Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen
- ShortId
-
09.5010
- Id
-
20095010
- Updated
-
28.07.2023 10:04
- Language
-
de
- Title
-
Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen
- AdditionalIndexing
-
55;Tierhaltung;Viehhaltung;Tierschutz
- 1
-
- L04K14010102, Tierhaltung
- L05K1401010209, Viehhaltung
- L05K0601040802, Tierschutz
- Texts
-
- <p>In der Tierschutzverordnung (SR 455.1) ist in Artikel 57 Absatz 1 für Lamas und Alpakas sowie in Artikel 63 für die Pferdehaltung das Verwenden von Stacheldraht verboten. Im Rahmen der in der zweiten Hälfte 2006 durchgeführten Anhörung unterstützte die grosse Mehrheit der Stellungnahmen die vorgeschlagene Regelung. Ein generelles Verbot von Stacheldrahtzäunen wurde nur vereinzelt verlangt, von vier Kantonen und einigen tierärztlichen Organisationen.</p><p>Im Unterschied zum Rindvieh haben Pferde, Lamas und Alpakas ein gesteigertes Fluchtverhalten. Wenn sie in Stacheldrahtzäunen hängen bleiben, kann es deshalb zu massiven Verletzungen führen. Zudem ist die Verletzungsgefahr für Pferde, Lamas und Alpakas auch aufgrund der Beschaffenheit ihrer Haut grösser.</p>
- <p>- Aus welchen Gründen wurden die Verwendung und die Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen in der neuen Tierschutzgesetzgebung nur für Pferde-, Lama- und Alpakaweiden verboten, und warum wurde nicht ein generelles Verbot erlassen?</p><p>- Befürwortet der Bundesrat aus fachlichen Gründen ein generelles Verbot für Neuinstallationen?</p>
- Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Tierschutzverordnung (SR 455.1) ist in Artikel 57 Absatz 1 für Lamas und Alpakas sowie in Artikel 63 für die Pferdehaltung das Verwenden von Stacheldraht verboten. Im Rahmen der in der zweiten Hälfte 2006 durchgeführten Anhörung unterstützte die grosse Mehrheit der Stellungnahmen die vorgeschlagene Regelung. Ein generelles Verbot von Stacheldrahtzäunen wurde nur vereinzelt verlangt, von vier Kantonen und einigen tierärztlichen Organisationen.</p><p>Im Unterschied zum Rindvieh haben Pferde, Lamas und Alpakas ein gesteigertes Fluchtverhalten. Wenn sie in Stacheldrahtzäunen hängen bleiben, kann es deshalb zu massiven Verletzungen führen. Zudem ist die Verletzungsgefahr für Pferde, Lamas und Alpakas auch aufgrund der Beschaffenheit ihrer Haut grösser.</p>
- <p>- Aus welchen Gründen wurden die Verwendung und die Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen in der neuen Tierschutzgesetzgebung nur für Pferde-, Lama- und Alpakaweiden verboten, und warum wurde nicht ein generelles Verbot erlassen?</p><p>- Befürwortet der Bundesrat aus fachlichen Gründen ein generelles Verbot für Neuinstallationen?</p>
- Neuinstallation von Stacheldrahtzäunen
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