Raumkonzept Schweiz

ShortId
09.5087
Id
20095087
Updated
14.11.2025 07:10
Language
de
Title
Raumkonzept Schweiz
AdditionalIndexing
2846;Subvention;Raumplanung;Regionalplanung
1
  • L03K010204, Raumplanung
  • L04K01020410, Regionalplanung
  • L05K1102030202, Subvention
Texts
  • <p>1. Das Raumkonzept Schweiz wird in Kooperation zwischen dem UVEK, der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband und der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz erarbeitet. Es stützt sich auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes ab. Gemäss Artikel 13 erarbeitet der Bund Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können, und er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne. Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist momentan noch in Vernehmlassung. In dieser Vernehmlassungsvorlage ist eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts vorgesehen. Danach hätte der Bundesrat die Möglichkeit, das Raumkonzept für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich zu erklären.</p><p>2. Das Raumkonzept wird nach einer Anhörung von der politischen Begleitgruppe verabschiedet. Diese setzt sich unter der Leitung des Vorstehers des UVEK aus Vertretern von Kantonen, Städten und Gemeinden zusammen. Der Bundesrat wird sich anschliessend dazu äussern, ob er das Raumkonzept für die Bundesverwaltung verbindlich erklärt.</p><p>Das Raumkonzept Schweiz enthält keine Regelung über die Verteilung von Bundesmitteln. Es hält die Vorstellung über die gesamträumliche Entwicklung der Schweiz fest und zeigt in den Grundzügen auf, wie diese Vorstellungen in den einzelnen Regionen umgesetzt werden sollen.</p><p>3. Das Raumkonzept Schweiz ist kein Konzept des Bundes, sondern Resultat einer gemeinsamen Erarbeitung zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Es ist somit nicht eine einzelne Bundesstelle, die den Inhalt des Raumkonzepts bestimmt. Wie schon oben ausgeführt, entscheidet das Raumkonzept nicht über die Frage von "förderungswürdigen" Regionen. Es geht von der Grundhaltung einer Komplementarität der Regionen aus, wo jede Region ihre Stärken einbringen soll und dort auch gefördert werden soll.</p>
  • <p>1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht das Raumkonzept?</p><p>2. Für wen soll das Raumkonzept verbindlich sein?</p><p>Falls es behördenverbindlich wird:</p><p>- Wird der Bund die Verteilung von Subventionen und Bundesbeiträgen sowie die Allozierung von Investitionen dann künftig nach den Prioritäten gemäss Raumkonzept vornehmen?</p><p>- Wird es dannzumal förderungswürdige Regionen und andere geben?</p><p>3. Wer befindet in der Bundesverwaltung darüber, was gemäss Raumkonzept eine förderungswürdige Region ist?</p><p>- Wer legt die Kriterien fest?</p>
  • Raumkonzept Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Das Raumkonzept Schweiz wird in Kooperation zwischen dem UVEK, der Konferenz der Kantonsregierungen, dem Schweizerischen Gemeindeverband, dem Schweizerischen Städteverband und der Schweizerischen Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz erarbeitet. Es stützt sich auf Artikel 13 des Raumplanungsgesetzes ab. Gemäss Artikel 13 erarbeitet der Bund Grundlagen, um seine raumwirksamen Aufgaben erfüllen zu können, und er erstellt die nötigen Konzepte und Sachpläne. Die Revision des Raumplanungsgesetzes ist momentan noch in Vernehmlassung. In dieser Vernehmlassungsvorlage ist eine explizite gesetzliche Verankerung des Raumkonzepts vorgesehen. Danach hätte der Bundesrat die Möglichkeit, das Raumkonzept für Bund, Kantone und Gemeinden verbindlich zu erklären.</p><p>2. Das Raumkonzept wird nach einer Anhörung von der politischen Begleitgruppe verabschiedet. Diese setzt sich unter der Leitung des Vorstehers des UVEK aus Vertretern von Kantonen, Städten und Gemeinden zusammen. Der Bundesrat wird sich anschliessend dazu äussern, ob er das Raumkonzept für die Bundesverwaltung verbindlich erklärt.</p><p>Das Raumkonzept Schweiz enthält keine Regelung über die Verteilung von Bundesmitteln. Es hält die Vorstellung über die gesamträumliche Entwicklung der Schweiz fest und zeigt in den Grundzügen auf, wie diese Vorstellungen in den einzelnen Regionen umgesetzt werden sollen.</p><p>3. Das Raumkonzept Schweiz ist kein Konzept des Bundes, sondern Resultat einer gemeinsamen Erarbeitung zwischen Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden. Es ist somit nicht eine einzelne Bundesstelle, die den Inhalt des Raumkonzepts bestimmt. Wie schon oben ausgeführt, entscheidet das Raumkonzept nicht über die Frage von "förderungswürdigen" Regionen. Es geht von der Grundhaltung einer Komplementarität der Regionen aus, wo jede Region ihre Stärken einbringen soll und dort auch gefördert werden soll.</p>
    • <p>1. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht das Raumkonzept?</p><p>2. Für wen soll das Raumkonzept verbindlich sein?</p><p>Falls es behördenverbindlich wird:</p><p>- Wird der Bund die Verteilung von Subventionen und Bundesbeiträgen sowie die Allozierung von Investitionen dann künftig nach den Prioritäten gemäss Raumkonzept vornehmen?</p><p>- Wird es dannzumal förderungswürdige Regionen und andere geben?</p><p>3. Wer befindet in der Bundesverwaltung darüber, was gemäss Raumkonzept eine förderungswürdige Region ist?</p><p>- Wer legt die Kriterien fest?</p>
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