Förderung der Wasserkraft
- ShortId
-
09.5156
- Id
-
20095156
- Updated
-
28.07.2023 07:43
- Language
-
de
- Title
-
Förderung der Wasserkraft
- AdditionalIndexing
-
66;Wasserkraft;Wasserkraftwerk;Einspeisevergütung
- 1
-
- L03K170507, Wasserkraft
- L04K17030202, Wasserkraftwerk
- L06K170303010103, Einspeisevergütung
- Texts
-
- <p>In Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG) ist festgehalten, dass für die Kleinwasserkraft maximal 50 Prozent der gesamten Fördermittel verwendet werden können. Für die übrigen Technologien wurden Maximalanteile zwischen 5 und 30 Prozent festgelegt. Die Summe aller Maximalanteile ist jedoch grösser als 100 Prozent. Real verfügbar sind aber schlussendlich nur 100 Prozent (Gesamtdeckel). Der Gesetzgeber wollte damit eine gewisse Flexibilität und Durchlässigkeit gewährleisten.</p><p>Das bestehende System funktioniert nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, wird zuerst bedient". Weil nun aufgrund der eingegangenen Anmeldungen die Summe aller Zuschläge das Maximum von 100 Prozent (Gesamtdeckel) bereits erreicht hat, musste ein genereller Bescheidstopp verfügt werden. Das heisst, dass andere Technologien (z. B. Wind, Biomasse und PV) ihre Maximalanteile sehr rasch voll bzw. nahezu voll ausgeschöpft haben, sodass für die Wasserkraft nicht mehr der gesamte 50-Prozent-Anteil verfügbar ist.</p><p>Das Problem kann nur durch eine Revision auf Gesetzesebene (EnG) dauerhaft gelöst werden, indem eine Anhebung (oder Aufhebung) des Gesamtdeckels erfolgt. Bis Mitte Jahr wird dem Bundesrat ein Bericht vorgelegt, der aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit diesem neuen Förderinstrument die aktuelle Situation analysiert und entsprechende Verbesserungsvorschläge macht.</p>
- <p>Gemäss Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes soll die Kleinwasserkraft die Hälfte der Förderbeiträge für grünen Strom erhalten. Denn nur mit einer klaren Förderung der Wasserkraft werden die Ziele für die erneuerbaren Energien erreicht. Gemäss BFE sollen nun auch die Anmeldungen von Kleinwasserkraftwerken unter den Gesuchsstopp fallen, obwohl sie ihren Plafond von 50 Prozent nicht ausgeschöpft haben.</p><p>Wie will der Bundesrat dem Willen des Gesetzes Geltung verschaffen und die Wasserkraft im vorgesehenen Umfang fördern?</p>
- Förderung der Wasserkraft
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes (EnG) ist festgehalten, dass für die Kleinwasserkraft maximal 50 Prozent der gesamten Fördermittel verwendet werden können. Für die übrigen Technologien wurden Maximalanteile zwischen 5 und 30 Prozent festgelegt. Die Summe aller Maximalanteile ist jedoch grösser als 100 Prozent. Real verfügbar sind aber schlussendlich nur 100 Prozent (Gesamtdeckel). Der Gesetzgeber wollte damit eine gewisse Flexibilität und Durchlässigkeit gewährleisten.</p><p>Das bestehende System funktioniert nach dem Prinzip "wer zuerst kommt, wird zuerst bedient". Weil nun aufgrund der eingegangenen Anmeldungen die Summe aller Zuschläge das Maximum von 100 Prozent (Gesamtdeckel) bereits erreicht hat, musste ein genereller Bescheidstopp verfügt werden. Das heisst, dass andere Technologien (z. B. Wind, Biomasse und PV) ihre Maximalanteile sehr rasch voll bzw. nahezu voll ausgeschöpft haben, sodass für die Wasserkraft nicht mehr der gesamte 50-Prozent-Anteil verfügbar ist.</p><p>Das Problem kann nur durch eine Revision auf Gesetzesebene (EnG) dauerhaft gelöst werden, indem eine Anhebung (oder Aufhebung) des Gesamtdeckels erfolgt. Bis Mitte Jahr wird dem Bundesrat ein Bericht vorgelegt, der aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit diesem neuen Förderinstrument die aktuelle Situation analysiert und entsprechende Verbesserungsvorschläge macht.</p>
- <p>Gemäss Artikel 7a Absatz 4 des Energiegesetzes soll die Kleinwasserkraft die Hälfte der Förderbeiträge für grünen Strom erhalten. Denn nur mit einer klaren Förderung der Wasserkraft werden die Ziele für die erneuerbaren Energien erreicht. Gemäss BFE sollen nun auch die Anmeldungen von Kleinwasserkraftwerken unter den Gesuchsstopp fallen, obwohl sie ihren Plafond von 50 Prozent nicht ausgeschöpft haben.</p><p>Wie will der Bundesrat dem Willen des Gesetzes Geltung verschaffen und die Wasserkraft im vorgesehenen Umfang fördern?</p>
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