Ein Kind sich selbst überlassen? (2)
- ShortId
-
09.5094
- Id
-
20095094
- Updated
-
27.07.2023 19:30
- Language
-
de
- Title
-
Ein Kind sich selbst überlassen? (2)
- AdditionalIndexing
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2811;Rechte des Kindes;Zuwanderer/-in;Dominikanische Republik;Kind
- 1
-
- L05K0107010205, Kind
- L05K0108030301, Zuwanderer/-in
- L05K0305010202, Dominikanische Republik
- L04K05020508, Rechte des Kindes
- Texts
-
- <p>Das einzige Familienmitglied, das einem minderjährigen Waisenjungen noch bleibt und das sich um ihn kümmern könnte, ist seine Tante, eine Schweizerin, die in Genf lebt. Während das Kind in der Dominikanischen Republik sich selbst überlassen ist, verweigert das BFM seine Aufnahme in die Schweiz.</p><p>- Auf welche Grundlage stützt sich das Bundesverwaltungsgericht, wenn es, entgegen der Meinung der Familie, der dominikanischen Behörden sowie einer in Genf durchgeführten Sozialabklärung, befindet, dass es dem Kind in seinem Herkunftsland besser gehe?</p><p>- Wie definiert das Bundesverwaltungsgericht das Wohl des Kindes, das nach Artikel 3 Absatz 1 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist?</p>
- Ein Kind sich selbst überlassen? (2)
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das einzige Familienmitglied, das einem minderjährigen Waisenjungen noch bleibt und das sich um ihn kümmern könnte, ist seine Tante, eine Schweizerin, die in Genf lebt. Während das Kind in der Dominikanischen Republik sich selbst überlassen ist, verweigert das BFM seine Aufnahme in die Schweiz.</p><p>- Auf welche Grundlage stützt sich das Bundesverwaltungsgericht, wenn es, entgegen der Meinung der Familie, der dominikanischen Behörden sowie einer in Genf durchgeführten Sozialabklärung, befindet, dass es dem Kind in seinem Herkunftsland besser gehe?</p><p>- Wie definiert das Bundesverwaltungsgericht das Wohl des Kindes, das nach Artikel 3 Absatz 1 der Uno-Konvention über die Rechte des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist?</p>
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