SBB Cargo. Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle

ShortId
09.5155
Id
20095155
Updated
28.07.2023 09:25
Language
de
Title
SBB Cargo. Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle
AdditionalIndexing
48;Kontrolle;Verkauf;SBB;Güterverkehr auf der Schiene;parlamentarische Kontrolle
1
  • L05K1801021103, SBB
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K0701010201, Verkauf
  • L04K08020313, Kontrolle
  • L04K08030207, parlamentarische Kontrolle
Texts
  • <p>Um für SBB Cargo längerfristig ein positives Geschäftsergebnis sicherzustellen und sich strategisch optimal zu positionieren, haben die SBB im letzten Jahr eine Partnersuche eingeleitet. Der Zeitpunkt ist grundsätzlich günstig: Der Konsolidierungsprozess ist in der gesamten Branche in vollem Gang. Das Interesse an SBB Cargo ist entsprechend hoch. Der Bund ist als Eigentümer der SBB selbstverständlich in den Suchprozess eingebunden und wird in jedem Fall sicherstellen, dass die schweizerischen Güterverkehrsinteressen gewahrt bleiben. Ob es im Rahmen einer neuen Partnerschaft zu einem Verkauf von SBB-Cargo-Aktien kommen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch völlig offen. Klar ist, dass eine Abgabe der Mehrheit an SBB Cargo eine Gesetzesänderung erfordert. Viele der gestellten Fragen können erst dann abschliessend beantwortet werden, wenn dieser Grundsatzentscheid gefällt worden ist. Aus heutiger Sicht ist dieser Grundsatzentscheid im Laufe dieses Sommers zu erwarten. Zu den einzelnen Fragen kann heute Folgendes gesagt werden:</p><p>Der Bund ist als Eigner der SBB in den laufenden Partnersuchprozess eng eingebunden. Die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte werden wie bisher periodisch über den Suchprozess orientiert. Ob darüber hinaus Parlamentsbeschlüsse notwendig werden, ist abhängig von der konkreten Partnerschaftslösung.</p><p>Ob überhaupt und, falls ja, zu welchem Preis eine Partnerschaft eingegangen wird, kann heute noch nicht beantwortet werden. Selbstverständlich wird die bisherige Strategie des Alleingangs als Referenzszenario in die Bewertung allfälliger Partnerschaften mit einbezogen.</p><p>Neue Partnerschaften müssen weiterhin ein flächendeckendes und eigenwirtschaftliches Angebot für den inländischen Wagenladungsverkehr gewährleisten, welches sich auf die Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft ausrichtet.</p><p>Weitere Fragen wie z. B. die Aufteilung des Geschäftes in Transit- und Binnentransporte oder die Notwendigkeit weiterer Abschreibungen für die "Braut" SBB Cargo werden selbstverständlich im Rahmen des laufenden Suchprozesses geprüft.</p><p>Zur Frage nach der Beteiligung des Bundes an der BLS bzw. denSBB: Diese Beteiligungen sind historisch begründet; die SBB gehörten seit ihrer Gründung dem Bund. Bei der BLS ist der Bund seit je Minderheitsaktionär (21,7 Prozent). Haupteigentümer und -risikoträger der BLS ist der Kanton Bern. Die Öffnung des Bahngüterverkehrs für den Wettbewerb hat dazu geführt, dass SBB Cargo und BLS Cargo im direkten Wettbewerb stehen. Das Parlament hat 1999 dieser Öffnung im Rahmen der ersten Bahnreform zugestimmt. Wie es konkret mit der Beteiligung des Bundes an der BLS weitergeht, ist im Licht der Ergebnisse der gegenwärtig laufenden Partnersuche von SBB Cargo zu klären.</p>
  • <p>- Wie ist der Bund als Alleinaktionär der SBB in einen allfälligen Verkauf der SBB Cargo AG involviert?</p><p>- Wie beurteilt der Bund einen solchen Verkauf der SBB Cargo AG im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion?</p><p>- Hat er schon einen Entscheid zu möglichen Verkaufsverhandlungen gefällt oder lässt er diesbezüglich den SBB freie Hand?</p><p>- Wie wird das Parlament in einen solchen Verkauf einbezogen?</p>
