Ist die Auffanggesellschaft der SNB illegal?

ShortId
09.5021
Id
20095021
Updated
27.07.2023 19:21
Language
de
Title
Ist die Auffanggesellschaft der SNB illegal?
AdditionalIndexing
24;Legitimität;Schweizerische Nationalbank;Grossbank;Rechtsform einer Gesellschaft
1
  • L05K1103010301, Schweizerische Nationalbank
  • L05K1104010104, Grossbank
  • L03K070303, Rechtsform einer Gesellschaft
  • L04K08020503, Legitimität
Texts
  • <p>Die von der Nationalbank als Ersatz für die kritisierte Limited Partnership nach Cayman-Recht entwickelte Lösung auf der Grundlage der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen ist von einem einzelnen Rechtswissenschafter kritisiert worden. Die Nationalbank hat sich mit dieser Kritik auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass kein einziger der kritisierten Punkte stichhaltig ist. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p>
  • <p>Peter V. Kunz, Rechtsprofessor der Universität Bern, hat in einem Artikel in der "Basellandschaftlichen Zeitung" die Rechtsform der Auffanggesellschaft der Schweizerischen Nationalbank für "giftige" UBS-Titel mit Sitz in Bern anstelle der Cayman Islands nicht nur als ungeeignet, sondern als schlichtweg "illegal" bezeichnet.</p><p>- Kann der Bundesrat diese rechtliche Beurteilung nachvollziehen?</p><p>- Teilt er sie?</p>
  • Ist die Auffanggesellschaft der SNB illegal?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die von der Nationalbank als Ersatz für die kritisierte Limited Partnership nach Cayman-Recht entwickelte Lösung auf der Grundlage der Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen ist von einem einzelnen Rechtswissenschafter kritisiert worden. Die Nationalbank hat sich mit dieser Kritik auseinandergesetzt und ist zum Schluss gekommen, dass kein einziger der kritisierten Punkte stichhaltig ist. Der Bundesrat teilt diese Auffassung.</p>
    • <p>Peter V. Kunz, Rechtsprofessor der Universität Bern, hat in einem Artikel in der "Basellandschaftlichen Zeitung" die Rechtsform der Auffanggesellschaft der Schweizerischen Nationalbank für "giftige" UBS-Titel mit Sitz in Bern anstelle der Cayman Islands nicht nur als ungeeignet, sondern als schlichtweg "illegal" bezeichnet.</p><p>- Kann der Bundesrat diese rechtliche Beurteilung nachvollziehen?</p><p>- Teilt er sie?</p>
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