Entführungsalarmsystem. Bund und Kantone müssen handeln, um weitere Tragödien zu verhindern

ShortId
09.5178
Id
20095178
Updated
28.07.2023 09:57
Language
de
Title
Entführungsalarmsystem. Bund und Kantone müssen handeln, um weitere Tragödien zu verhindern
AdditionalIndexing
12;Freiheitsberaubung;Kanton;polizeiliche Ermittlung;Kind;Informationsverbreitung
1
  • L06K050102010301, Freiheitsberaubung
  • L05K0504010205, polizeiliche Ermittlung
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0107010205, Kind
  • L06K080701020108, Kanton
Texts
  • <p>1. Im Rahmen der Beantwortung der verschiedensten parlamentarischen Vorstösse hat der Bundesrat immer wieder darauf hingewiesen, dass für die Realisierung eines solchen Systems einerseits diverse Fragen technischer, taktischer, juristischer, prozeduraler und finanzieller Natur geklärt werden müssen. Andererseits müssen alle betroffenen Akteure einbezogen werden, um eine auf die schweizerischen Verhältnisse abgestimmte Lösung zu erreichen. Das französische System "Alerte enlèvement" kann nicht einfach so übernommen werden, da diesem System eine andere Struktur der Strafverfolgung zugrunde liegt. Darüber hinaus sind die Kriterien des französischen Systems zur Auslösung eines Alarms derart restriktiv formuliert, dass in den meisten Fällen, welche sich in der letzten Zeit in der Schweiz ereignet haben, gar kein Alarm ausgelöst worden wäre. Wir wollen ein System, das weniger restriktive Kriterien aufweist, weiter geht und bei Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen angewendet werden kann und etwas bringt.</p><p>Wie Sie sehen, ist es wichtig, ein Alarmsystem einzuführen, welches unseren Eigenheiten Rechnung trägt und im Falle eines Alarms auch erfolgversprechend ist. Dazu sind fundierte und detaillierte Abklärungen nötig, welche eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>2. Im Rahmen der Frühjahrsversammlung vom 3. April 2008 der KKJPD wurde der Stand der Arbeiten dargestellt. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, dass die KKJPD über die weiteren Abklärungen auf dem Laufenden gehalten wird und der Abschluss der Arbeiten bis im Jahr 2010 möglich sein dürfte.</p><p>Wie bereits unter Punkt 1 dargelegt, benötigen die Abklärungen eine gewisse Zeit. Die eingesetzte interkantonale Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass eine Lösung so rasch wie möglich eingeführt werden muss. Da das Alarmsystem für uns eine grosse Bedeutung hat, werde ich mich an der kommenden Frühjahrstagung der KKJPD vom 2. April 2009 für ein rasches Vorgehen der Kantone und eine möglichst zügige Implementierung des Systems einsetzen.</p><p>3. Die Kompetenz liegt bei einem Entführungsfall bzw. bei einer Vermisstmeldung bei den Kantonen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen einerseits und dem Bund und den Kantonen andererseits funktioniert bestens. So werden schon jetzt laufend Informationen ausgetauscht, und es findet eine gegenseitige Unterstützung statt. Mit anderen Worten führt der Föderalismus dazu, dass die verschiedenen Partner voneinander profitieren, sich gegenseitig ergänzen und gemeinsam ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten.</p>
  • <p>Trotz der Annahme zweier von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingereichten Motionen und den Vorstössen von Ständerat Didier Burkhalter kommen die Behörden mit der Einführung eines Entführungsalarmsystems nicht vorwärts. Die Schweizer Bevölkerung ist darüber empört, zumal diese einfache Massnahme wirksam die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie der gesamten Bevölkerung verbessern könnte.</p><p>1. Was steht der Bereitstellung eines Entführungsalarmsystems innerhalb von 30 Tagen entgegen?</p><p>2. Aus welchem Grund kann erst 2010 entschieden werden, ob die Einführung eines Entführungsalarmsystems in der Schweiz überhaupt möglich ist? (Wie lange wird es dann noch dauern, bis eine solche Bestimmung in Kraft tritt?)</p><p>3. Wird das krampfhafte Festhalten am Prinzip des Föderalismus in diesem Fall nicht zum Feind der inneren Sicherheit?</p>
