Ein Kind sich selbst überlassen? (2)

ShortId
09.5094
Id
20095094
Updated
27.07.2023 19:30
Language
de
Title
Ein Kind sich selbst überlassen? (2)
AdditionalIndexing
2811;Rechte des Kindes;Zuwanderer/-in;Dominikanische Republik;Kind
1
  • L05K0107010205, Kind
  • L05K0108030301, Zuwanderer/-in
  • L05K0305010202, Dominikanische Republik
  • L04K05020508, Rechte des Kindes
Texts
  • <p>Das einzige Familienmitglied, das einem minderjährigen Waisenjungen noch bleibt und das sich um ihn kümmern könnte, ist seine Tante, eine Schweizerin, die in Genf lebt. Während das Kind in der Dominikanischen Republik sich selbst überlassen ist, verweigert das BFM seine Aufnahme in die Schweiz.</p><p>- Auf welche Grundlage stützt sich das Bundesverwaltungsgericht, wenn es, entgegen der Meinung der Familie, der dominikanischen Behörden sowie einer in Genf durchgeführten Sozialabklärung, befindet, dass es dem Kind in seinem Herkunftsland besser gehe?</p><p>- Wie definiert das Bundesverwaltungsgericht das Wohl des Kindes, das nach Artikel 3 Absatz 1 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist?</p>
  • Ein Kind sich selbst überlassen? (2)
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das einzige Familienmitglied, das einem minderjährigen Waisenjungen noch bleibt und das sich um ihn kümmern könnte, ist seine Tante, eine Schweizerin, die in Genf lebt. Während das Kind in der Dominikanischen Republik sich selbst überlassen ist, verweigert das BFM seine Aufnahme in die Schweiz.</p><p>- Auf welche Grundlage stützt sich das Bundesverwaltungsgericht, wenn es, entgegen der Meinung der Familie, der dominikanischen Behörden sowie einer in Genf durchgeführten Sozialabklärung, befindet, dass es dem Kind in seinem Herkunftsland besser gehe?</p><p>- Wie definiert das Bundesverwaltungsgericht das Wohl des Kindes, das nach Artikel 3 Absatz 1 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist?</p>
    • Ein Kind sich selbst überlassen? (2)

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