Waffen und andere Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel für das Grenzwachtkorps

ShortId
09.5098
Id
20095098
Updated
27.07.2023 22:03
Language
de
Title
Waffen und andere Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel für das Grenzwachtkorps
AdditionalIndexing
09;Grenzwachtkorps;Zwangsmassnahme;öffentliche Ordnung;Polizei
1
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L05K0403030402, Zwangsmassnahme
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K04030304, Polizei
Texts
  • <p>Es ist korrekt, dass die Zollverordnung den Einsatz von Wasserwerfern als Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel zulässt.</p><p>Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann aufgrund neuer interventionstechnischer Erkenntnisse raschen Veränderungen unterliegen. Der Einsatz von Wasserwerfern wurde aufgrund praktischer Erfahrungen zum Beispiel am G-8-Gipfel oder WEF als mögliches Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel vorgesehen.</p><p>Zurzeit verfügt das Grenzwachtkorps über keine Wasserwerfer.</p><p>Mit der Zulassung neuer Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel sind keine neuen Aufgaben der Zollverwaltung verbunden; es geht dabei ausschliesslich um die Durchsetzung der bereits bestehenden Aufgaben.</p>
  • <p>Nach Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe d der Zollverordnung des Bundesrates darf das Grenzwachtkorps Wasserwerfer als Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel einsetzen. In der Praxis dienen Wasserwerfer zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung - eine Aufgabe, die den Kantonen obliegt.</p><p>- Will das Grenzwachtkorps Operationen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung durchführen?</p><p>- Wenn ja, in welchem Rahmen, wo und auf wessen Befehl?</p><p>- Wenn nein, zu welchem anderen Zweck benötigt das Grenzwachtkorps Mittel dieser Art?</p>
  • Waffen und andere Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel für das Grenzwachtkorps
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es ist korrekt, dass die Zollverordnung den Einsatz von Wasserwerfern als Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel zulässt.</p><p>Der Einsatz von technischen Hilfsmitteln kann aufgrund neuer interventionstechnischer Erkenntnisse raschen Veränderungen unterliegen. Der Einsatz von Wasserwerfern wurde aufgrund praktischer Erfahrungen zum Beispiel am G-8-Gipfel oder WEF als mögliches Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel vorgesehen.</p><p>Zurzeit verfügt das Grenzwachtkorps über keine Wasserwerfer.</p><p>Mit der Zulassung neuer Selbstverteidigungs- und Zwangsmittel sind keine neuen Aufgaben der Zollverwaltung verbunden; es geht dabei ausschliesslich um die Durchsetzung der bereits bestehenden Aufgaben.</p>
    • <p>Nach Artikel 227 Absatz 2 Buchstabe d der Zollverordnung des Bundesrates darf das Grenzwachtkorps Wasserwerfer als Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel einsetzen. In der Praxis dienen Wasserwerfer zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung - eine Aufgabe, die den Kantonen obliegt.</p><p>- Will das Grenzwachtkorps Operationen zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung durchführen?</p><p>- Wenn ja, in welchem Rahmen, wo und auf wessen Befehl?</p><p>- Wenn nein, zu welchem anderen Zweck benötigt das Grenzwachtkorps Mittel dieser Art?</p>
    • Waffen und andere Selbstverteidigungs- oder Zwangsmittel für das Grenzwachtkorps

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