  • Entführungsalarmsystem. Bund und Kantone müssen handeln, um weitere Tragödien zu verhindern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Im Rahmen der Beantwortung der verschiedensten parlamentarischen Vorstösse hat der Bundesrat immer wieder darauf hingewiesen, dass für die Realisierung eines solchen Systems einerseits diverse Fragen technischer, taktischer, juristischer, prozeduraler und finanzieller Natur geklärt werden müssen. Andererseits müssen alle betroffenen Akteure einbezogen werden, um eine auf die schweizerischen Verhältnisse abgestimmte Lösung zu erreichen. Das französische System "Alerte enlèvement" kann nicht einfach so übernommen werden, da diesem System eine andere Struktur der Strafverfolgung zugrunde liegt. Darüber hinaus sind die Kriterien des französischen Systems zur Auslösung eines Alarms derart restriktiv formuliert, dass in den meisten Fällen, welche sich in der letzten Zeit in der Schweiz ereignet haben, gar kein Alarm ausgelöst worden wäre. Wir wollen ein System, das weniger restriktive Kriterien aufweist, weiter geht und bei Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen angewendet werden kann und etwas bringt.</p><p>Wie Sie sehen, ist es wichtig, ein Alarmsystem einzuführen, welches unseren Eigenheiten Rechnung trägt und im Falle eines Alarms auch erfolgversprechend ist. Dazu sind fundierte und detaillierte Abklärungen nötig, welche eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.</p><p>2. Im Rahmen der Frühjahrsversammlung vom 3. April 2008 der KKJPD wurde der Stand der Arbeiten dargestellt. In diesem Zusammenhang wurde festgehalten, dass die KKJPD über die weiteren Abklärungen auf dem Laufenden gehalten wird und der Abschluss der Arbeiten bis im Jahr 2010 möglich sein dürfte.</p><p>Wie bereits unter Punkt 1 dargelegt, benötigen die Abklärungen eine gewisse Zeit. Die eingesetzte interkantonale Arbeitsgruppe ist sich bewusst, dass eine Lösung so rasch wie möglich eingeführt werden muss. Da das Alarmsystem für uns eine grosse Bedeutung hat, werde ich mich an der kommenden Frühjahrstagung der KKJPD vom 2. April 2009 für ein rasches Vorgehen der Kantone und eine möglichst zügige Implementierung des Systems einsetzen.</p><p>3. Die Kompetenz liegt bei einem Entführungsfall bzw. bei einer Vermisstmeldung bei den Kantonen. Die Zusammenarbeit zwischen den Kantonen einerseits und dem Bund und den Kantonen andererseits funktioniert bestens. So werden schon jetzt laufend Informationen ausgetauscht, und es findet eine gegenseitige Unterstützung statt. Mit anderen Worten führt der Föderalismus dazu, dass die verschiedenen Partner voneinander profitieren, sich gegenseitig ergänzen und gemeinsam ihren Beitrag zur inneren Sicherheit leisten.</p>
    • <p>Trotz der Annahme zweier von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates eingereichten Motionen und den Vorstössen von Ständerat Didier Burkhalter kommen die Behörden mit der Einführung eines Entführungsalarmsystems nicht vorwärts. Die Schweizer Bevölkerung ist darüber empört, zumal diese einfache Massnahme wirksam die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen sowie der gesamten Bevölkerung verbessern könnte.</p><p>1. Was steht der Bereitstellung eines Entführungsalarmsystems innerhalb von 30 Tagen entgegen?</p><p>2. Aus welchem Grund kann erst 2010 entschieden werden, ob die Einführung eines Entführungsalarmsystems in der Schweiz überhaupt möglich ist? (Wie lange wird es dann noch dauern, bis eine solche Bestimmung in Kraft tritt?)</p><p>3. Wird das krampfhafte Festhalten am Prinzip des Föderalismus in diesem Fall nicht zum Feind der inneren Sicherheit?</p>
    • Entführungsalarmsystem. Bund und Kantone müssen handeln, um weitere Tragödien zu verhindern

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