Identitätskarten

ShortId
09.5180
Id
20095180
Updated
27.07.2023 19:27
Language
de
Title
Identitätskarten
AdditionalIndexing
12;Ausweis;Informationsverbreitung;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;biometrische Daten
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0506010403, biometrische Daten
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Polizei hat am 18. Februar 2009 nach einer Reihe von anderslautenden Informationen der Medien darauf hingewiesen, dass die Identitätskarte (ID) weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt wird. Die entsprechende Medienmitteilung hält zudem fest, dass es offen ist, ob es je eine ID mit Chip geben wird und ob allenfalls parallel zu einer ID mit Chip auch eine ID ohne Chip ausgestellt werden könnte. Erst wenn alle Anliegen und Anforderungen geprüft sind, werde es möglich sein, dem Bundesrat einen Antrag zur Weiterentwicklung der ID zu unterbreiten.</p><p>Die Mitteilung legt zudem dar, wie die massgebenden Bestimmungen des Bundesbeschlusses lauten, über den am 17. Mai 2009 abgestimmt wird:</p><p>"Das revidierte Ausweisgesetz, das am 17. Mai 2009 zur Abstimmung kommt, hält in Artikel 2 Absatz 2bis fest: 'Der Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.' Gemäss Artikel 2 Absatz 2ter der Vorlage legt der Bundesrat fest, welche Ausweisarten mit einem solchen Chip versehen werden."</p><p>Mit dieser Medienmitteilung hat das Bundesamt für Polizei den behördlichen Informationsauftrag umgesetzt, der sich aus Artikel 10a Absatz 1 ("Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.") und Absatz 2 ("Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.") des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) ergibt.</p><p>In Anwendung dieses gesetzlichen Informationsauftrags wird der Bundesrat die Stimmberechtigten weiter über die Vorlage vom 17. Mai 2009 informieren.</p>
  • <p>- Heisst der Bundesrat die irreführende Medienmitteilung des Bundesamtes für Polizei gut, der zufolge keine biometrischen Identitätskarten ausgestellt würden, d. h kein RFID-Chip integriert würde und die Abnahme von Fingerabdrücken somit nicht nötig wäre?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, die gezielte Verbreitung von weiteren Fehlinformationen dieser Art, die auf hinterhältige Weise die Beeinflussung der Abstimmungsergebnisse bezwecken, bis zur Volksabstimmung am 17. Mai 2009 zu stoppen?</p>
  • Identitätskarten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Polizei hat am 18. Februar 2009 nach einer Reihe von anderslautenden Informationen der Medien darauf hingewiesen, dass die Identitätskarte (ID) weiterhin in der heutigen Form ohne Datenchip ausgestellt wird. Die entsprechende Medienmitteilung hält zudem fest, dass es offen ist, ob es je eine ID mit Chip geben wird und ob allenfalls parallel zu einer ID mit Chip auch eine ID ohne Chip ausgestellt werden könnte. Erst wenn alle Anliegen und Anforderungen geprüft sind, werde es möglich sein, dem Bundesrat einen Antrag zur Weiterentwicklung der ID zu unterbreiten.</p><p>Die Mitteilung legt zudem dar, wie die massgebenden Bestimmungen des Bundesbeschlusses lauten, über den am 17. Mai 2009 abgestimmt wird:</p><p>"Das revidierte Ausweisgesetz, das am 17. Mai 2009 zur Abstimmung kommt, hält in Artikel 2 Absatz 2bis fest: 'Der Ausweis kann mit einem Datenchip versehen werden. Der Datenchip kann ein Gesichtsbild und die Fingerabdrücke der Inhaberin oder des Inhabers enthalten.' Gemäss Artikel 2 Absatz 2ter der Vorlage legt der Bundesrat fest, welche Ausweisarten mit einem solchen Chip versehen werden."</p><p>Mit dieser Medienmitteilung hat das Bundesamt für Polizei den behördlichen Informationsauftrag umgesetzt, der sich aus Artikel 10a Absatz 1 ("Der Bundesrat informiert die Stimmberechtigten kontinuierlich über die eidgenössischen Abstimmungsvorlagen.") und Absatz 2 ("Er beachtet dabei die Grundsätze der Vollständigkeit, der Sachlichkeit, der Transparenz und der Verhältnismässigkeit.") des Bundesgesetzes über die politischen Rechte (SR 161.1) ergibt.</p><p>In Anwendung dieses gesetzlichen Informationsauftrags wird der Bundesrat die Stimmberechtigten weiter über die Vorlage vom 17. Mai 2009 informieren.</p>
    • <p>- Heisst der Bundesrat die irreführende Medienmitteilung des Bundesamtes für Polizei gut, der zufolge keine biometrischen Identitätskarten ausgestellt würden, d. h kein RFID-Chip integriert würde und die Abnahme von Fingerabdrücken somit nicht nötig wäre?</p><p>- Gedenkt der Bundesrat, die gezielte Verbreitung von weiteren Fehlinformationen dieser Art, die auf hinterhältige Weise die Beeinflussung der Abstimmungsergebnisse bezwecken, bis zur Volksabstimmung am 17. Mai 2009 zu stoppen?</p>
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