Singapurs Bankgeheimnis

ShortId
09.5119
Id
20095119
Updated
27.07.2023 20:37
Language
de
Title
Singapurs Bankgeheimnis
AdditionalIndexing
24;Bankgeheimnis;Singapur;OECD
1
  • L04K03030309, Singapur
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L03K150222, OECD
Texts
  • <p>Mehrere Länder, zu denen auch unser Nachbar Fürstentum Liechtenstein gehört, haben sich in jüngster Zeit für die Übernahme der OECD-Standards entschieden.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. März beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe im Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will. Das erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf Anfrage mit anderen Ländern auszubauen. Der Bundesrat ist bereit, den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibt bestehen.</p><p>Durch die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ändert sich für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige nichts. Die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Steuerbehörden auf Bankdaten werden im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert. Der Bundesrat anerkennt, dass der Wunsch nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre des Bürgers in der Schweizer Bevölkerung nach wie vor tief verankert ist. Er hält deshalb am Bankgeheimnis fest und lehnt einen automatischen Informationsaustausch entschieden ab.</p><p>Das Bankgeheimnis schützt jedoch keine Steuerdelikte. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich an Bedeutung gewonnen. Die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates erfolgt im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zu verhandelnden Abkommen Wirkung entfalten. Zudem muss im Verhältnis zur EU eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens folgen. Im Weiteren fordert die Schweiz eine Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und gleich lange Spiesse bei der Informationsbereitschaft und bei der Informationsqualität.</p><p>Für den Bundesrat sind folgende Elemente für seine künftige Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar:</p><p>- Wahrung des Verfahrensschutzes</p><p>- Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine "fishing expeditions")</p><p>- faire Übergangslösungen</p><p>- Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen</p><p>- Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen</p><p>- Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen</p><p>Der Bundesrat wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerfragen ausschliesslich im Rahmen vertraglich festgelegter Kanäle stattfindet.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Entscheid, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen, sowohl die Akzeptanz der rechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Schweiz bei den wichtigsten Partnern des Landes wie auch die Rechtssicherheit für die Kunden der Schweizer Banken erhöht. Dieser Schritt wird zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Das stärkt auch den Werkplatz und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.</p>
  • <p>Der Finanzminister von Singapur hat die Lockerung des Bankgeheimnisses und Gesetzesänderungen zwecks Übernahme der OECD-Standards für einen transparenten und wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen angekündigt. Steueroasen wie Liechtenstein, Jersey und die Isle of Man haben diesen Schritt in bilateralen Abkommen bereits vollzogen.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>- Welche Bedeutung haben sie bezüglich der Position der Schweiz im Zusammenhang mit der Übernahme der OECD-Standards?</p>
  • Singapurs Bankgeheimnis
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mehrere Länder, zu denen auch unser Nachbar Fürstentum Liechtenstein gehört, haben sich in jüngster Zeit für die Übernahme der OECD-Standards entschieden.</p><p>Der Bundesrat hat am 13. März beschlossen, dass die Schweiz den OECD-Standard bei der Amtshilfe im Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens übernehmen will. Das erlaubt, den Informationsaustausch im Einzelfall auf Anfrage mit anderen Ländern auszubauen. Der Bundesrat ist bereit, den entsprechenden Vorbehalt zum OECD-Musterabkommen zurückzuziehen und Verhandlungen zur Revision von Doppelbesteuerungsabkommen aufzunehmen. Das Bankgeheimnis bleibt bestehen.</p><p>Durch die Übernahme des OECD-Standards bei der Amtshilfe in Steuersachen gemäss Artikel 26 des OECD-Musterabkommens ändert sich für in der Schweiz ansässige Steuerpflichtige nichts. Die Zugriffsmöglichkeiten der schweizerischen Steuerbehörden auf Bankdaten werden im internen Recht mit diesem Entscheid nicht geändert. Der Bundesrat anerkennt, dass der Wunsch nach einem angemessenen Schutz der Privatsphäre des Bürgers in der Schweizer Bevölkerung nach wie vor tief verankert ist. Er hält deshalb am Bankgeheimnis fest und lehnt einen automatischen Informationsaustausch entschieden ab.</p><p>Das Bankgeheimnis schützt jedoch keine Steuerdelikte. Im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte und insbesondere vor dem Hintergrund der Finanzkrise hat die internationale Zusammenarbeit im Steuerbereich an Bedeutung gewonnen. Die Umsetzung des Beschlusses des Bundesrates erfolgt im Rahmen von bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen. Der erweiterte Informationsaustausch wird erst mit dem Inkrafttreten dieser neu zu verhandelnden Abkommen Wirkung entfalten. Zudem muss im Verhältnis zur EU eine Anpassung des Zinsbesteuerungsabkommens folgen. Im Weiteren fordert die Schweiz eine Verbesserung des Marktzutritts für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen und gleich lange Spiesse bei der Informationsbereitschaft und bei der Informationsqualität.</p><p>Für den Bundesrat sind folgende Elemente für seine künftige Amtshilfepolitik in Steuersachen unverzichtbar:</p><p>- Wahrung des Verfahrensschutzes</p><p>- Begrenzung der Amtshilfe auf den Einzelfall (keine "fishing expeditions")</p><p>- faire Übergangslösungen</p><p>- Beschränkung auf Steuern, die unter das Abkommen fallen</p><p>- Subsidiaritätsprinzip gemäss OECD-Musterabkommen</p><p>- Bereitschaft zur Beseitigung von Diskriminierungen</p><p>Der Bundesrat wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Steuerfragen ausschliesslich im Rahmen vertraglich festgelegter Kanäle stattfindet.</p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, dass der Entscheid, den OECD-Standard bei der Amtshilfe in Steuersachen zu übernehmen, sowohl die Akzeptanz der rechtlichen Rahmenbedingungen des Finanzplatzes Schweiz bei den wichtigsten Partnern des Landes wie auch die Rechtssicherheit für die Kunden der Schweizer Banken erhöht. Dieser Schritt wird zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit und der internationalen Bedeutung des Finanzplatzes Schweiz beitragen. Das stärkt auch den Werkplatz und sichert Arbeitsplätze in der Schweiz.</p>
    • <p>Der Finanzminister von Singapur hat die Lockerung des Bankgeheimnisses und Gesetzesänderungen zwecks Übernahme der OECD-Standards für einen transparenten und wirksamen Informationsaustausch in Steuersachen angekündigt. Steueroasen wie Liechtenstein, Jersey und die Isle of Man haben diesen Schritt in bilateralen Abkommen bereits vollzogen.</p><p>- Kann der Bundesrat diese Informationen bestätigen?</p><p>- Welche Bedeutung haben sie bezüglich der Position der Schweiz im Zusammenhang mit der Übernahme der OECD-Standards?</p>
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