 2009 das EJPD beauftragt, eine Botschaft sowie einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und dabei eine Verstärkung des strafrechtlichen Schutzes vorzusehen. Wirksamer und notwendiger als strafrechtliche Bestimmungen ist aber eine echte Hilfe für betroffene Personen vor Ort. Diese gilt es zu verstärken oder gegebenenfalls aufzubauen.</p><p>Heute sind aber weder das Ausmass von Zwangsheiraten noch die bestehenden Anstrengungen zu deren Bekämpfung bekannt. </p><p>So hat der Bundesrat im Bericht zur Motion 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", vom 14. November 2007 darauf hingewiesen, dass es bis anhin keine verlässliche Statistik zu erzwungenen und arrangierten Heiraten in der Schweiz gibt, sondern lediglich Schätzungen. Es fehlt demnach eine Übersicht über das Phänomen der Zwangsheirat und seine verschiedenen Ausprägungen in der Schweiz (Zwangscharakter der Heirat? Wer ist betroffen? In welchen Landesteilen? Welche Gruppen? usw.) sowie über bestehende Massnahmen.</p><p>Es ist aufbauend auf dem vorliegenden Bericht eine Untersuchung vorzunehmen, welche die Formen, das Ausmass, die Ursachen und die Verteilung von potenziell und effektiv betroffenen Personen im Bereich Zwangsheirat umfassend abklärt. Diese Untersuchung soll auch darlegen, wo und in welchem Umfang bereits Massnahmen gegen Zwangsheiraten bestehen, und aufzeigen, mit welchen gezielten weiterführenden Massnahmen im Bereich der Prävention und des Schutzes diese gestärkt und ausgebaut werden können.</p><p>Gestützt darauf soll ein Programm mit gezielten Massnahmen umgesetzt werden, welche auf eine behutsame und effektive Weise betroffene Personen vor Ort unterstützen und schützen (Sensibilisierung, Anlaufstellen und Beratung, Schutz).</p>
    • <p>Im Jahr 2008 wurde die Motion Heberlein 06.3658, "Massnahmen gegen Zwangsheiraten und arrangierte Heiraten", überwiesen. Der Bundesrat wurde darin beauftragt, unverzüglich alle notwendigen gesetzgeberischen Massnahmen (Strafrecht, Zivilrecht, Ausländerrecht usw.) zu ergreifen und ein umfassendes Konzept zu erarbeiten, das geeignet ist, Zwangsheiraten zu verhindern, die Opfer wirksam zu unterstützen (Ausstiegshilfe, Identität usw.) und ihre Grundrechte zu schützen.</p><p>In Erfüllung dieses Auftrags gab der Bundesrat im November 2008 zusammen mit einem Begleitbericht einen Vorentwurf mit gesetzlichen Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten in die Vernehmlassung. Die Ergebnisse dieses Vernehmlassungsverfahrens wurden vom EJPD in einem Ergebnisbericht festgehalten. Aus dem betreffenden Bericht vom Oktober 2009 ergibt sich, dass die vorgeschlagenen gesetzlichen Massnahmen grossmehrheitlich begrüsst wurden. Der Bundesrat nahm von diesem Bericht am 7. Oktober 2009 Kenntnis und beauftragte das EJPD mit der Ausarbeitung einer Botschaft, wobei nebst Massnahmen in der Art der vorgeschlagenen auch eine Verschärfung des strafrechtlichen Schutzes zu prüfen sei.</p><p>Die in der Motion beantragte Untersuchung zielt auf Massnahmen ab, die über die in Bearbeitung befindlichen Gesetzesanpassungen hinausgehen ("Sensibilisierung, Beratung und Schutz" der Betroffenen, Schaffung von Anlaufstellen). Auch hier ist der Bund jedoch bereits aktiv. Der Vorentwurf und der Begleitbericht vom November 2008 stützen sich auf einen früheren Bericht des Bundesrates vom November 2007, der in Erfüllung des Postulates der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates 05.3477, "Strafbarkeit von Zwangsheiraten und arrangierten Heiraten", verfasst worden ist. Unter Ziffer 6.4 dieses Berichts wird unter den Titeln "Prävention" und "Schutz" eine ganze Reihe von möglichen Massnahmen aufgezählt. Soweit sie in die Zuständigkeit des Bundes fallen, werden diese Massnahmen zurzeit von den zuständigen Einheiten der Bundesverwaltung geprüft.</p><p>So hat beispielsweise das Bundesamt für Migration (BFM) im Oktober 2008 eine Veranstaltung durchgeführt, die dem Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen amtlichen Stellen und im Bereich Zwangsheirat engagierten privaten Organisationen diente. Dabei wurde festgestellt, dass in der Schweiz bereits mehrere Institutionen und private Organisationen verschiedene Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheirat durchführen (Plakatkampagnen, Flyer, Internet-Plattformen usw.) und dass den Opfern und potenziellen Opfern von Zwangsheirat diverse staatliche und nichtstaatliche Beratungsstellen zur Verfügung stehen. Um dennoch bestehende Lücken zu füllen sowie "best practices" zu erarbeiten, unterstützt das BFM aus den Mitteln des Integrationsförderungskredits fünf Modellvorhaben für die Sensibilisierung der Migrationsbevölkerung und die Information von Personen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben. Diese Projekte werden anschliessend ausgewertet.</p><p>Dass es sich bei der Zwangsverheiratung um ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem handelt, das Gegenmassnahmen erfordert, ist anerkannt. Soweit sich bei der Prüfung der einzelnen Massnahmen ergeben sollte, dass soziologische Erhebungen notwendig und auch machbar sind, wird der Bund oder die betroffene Verwaltungseinheit die geeigneten Schritte unternehmen. Anlass, den Bund im Voraus auf die Durchführung einer bestimmtgearteten soziologischen Untersuchung zu verpflichten, besteht nicht.</p><p>Im Übrigen liegt das in der Motionsbegründung bemängelte Fehlen verlässlicher Daten nicht in der mangelnden Bereitschaft zu deren Erhebung, sondern in der Natur der Sache begründet. Ob es sich bei einer Ehe um eine Zwangsehe handelt, ist ihr in der Regel von aussen nicht anzusehen, und die Opfer einer solchen geben sich nur selten zu erkennen. Selbst wenn feststeht, dass bei einer Verheiratung ein gewisser Druck mit im Spiel war, lässt sich vielfach schwer abschätzen, ob dieser Druck punkto Form und Ausmass schwerwiegend genug war, um der Heirat den Charakter einer Zwangsheirat zu geben.</p> Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, aufgrund einer umfassenden Abklärung weiterführende Massnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheiraten zu ergreifen, welche eine effektive Hilfe der betroffenen Personen vor Ort gewährleisten (Untersuchung und Programm Bekämpfung Zwangsheirat).</p>
    • Wirksame Hilfe für die Betroffenen bei Zwangsheirat

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