SBB Cargo. Verwendung der zukünftigen finanziellen Abgeltungen?

ShortId
09.5134
Id
20095134
Updated
28.07.2023 01:57
Language
de
Title
SBB Cargo. Verwendung der zukünftigen finanziellen Abgeltungen?
AdditionalIndexing
48;Verkauf;kombinierter Transport;SBB;Verkehrsverlagerung;Ausland;Güterverkehr auf der Schiene
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K0701010201, Verkauf
  • L04K18010303, kombinierter Transport
  • L04K18020211, Verkehrsverlagerung
  • L03K100103, Ausland
Texts
  • <p>Für die Förderung des kombinierten Verkehrs wurden 2008 insgesamt 218 Millionen Franken für Abgeltungen an die Operateure (162 Millionen Franken) und Trassenpreisverbilligungen für den kombinierten Verkehr (56 Millionen Franken) eingesetzt.</p><p>Die Abgeltungen werden grundsätzlich an die Operateure im kombinierten Verkehr und nicht an Eisenbahnverkehrsunternehmen ausbezahlt. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten folglich nur dann direkte Subventionen, wenn sie selbst als Operateur im kombinierten Verkehr auftreten. Bei SBB Cargo ist dies dann der Fall, wenn Sendungen des kombinierten Verkehrs im System Wagenladungsverkehr transportiert werden. 2008 flossen rund 13 Millionen Franken direkt an SBB Cargo. Die übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (auch BLS Cargo) erhalten keine direkten Betriebsabgeltungen.</p><p>Alle Eisenbahnverkehrsunternehmen profitieren indirekt von den Trassenpreissubventionen im kombinierten Verkehr. Diese Mittel werden den schweizerischen Infrastrukturbetreibern ausbezahlt, die den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen entsprechend tieferen Trassenpreis in Rechnung stellen.</p><p>Entsprechend dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, welcher auch im Landverkehrsabkommen mit der EU festgeschrieben ist, hat jeder Operateur des kombinierten Verkehrs, unabhängig davon, wo er domiziliert ist, Anspruch auf Betriebsabgeltungen. Ein Teil der Abgeltungen fliesst bereits heute an Operateure mit Sitz im Ausland. In den letzten Jahren flossen jedoch rund 80 Prozent der Fördermittel für den kombinierten Verkehr an schweizerische Unternehmen. Ein allfälliger Verkauf von SBB Cargo würde an dieser Aufteilung wenig ändern.</p><p>Die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Mittel für Investitionen in der Schweiz einzusetzen, wurde im Rahmen der parlamentarischen Diskussionen zur Güterverkehrsvorlage eingehend diskutiert. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben sich jedoch dagegen ausgesprochen.</p>
  • <p>Der Bund zahlt über das Güterverkehrsverlagerungsgesetz hohe Millionenbeträge an die Operateure und die Bahnen.</p><p>- Wie hoch waren diese Beiträge für das Jahr 2008?</p><p>- Fliesst dieses Geld bei einem Verkauf in Zukunft teilweise oder vollständig ins Ausland?</p><p>- Wäre es nicht sinnvoller, diese Mittel für Investitionen in der Schweiz einzusetzen?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass Schweizer Steuergelder nicht für ausländische Konkurrenten zweckentfremdet werden?</p>
  • SBB Cargo. Verwendung der zukünftigen finanziellen Abgeltungen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Für die Förderung des kombinierten Verkehrs wurden 2008 insgesamt 218 Millionen Franken für Abgeltungen an die Operateure (162 Millionen Franken) und Trassenpreisverbilligungen für den kombinierten Verkehr (56 Millionen Franken) eingesetzt.</p><p>Die Abgeltungen werden grundsätzlich an die Operateure im kombinierten Verkehr und nicht an Eisenbahnverkehrsunternehmen ausbezahlt. Die Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten folglich nur dann direkte Subventionen, wenn sie selbst als Operateur im kombinierten Verkehr auftreten. Bei SBB Cargo ist dies dann der Fall, wenn Sendungen des kombinierten Verkehrs im System Wagenladungsverkehr transportiert werden. 2008 flossen rund 13 Millionen Franken direkt an SBB Cargo. Die übrigen Eisenbahnverkehrsunternehmen (auch BLS Cargo) erhalten keine direkten Betriebsabgeltungen.</p><p>Alle Eisenbahnverkehrsunternehmen profitieren indirekt von den Trassenpreissubventionen im kombinierten Verkehr. Diese Mittel werden den schweizerischen Infrastrukturbetreibern ausbezahlt, die den Eisenbahnverkehrsunternehmen einen entsprechend tieferen Trassenpreis in Rechnung stellen.</p><p>Entsprechend dem Grundsatz der Nichtdiskriminierung, welcher auch im Landverkehrsabkommen mit der EU festgeschrieben ist, hat jeder Operateur des kombinierten Verkehrs, unabhängig davon, wo er domiziliert ist, Anspruch auf Betriebsabgeltungen. Ein Teil der Abgeltungen fliesst bereits heute an Operateure mit Sitz im Ausland. In den letzten Jahren flossen jedoch rund 80 Prozent der Fördermittel für den kombinierten Verkehr an schweizerische Unternehmen. Ein allfälliger Verkauf von SBB Cargo würde an dieser Aufteilung wenig ändern.</p><p>Die Frage, ob es nicht sinnvoller wäre, diese Mittel für Investitionen in der Schweiz einzusetzen, wurde im Rahmen der parlamentarischen Diskussionen zur Güterverkehrsvorlage eingehend diskutiert. Sowohl der Bundesrat als auch das Parlament haben sich jedoch dagegen ausgesprochen.</p>
    • <p>Der Bund zahlt über das Güterverkehrsverlagerungsgesetz hohe Millionenbeträge an die Operateure und die Bahnen.</p><p>- Wie hoch waren diese Beiträge für das Jahr 2008?</p><p>- Fliesst dieses Geld bei einem Verkauf in Zukunft teilweise oder vollständig ins Ausland?</p><p>- Wäre es nicht sinnvoller, diese Mittel für Investitionen in der Schweiz einzusetzen?</p><p>- Wie wird sichergestellt, dass Schweizer Steuergelder nicht für ausländische Konkurrenten zweckentfremdet werden?</p>
    • SBB Cargo. Verwendung der zukünftigen finanziellen Abgeltungen?

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