Rasterfahndungen bei Bankkunden möglich?

ShortId
09.5172
Id
20095172
Updated
27.07.2023 22:16
Language
de
Title
Rasterfahndungen bei Bankkunden möglich?
AdditionalIndexing
24;Rechtshilfe;Bankgeheimnis;Informationsaustausch
1
  • L04K11040208, Bankgeheimnis
  • L05K1001020402, Rechtshilfe
  • L04K12010103, Informationsaustausch
Texts
  • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März 2009 einen ersten Fall in Sachen Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung wegen Steuerbetruges und dergleichen an die USA entschieden und am 6. März eine diesbezügliche Medienmitteilung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass im amerikanischen Amtshilfegesuch die Namen der betroffenen Personen nicht genannt wurden. Dennoch lag nach Auffassung des Gerichtes keine Rasterfahndung vor, hätten die amerikanischen Behörden den Kreis der betroffenen Personen doch durch eine detaillierte Darstellung des vorgeworfenen Sachverhaltes umschrieben. Damit sei der anvisierte Personenkreis in einer Weise eingeengt worden, dass nicht von einer blossen - und verpönten - Beweisausforschung ("fishing expedition") gesprochen werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht ist zum Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Amtshilfe an die USA im beurteilten Fall an sich erfüllt waren.</p><p>Weil die die Beschwerdeführer betreffenden Kundendaten bereits am 18. Februar 2009 aufgrund einer Verfügung der Finma den US-Behörden übergeben worden waren, fehle es jedoch an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse. Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde nicht abgewiesen, sondern als gegenstandslos abgeschrieben.</p><p>Eine Verletzung des Bankengesetzes liegt somit nicht vor, weshalb sich auch keine Gegenmassnahmen aufdrängen.</p>
  • <p>Gemäss "Tagesanzeiger" soll Amtshilfe neu auch ohne Bekanntgabe eines Kundennamens gewährt werden.</p><p>- Trifft es zu, dass Amtshilfe in einem solchen Fall generell gewährt wird?</p><p>- Wurden kürzlich Kundendaten herausgegeben, ohne dass Namen vorlagen?</p><p>- Wenn ja, wurde das Bankengesetz dadurch verletzt und von wem?</p><p>- Was wären gegebenenfalls die Auswirkungen solcher "Rasterfahndungen" auf das Bankkundengeheimnis?</p><p>- Welche Gegenmassnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?</p>
  • Rasterfahndungen bei Bankkunden möglich?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesverwaltungsgericht hat am 5. März 2009 einen ersten Fall in Sachen Amtshilfe der Eidgenössischen Steuerverwaltung wegen Steuerbetruges und dergleichen an die USA entschieden und am 6. März eine diesbezügliche Medienmitteilung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass im amerikanischen Amtshilfegesuch die Namen der betroffenen Personen nicht genannt wurden. Dennoch lag nach Auffassung des Gerichtes keine Rasterfahndung vor, hätten die amerikanischen Behörden den Kreis der betroffenen Personen doch durch eine detaillierte Darstellung des vorgeworfenen Sachverhaltes umschrieben. Damit sei der anvisierte Personenkreis in einer Weise eingeengt worden, dass nicht von einer blossen - und verpönten - Beweisausforschung ("fishing expedition") gesprochen werden könne. Das Bundesverwaltungsgericht ist zum Schluss gelangt, dass die Voraussetzungen für die Leistung von Amtshilfe an die USA im beurteilten Fall an sich erfüllt waren.</p><p>Weil die die Beschwerdeführer betreffenden Kundendaten bereits am 18. Februar 2009 aufgrund einer Verfügung der Finma den US-Behörden übergeben worden waren, fehle es jedoch an einem aktuellen Rechtsschutzinteresse. Aus diesem Grund hat das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde nicht abgewiesen, sondern als gegenstandslos abgeschrieben.</p><p>Eine Verletzung des Bankengesetzes liegt somit nicht vor, weshalb sich auch keine Gegenmassnahmen aufdrängen.</p>
    • <p>Gemäss "Tagesanzeiger" soll Amtshilfe neu auch ohne Bekanntgabe eines Kundennamens gewährt werden.</p><p>- Trifft es zu, dass Amtshilfe in einem solchen Fall generell gewährt wird?</p><p>- Wurden kürzlich Kundendaten herausgegeben, ohne dass Namen vorlagen?</p><p>- Wenn ja, wurde das Bankengesetz dadurch verletzt und von wem?</p><p>- Was wären gegebenenfalls die Auswirkungen solcher "Rasterfahndungen" auf das Bankkundengeheimnis?</p><p>- Welche Gegenmassnahmen gedenkt der Bundesrat zu ergreifen?</p>
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