UBS. Ausstand wegen Befangenheit
- ShortId
-
09.5020
- Id
-
20095020
- Updated
-
14.11.2025 08:13
- Language
-
de
- Title
-
UBS. Ausstand wegen Befangenheit
- AdditionalIndexing
-
24;Ausstandspflicht;Grossbank;Eidgenössische Finanzmarktaufsicht;Führungskraft
- 1
-
- L04K08040513, Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
- L05K0702020204, Führungskraft
- L06K080701010104, Ausstandspflicht
- L05K1104010104, Grossbank
- Texts
-
- <p>Justizminister Holder hat sein Amt gerade erst kürzlich angetreten. Zuvor war er 2008 als Anwalt für die UBS in einem Rechtsstreit tätig gewesen. Die beiden Fälle können daher, was insbesondere die zeitliche Dimension betrifft, nicht miteinander vergleichen werden.</p><p>Am 1. Februar 2006 übernahm Eugen Haltiner das Amt des EBK-Präsidenten. Um die Ansprüche an die Institutional Governance zu erfüllen, unterzeichnete Eugen Haltiner vor seinem Amtsantritt eine Ausstandsvereinbarung mit der EBK. Diese sah für die Behandlung von UBS-Geschäften während einer sogenannten "cooling-off period" bis zum 1. Januar 2008 vor, dass er zwar Zugang zu sämtlichen Dokumenten und Exposés erhielt, sich jedoch weder an der Diskussion noch an der Entscheidfindung in der Kommission beteiligen durfte. Für allgemeine Grossbankengeschäfte bestand gemäss Vereinbarung kein Ausstand.</p><p>Für alle UBS-Geschäfte, welche die Zeit betrafen, in der Eugen Haltiner bei der UBS tätig war, galt die Ausstandsregelung gemäss Vereinbarung unbeschränkt. An der Sitzung vom 18./19. November 2008 beschloss die EBK unter Ausstand des Präsidenten, dass der Ausstand für die Behandlung des US-Crossborder-Geschäftes der UBS fortan aufgehoben wird.</p><p>Bei der Finma ist nun Folgendes vorgesehen: Gemäss Organisationsreglement der Finma gilt die Ausstandsregelung unbeschränkt für Geschäfte, in denen der Präsident oder ein Mitglied des Verwaltungsrates früher selber aktiv involviert war. Der vorhin genannte Beschluss vom 18./19. November 2008 der EBK zum US-Crossborder-Geschäft wurde zudem vom Verwaltungsrat Finma unter Ausstand des Präsidenten bestätigt.</p>
- <p>US-Justizminister Eric Holder ist beim Gespräch mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf über die UBS in den Ausstand getreten, da er sich als ehemaliger Rechtsvertreter der UBS als befangen erachtet.</p><p>- Gilt diese Grundsatzregel der Rechtsstaatlichkeit nicht auch für die Schweiz?</p><p>- Müsste nicht auch der Ex-UBS-Manager und Finma-Präsident Eugen Haltiner bei Entscheiden der Finma über die UBS in den Ausstand treten?</p>
- UBS. Ausstand wegen Befangenheit
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Justizminister Holder hat sein Amt gerade erst kürzlich angetreten. Zuvor war er 2008 als Anwalt für die UBS in einem Rechtsstreit tätig gewesen. Die beiden Fälle können daher, was insbesondere die zeitliche Dimension betrifft, nicht miteinander vergleichen werden.</p><p>Am 1. Februar 2006 übernahm Eugen Haltiner das Amt des EBK-Präsidenten. Um die Ansprüche an die Institutional Governance zu erfüllen, unterzeichnete Eugen Haltiner vor seinem Amtsantritt eine Ausstandsvereinbarung mit der EBK. Diese sah für die Behandlung von UBS-Geschäften während einer sogenannten "cooling-off period" bis zum 1. Januar 2008 vor, dass er zwar Zugang zu sämtlichen Dokumenten und Exposés erhielt, sich jedoch weder an der Diskussion noch an der Entscheidfindung in der Kommission beteiligen durfte. Für allgemeine Grossbankengeschäfte bestand gemäss Vereinbarung kein Ausstand.</p><p>Für alle UBS-Geschäfte, welche die Zeit betrafen, in der Eugen Haltiner bei der UBS tätig war, galt die Ausstandsregelung gemäss Vereinbarung unbeschränkt. An der Sitzung vom 18./19. November 2008 beschloss die EBK unter Ausstand des Präsidenten, dass der Ausstand für die Behandlung des US-Crossborder-Geschäftes der UBS fortan aufgehoben wird.</p><p>Bei der Finma ist nun Folgendes vorgesehen: Gemäss Organisationsreglement der Finma gilt die Ausstandsregelung unbeschränkt für Geschäfte, in denen der Präsident oder ein Mitglied des Verwaltungsrates früher selber aktiv involviert war. Der vorhin genannte Beschluss vom 18./19. November 2008 der EBK zum US-Crossborder-Geschäft wurde zudem vom Verwaltungsrat Finma unter Ausstand des Präsidenten bestätigt.</p>
- <p>US-Justizminister Eric Holder ist beim Gespräch mit Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf über die UBS in den Ausstand getreten, da er sich als ehemaliger Rechtsvertreter der UBS als befangen erachtet.</p><p>- Gilt diese Grundsatzregel der Rechtsstaatlichkeit nicht auch für die Schweiz?</p><p>- Müsste nicht auch der Ex-UBS-Manager und Finma-Präsident Eugen Haltiner bei Entscheiden der Finma über die UBS in den Ausstand treten?</p>
- UBS. Ausstand wegen Befangenheit
Back to List