Was geschieht beim Ilisu-Staudamm?

ShortId
09.5187
Id
20095187
Updated
28.07.2023 12:06
Language
de
Title
Was geschieht beim Ilisu-Staudamm?
AdditionalIndexing
15;Wasserkraftwerk;Türkei;Exportrisikoversicherung
1
  • L05K0701030304, Exportrisikoversicherung
  • L04K17030202, Wasserkraftwerk
  • L04K03010508, Türkei
Texts
  • <p>Aufgrund der einhelligen Meinung von unabhängigen Experten mussten die drei beteiligten Exportkreditagenturen im Dezember 2008 zur Kenntnis nehmen, dass die Türkei bis zu diesem Zeitpunkt den vertraglich vereinbarten Auflagen beim Projekt Ilisu nicht nachgekommen war.</p><p>Entsprechend wurde am 23. Dezember 2008 die formelle Suspendierung der Verträge verfügt. Die beteiligten Konsortien stellten darauf ihre Liefer- und Bauaktivitäten weitestgehend ein. Die türkische Seite hat nun nochmals bis am 6. Juli 2009 Zeit, um den bisher nicht erfüllten Auflagen in den Bereichen Umsiedlung, Kulturgüterschutz und Umwelt nachzukommen.</p><p>Zurzeit lässt sich nicht sagen, in welchem Ausmass die Auflagen bis zum 6. Juli genau erfüllt sein werden, dies u. a., weil noch Besuche der internationalen Experten ausstehen.</p><p>Im Hinblick auf den 6. Juli sind deshalb noch alle Optionen offen. Der Bundesrat wird die Situation zu gegebener Zeit beurteilen, dies auch in Abstimmung mit den anderen beiden beteiligten Ländern Österreich und Deutschland.</p>
  • <p>Bis spätestens Anfang Juli 2009 muss der Bundesrat entscheiden, ob er sich aus der Exportrisikogarantie für den Bau des Ilisu-Staudamms zurückzieht.</p><p>Wichtig für diese Entscheidung ist der Expertenbericht, der Auskunft geben soll, inwieweit die Türkei die 150 gemachten Auflagen mittlerweile erfüllt hat oder zu erfüllen gedenkt.</p><p>- Was kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt dazu sagen?</p><p>- Ist der Ausstieg aus der Risikogarantie für ihn nach wie vor eine Option?</p>
  • Was geschieht beim Ilisu-Staudamm?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Aufgrund der einhelligen Meinung von unabhängigen Experten mussten die drei beteiligten Exportkreditagenturen im Dezember 2008 zur Kenntnis nehmen, dass die Türkei bis zu diesem Zeitpunkt den vertraglich vereinbarten Auflagen beim Projekt Ilisu nicht nachgekommen war.</p><p>Entsprechend wurde am 23. Dezember 2008 die formelle Suspendierung der Verträge verfügt. Die beteiligten Konsortien stellten darauf ihre Liefer- und Bauaktivitäten weitestgehend ein. Die türkische Seite hat nun nochmals bis am 6. Juli 2009 Zeit, um den bisher nicht erfüllten Auflagen in den Bereichen Umsiedlung, Kulturgüterschutz und Umwelt nachzukommen.</p><p>Zurzeit lässt sich nicht sagen, in welchem Ausmass die Auflagen bis zum 6. Juli genau erfüllt sein werden, dies u. a., weil noch Besuche der internationalen Experten ausstehen.</p><p>Im Hinblick auf den 6. Juli sind deshalb noch alle Optionen offen. Der Bundesrat wird die Situation zu gegebener Zeit beurteilen, dies auch in Abstimmung mit den anderen beiden beteiligten Ländern Österreich und Deutschland.</p>
    • <p>Bis spätestens Anfang Juli 2009 muss der Bundesrat entscheiden, ob er sich aus der Exportrisikogarantie für den Bau des Ilisu-Staudamms zurückzieht.</p><p>Wichtig für diese Entscheidung ist der Expertenbericht, der Auskunft geben soll, inwieweit die Türkei die 150 gemachten Auflagen mittlerweile erfüllt hat oder zu erfüllen gedenkt.</p><p>- Was kann der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt dazu sagen?</p><p>- Ist der Ausstieg aus der Risikogarantie für ihn nach wie vor eine Option?</p>
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