Verschärfung der Tierschutzmassnahmen im landwirtschaftlichen Bereich

ShortId
09.5013
Id
20095013
Updated
28.07.2023 09:18
Language
de
Title
Verschärfung der Tierschutzmassnahmen im landwirtschaftlichen Bereich
AdditionalIndexing
55;landwirtschaftlicher Betrieb;landwirtschaftliche Ausrüstung;Tierschutz
1
  • L05K0601040802, Tierschutz
  • L05K1401080202, landwirtschaftliche Ausrüstung
  • L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
Texts
  • <p>Viele der in der heutigen Tierschutzverordnung enthaltenen Anforderungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung wurden aus den früheren Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen übernommen, sind also im Vollzug durch die Kantone bereits umgesetzt worden.</p><p>Bei den Mindestanforderungen und den Übergangsfristen wurde darauf geachtet, dass diese angemessen sind und dem Investitionsschutz für die Landwirtschaft Rechnung tragen. Zum Teil wurden Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren festgelegt. Die meisten Änderungen bedingen keine baulichen Investitionen. Einige gelten nur für neu eingerichtete Haltungssysteme, nicht aber für bestehende Bauten.</p><p>Im Übrigen bestehen weiterhin Unterschiede zu den freiwilligen Etho-Tierhaltungsprogrammen. Diese bieten einen Anreiz, über die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung hinauszugehen.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass die tiergerechte Haltung auch die Gesundheit der Tiere fördert, die dadurch mehr zu leisten vermögen und weniger Kosten verursachen. Zudem erzielen Produkte aus tiergerechter Haltung einen immer grösseren Marktanteil. Der Bundesrat sieht deshalb im hohen Tierschutzniveau für Nutztiere auch eine Stärkung der Marktposition für die schweizerische Lebensmittelproduktion.</p>
  • <p>Der Tierschutz in unserem Land ist auf einem sehr hohen Niveau. Auf den 1. September 2008 sind rund 40 verschärfte und neue Massnahmen dazugekommen.</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, was für bauliche Massnahmen (Investitionen) in dieser sehr schwierigen Zeit auf die Bauernfamilien zukommen?</p><p>- Ist es die Strategie des Bundes, über das Tierschutzgesetz die Bauern zur Aufgabe des Betriebes zu zwingen?</p><p>- Wäre es nicht an der Zeit, den Bauernfamilien als Nahrungsmittelproduzenten Hoffnung und Zuversicht zu geben und die Strategie von immer mehr Auflagen und Bedingungen zu überdenken?</p>
  • Verschärfung der Tierschutzmassnahmen im landwirtschaftlichen Bereich
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Viele der in der heutigen Tierschutzverordnung enthaltenen Anforderungen an die landwirtschaftliche Tierhaltung wurden aus den früheren Richtlinien des Bundesamtes für Veterinärwesen übernommen, sind also im Vollzug durch die Kantone bereits umgesetzt worden.</p><p>Bei den Mindestanforderungen und den Übergangsfristen wurde darauf geachtet, dass diese angemessen sind und dem Investitionsschutz für die Landwirtschaft Rechnung tragen. Zum Teil wurden Übergangsfristen von bis zu zehn Jahren festgelegt. Die meisten Änderungen bedingen keine baulichen Investitionen. Einige gelten nur für neu eingerichtete Haltungssysteme, nicht aber für bestehende Bauten.</p><p>Im Übrigen bestehen weiterhin Unterschiede zu den freiwilligen Etho-Tierhaltungsprogrammen. Diese bieten einen Anreiz, über die Mindestanforderungen der Tierschutzgesetzgebung hinauszugehen.</p><p>Schliesslich ist festzuhalten, dass die tiergerechte Haltung auch die Gesundheit der Tiere fördert, die dadurch mehr zu leisten vermögen und weniger Kosten verursachen. Zudem erzielen Produkte aus tiergerechter Haltung einen immer grösseren Marktanteil. Der Bundesrat sieht deshalb im hohen Tierschutzniveau für Nutztiere auch eine Stärkung der Marktposition für die schweizerische Lebensmittelproduktion.</p>
    • <p>Der Tierschutz in unserem Land ist auf einem sehr hohen Niveau. Auf den 1. September 2008 sind rund 40 verschärfte und neue Massnahmen dazugekommen.</p><p>- Ist sich der Bundesrat bewusst, was für bauliche Massnahmen (Investitionen) in dieser sehr schwierigen Zeit auf die Bauernfamilien zukommen?</p><p>- Ist es die Strategie des Bundes, über das Tierschutzgesetz die Bauern zur Aufgabe des Betriebes zu zwingen?</p><p>- Wäre es nicht an der Zeit, den Bauernfamilien als Nahrungsmittelproduzenten Hoffnung und Zuversicht zu geben und die Strategie von immer mehr Auflagen und Bedingungen zu überdenken?</p>
    • Verschärfung der Tierschutzmassnahmen im landwirtschaftlichen Bereich

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