  • SBB Cargo. Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um für SBB Cargo längerfristig ein positives Geschäftsergebnis sicherzustellen und sich strategisch optimal zu positionieren, haben die SBB im letzten Jahr eine Partnersuche eingeleitet. Der Zeitpunkt ist grundsätzlich günstig: Der Konsolidierungsprozess ist in der gesamten Branche in vollem Gang. Das Interesse an SBB Cargo ist entsprechend hoch. Der Bund ist als Eigentümer der SBB selbstverständlich in den Suchprozess eingebunden und wird in jedem Fall sicherstellen, dass die schweizerischen Güterverkehrsinteressen gewahrt bleiben. Ob es im Rahmen einer neuen Partnerschaft zu einem Verkauf von SBB-Cargo-Aktien kommen wird, ist zum heutigen Zeitpunkt noch völlig offen. Klar ist, dass eine Abgabe der Mehrheit an SBB Cargo eine Gesetzesänderung erfordert. Viele der gestellten Fragen können erst dann abschliessend beantwortet werden, wenn dieser Grundsatzentscheid gefällt worden ist. Aus heutiger Sicht ist dieser Grundsatzentscheid im Laufe dieses Sommers zu erwarten. Zu den einzelnen Fragen kann heute Folgendes gesagt werden:</p><p>Der Bund ist als Eigner der SBB in den laufenden Partnersuchprozess eng eingebunden. Die Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte werden wie bisher periodisch über den Suchprozess orientiert. Ob darüber hinaus Parlamentsbeschlüsse notwendig werden, ist abhängig von der konkreten Partnerschaftslösung.</p><p>Ob überhaupt und, falls ja, zu welchem Preis eine Partnerschaft eingegangen wird, kann heute noch nicht beantwortet werden. Selbstverständlich wird die bisherige Strategie des Alleingangs als Referenzszenario in die Bewertung allfälliger Partnerschaften mit einbezogen.</p><p>Neue Partnerschaften müssen weiterhin ein flächendeckendes und eigenwirtschaftliches Angebot für den inländischen Wagenladungsverkehr gewährleisten, welches sich auf die Bedürfnisse der verladenden Wirtschaft ausrichtet.</p><p>Weitere Fragen wie z. B. die Aufteilung des Geschäftes in Transit- und Binnentransporte oder die Notwendigkeit weiterer Abschreibungen für die "Braut" SBB Cargo werden selbstverständlich im Rahmen des laufenden Suchprozesses geprüft.</p><p>Zur Frage nach der Beteiligung des Bundes an der BLS bzw. denSBB: Diese Beteiligungen sind historisch begründet; die SBB gehörten seit ihrer Gründung dem Bund. Bei der BLS ist der Bund seit je Minderheitsaktionär (21,7 Prozent). Haupteigentümer und -risikoträger der BLS ist der Kanton Bern. Die Öffnung des Bahngüterverkehrs für den Wettbewerb hat dazu geführt, dass SBB Cargo und BLS Cargo im direkten Wettbewerb stehen. Das Parlament hat 1999 dieser Öffnung im Rahmen der ersten Bahnreform zugestimmt. Wie es konkret mit der Beteiligung des Bundes an der BLS weitergeht, ist im Licht der Ergebnisse der gegenwärtig laufenden Partnersuche von SBB Cargo zu klären.</p>
    • <p>- Wie ist der Bund als Alleinaktionär der SBB in einen allfälligen Verkauf der SBB Cargo AG involviert?</p><p>- Wie beurteilt der Bund einen solchen Verkauf der SBB Cargo AG im Rahmen seiner Aufsichtsfunktion?</p><p>- Hat er schon einen Entscheid zu möglichen Verkaufsverhandlungen gefällt oder lässt er diesbezüglich den SBB freie Hand?</p><p>- Wie wird das Parlament in einen solchen Verkauf einbezogen?</p>
    • SBB Cargo. Sicherstellung der parlamentarischen Kontrolle

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