Vorfinanzierung von Bundesaufgaben durch die Kantone

ShortId
09.5168
Id
20095168
Updated
27.07.2023 19:22
Language
de
Title
Vorfinanzierung von Bundesaufgaben durch die Kantone
AdditionalIndexing
24;Kanton;öffentliches Bauwesen;Finanzierung
1
  • L04K07050301, öffentliches Bauwesen
  • L03K110902, Finanzierung
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>Der Bund verlangt von den Kantonen keine Vorfinanzierung; es sind vielmehr in gewissen Situationen die Kantone, die "ihre Bundesprojekte" dank einer kantonalen Vorfinanzierung beschleunigen möchten.</p><p>Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz finanziert der Bund u. a. Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. In diesem Bereich kommt es systembedingt zu Vorfinanzierungen durch die Kantone, da der Baubeginn der dringlichen Projekte noch 2008 erfolgen musste. Einige grosse Projekte (M2 in Lausanne, Ausbau Tramnetz Genf, Stadtbahn Glatttal) wurden von den Kantonen lange vor der Beratung des Infrastrukturfondsgesetzes in Angriff genommen. Dabei wussten die Kantone noch nicht, ob und auf welche Weise der Bund einen Beitrag leisten würde. Die Zahlungen des Fonds können unter diesen Umständen mit dem Baufortschritt nicht Schritt halten (Verschuldungsverbot des Fonds).</p><p>Insgesamt haben die Kantone für dringliche Schienenprojekte des Infrastrukturfonds bislang rund 220 Millionen Franken vorfinanziert, davon 200 Millionen Franken für die schon länger im Bau befindlichen Projekte M2, Tram Genf und Stadtbahn Glatttal. Die restlichen 20 Millionen Franken beziehen sich auf 2008 neu in Angriff genommene dringliche Projekte. Die Rückzahlung an die Kantone ist bis 2014 vorgesehen.</p><p>Die genaue Höhe der Vorfinanzierungen für Strassenprojekte lässt sich derzeit auf Bundesebene nicht erfassen. Generell gilt, dass der Bund keine Zinsen auf die Vorfinanzierungen bezahlt. Der Rückzahlungstermin richtet sich nach der Liquidität des Infrastrukturfonds.</p><p>Im Bahnbereich wird derzeit zudem das Projekt DML vom Kanton Zürich vorfinanziert. Der Kanton Zürich hat gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Informationen per Ende 2008 rund 60 Millionen Franken vorfinanziert. Der Vorfinanzierungsbetrag des Kantons Zürich wird bis 2013 kumuliert rund 500 Millionen Franken betragen. Die Rückzahlung dieser Vorschüsse ist für die Jahre 2014 bis 2017 vorgesehen.</p><p>In verschiedenen Kantonen wird die Vorfinanzierung von ZEB-Projekten diskutiert, es gibt aber noch keine Vereinbarungen. Die Rechtsgrundlage für derartige Vorfinanzierungen wird erst mit dem ZEB-Gesetz geschaffen.</p><p>Über die Zinslasten, die den Kantonen entstehen, liegen dem Bundesrat keine Angaben vor.</p>
  • <p>Zunehmend verlangt der Bund von den Kantonen die Vorfinanzierung von Bauprojekten, die vom Bund finanziert oder mitfinanziert werden müssten.</p><p>- Wie hoch ist aktuell der Gesamtbetrag der gewährten Vorfinanzierungen durch die Kantone und damit die Verschuldung gegenüber den Kantonen?</p><p>- Wie hoch sind die dadurch entstehenden Zinslasten für die Kantone?</p><p>- Wann werden diese Schulden zurückbezahlt?</p><p>- Mit welcher zeitlichen Verbindlichkeit?</p>
  • Vorfinanzierung von Bundesaufgaben durch die Kantone
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund verlangt von den Kantonen keine Vorfinanzierung; es sind vielmehr in gewissen Situationen die Kantone, die "ihre Bundesprojekte" dank einer kantonalen Vorfinanzierung beschleunigen möchten.</p><p>Gestützt auf das Infrastrukturfondsgesetz finanziert der Bund u. a. Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen. In diesem Bereich kommt es systembedingt zu Vorfinanzierungen durch die Kantone, da der Baubeginn der dringlichen Projekte noch 2008 erfolgen musste. Einige grosse Projekte (M2 in Lausanne, Ausbau Tramnetz Genf, Stadtbahn Glatttal) wurden von den Kantonen lange vor der Beratung des Infrastrukturfondsgesetzes in Angriff genommen. Dabei wussten die Kantone noch nicht, ob und auf welche Weise der Bund einen Beitrag leisten würde. Die Zahlungen des Fonds können unter diesen Umständen mit dem Baufortschritt nicht Schritt halten (Verschuldungsverbot des Fonds).</p><p>Insgesamt haben die Kantone für dringliche Schienenprojekte des Infrastrukturfonds bislang rund 220 Millionen Franken vorfinanziert, davon 200 Millionen Franken für die schon länger im Bau befindlichen Projekte M2, Tram Genf und Stadtbahn Glatttal. Die restlichen 20 Millionen Franken beziehen sich auf 2008 neu in Angriff genommene dringliche Projekte. Die Rückzahlung an die Kantone ist bis 2014 vorgesehen.</p><p>Die genaue Höhe der Vorfinanzierungen für Strassenprojekte lässt sich derzeit auf Bundesebene nicht erfassen. Generell gilt, dass der Bund keine Zinsen auf die Vorfinanzierungen bezahlt. Der Rückzahlungstermin richtet sich nach der Liquidität des Infrastrukturfonds.</p><p>Im Bahnbereich wird derzeit zudem das Projekt DML vom Kanton Zürich vorfinanziert. Der Kanton Zürich hat gemäss den dem Bundesrat vorliegenden Informationen per Ende 2008 rund 60 Millionen Franken vorfinanziert. Der Vorfinanzierungsbetrag des Kantons Zürich wird bis 2013 kumuliert rund 500 Millionen Franken betragen. Die Rückzahlung dieser Vorschüsse ist für die Jahre 2014 bis 2017 vorgesehen.</p><p>In verschiedenen Kantonen wird die Vorfinanzierung von ZEB-Projekten diskutiert, es gibt aber noch keine Vereinbarungen. Die Rechtsgrundlage für derartige Vorfinanzierungen wird erst mit dem ZEB-Gesetz geschaffen.</p><p>Über die Zinslasten, die den Kantonen entstehen, liegen dem Bundesrat keine Angaben vor.</p>
    • <p>Zunehmend verlangt der Bund von den Kantonen die Vorfinanzierung von Bauprojekten, die vom Bund finanziert oder mitfinanziert werden müssten.</p><p>- Wie hoch ist aktuell der Gesamtbetrag der gewährten Vorfinanzierungen durch die Kantone und damit die Verschuldung gegenüber den Kantonen?</p><p>- Wie hoch sind die dadurch entstehenden Zinslasten für die Kantone?</p><p>- Wann werden diese Schulden zurückbezahlt?</p><p>- Mit welcher zeitlichen Verbindlichkeit?</p>
    • Vorfinanzierung von Bundesaufgaben durch die Kantone

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