Ausschreitungen von Hooligans. Wer steht in der Pflicht?

ShortId
09.5213
Id
20095213
Updated
14.11.2025 08:01
Language
de
Title
Ausschreitungen von Hooligans. Wer steht in der Pflicht?
AdditionalIndexing
09;Fussball;Kostenrechnung;Vereinigung;Polizei;Gewalt
1
  • L04K01010207, Gewalt
  • L05K0101010204, Fussball
  • L04K04030304, Polizei
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L05K0101030204, Vereinigung
Texts
  • <p>Der Bundesrat verurteilt die Gewaltausschreitungen an Sportveranstaltungen, namentlich an Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen, aufs Schärfste. Diese Entwicklung führt zu einer Gefährdung der Sicherheit von Personen, schadet dem Image des Sports und verursacht unnötige Kosten. Zudem leiden auch die echten und fairen Fans darunter. Es besteht Handlungsbedarf auf allen Ebenen, und es braucht das Miteinander aller Verantwortlichen. Auf Bundesebene wurden bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Hinblick auf die Uefa Euro 2008 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) revidiert und ergänzt. Mit der Schaffung der Datenbank Hoogan und den Ausreisebeschränkungen gegen gewaltbereite Personen hat der Bund die ihm verfassungsrechtlich zustehenden Befugnisse im polizeilichen Bereich wahrgenommen. Die übrigen, bis Ende 2009 befristeten Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) können von den Kantonen im Rahmen eines Konkordates weitergeführt werden. Aus heutiger Sicht darf erwartet werden, dass alle Kantone dem Konkordat beitreten werden.</p><p>Gleichzeitig betreibt das VBS seit Anfang 2007 mit dem "Runden Tisch gegen Gewalt im Sport" eine Diskussionsplattform mit allen relevanten Akteuren: Bund, Kantone, Städte, Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey mit ihren jeweils obersten Ligen und Fanorganisationen. Ziel ist es, ein ganzheitliches und von allen Beteiligten getragenes Vorgehen gegen derartige Vorkommnisse zu gewährleisten. In den Bereichen "Gewaltprävention durch entsprechende Trainer- und Nachwuchsausbildung" und "Mindeststandards für die Infrastrukturen" wurden bereits erfolgreiche Massnahmen ergriffen und umgesetzt. Seit Februar 2009 befindet sich unter der Leitung von Swiss Olympic das Projekt "Sicherheit im Sport" mit den Schwerpunkten "Alkoholprävention", "Kompetenzaufbau im Fanbereich", "Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane" und "Detailabklärung zur Deanonymisierung" in Umsetzung. Anlässlich des nächsten runden Tisches vom 23. Juni 2009 werden aufgrund einer Ergebnis- und Situationsanalyse die weiteren Massnahmen definiert.</p><p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtes vom 24. Februar 2009 können Sportclubs dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten für Sondereinsätze der Polizei im Zusammenhang mit drohenden Auseinandersetzungen von Hooligans zu beteiligen, sofern im jeweiligen Kanton eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.</p><p>Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Es obliegt deshalb ihnen, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Sportclubs in die Pflicht nehmen wollen.</p>
  • <p>Ausschreitungen von Hooligans führen dazu, dass die Sicherheit an und um Sportanlässe häufig nur noch mit einem Polizeiaufgebot einigermassen gewahrt bleiben kann. Werden aber Grossaufgebote der Polizei bei Sportanlässen zur Normalität, entstehen dem Steuerzahler daraus erhebliche Kosten.</p><p>Inwieweit erachtet es der Bundesrat als sinnvoll und gerechtfertigt, dass deshalb die Vereine und Verbände finanziell für entstandene Kosten verantwortlich gemacht würden?</p>
  • Ausschreitungen von Hooligans. Wer steht in der Pflicht?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat verurteilt die Gewaltausschreitungen an Sportveranstaltungen, namentlich an Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen, aufs Schärfste. Diese Entwicklung führt zu einer Gefährdung der Sicherheit von Personen, schadet dem Image des Sports und verursacht unnötige Kosten. Zudem leiden auch die echten und fairen Fans darunter. Es besteht Handlungsbedarf auf allen Ebenen, und es braucht das Miteinander aller Verantwortlichen. Auf Bundesebene wurden bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Hinblick auf die Uefa Euro 2008 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) revidiert und ergänzt. Mit der Schaffung der Datenbank Hoogan und den Ausreisebeschränkungen gegen gewaltbereite Personen hat der Bund die ihm verfassungsrechtlich zustehenden Befugnisse im polizeilichen Bereich wahrgenommen. Die übrigen, bis Ende 2009 befristeten Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) können von den Kantonen im Rahmen eines Konkordates weitergeführt werden. Aus heutiger Sicht darf erwartet werden, dass alle Kantone dem Konkordat beitreten werden.</p><p>Gleichzeitig betreibt das VBS seit Anfang 2007 mit dem "Runden Tisch gegen Gewalt im Sport" eine Diskussionsplattform mit allen relevanten Akteuren: Bund, Kantone, Städte, Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey mit ihren jeweils obersten Ligen und Fanorganisationen. Ziel ist es, ein ganzheitliches und von allen Beteiligten getragenes Vorgehen gegen derartige Vorkommnisse zu gewährleisten. In den Bereichen "Gewaltprävention durch entsprechende Trainer- und Nachwuchsausbildung" und "Mindeststandards für die Infrastrukturen" wurden bereits erfolgreiche Massnahmen ergriffen und umgesetzt. Seit Februar 2009 befindet sich unter der Leitung von Swiss Olympic das Projekt "Sicherheit im Sport" mit den Schwerpunkten "Alkoholprävention", "Kompetenzaufbau im Fanbereich", "Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane" und "Detailabklärung zur Deanonymisierung" in Umsetzung. Anlässlich des nächsten runden Tisches vom 23. Juni 2009 werden aufgrund einer Ergebnis- und Situationsanalyse die weiteren Massnahmen definiert.</p><p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtes vom 24. Februar 2009 können Sportclubs dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten für Sondereinsätze der Polizei im Zusammenhang mit drohenden Auseinandersetzungen von Hooligans zu beteiligen, sofern im jeweiligen Kanton eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.</p><p>Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Es obliegt deshalb ihnen, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Sportclubs in die Pflicht nehmen wollen.</p>
    • <p>Ausschreitungen von Hooligans führen dazu, dass die Sicherheit an und um Sportanlässe häufig nur noch mit einem Polizeiaufgebot einigermassen gewahrt bleiben kann. Werden aber Grossaufgebote der Polizei bei Sportanlässen zur Normalität, entstehen dem Steuerzahler daraus erhebliche Kosten.</p><p>Inwieweit erachtet es der Bundesrat als sinnvoll und gerechtfertigt, dass deshalb die Vereine und Verbände finanziell für entstandene Kosten verantwortlich gemacht würden?</p>
    • Ausschreitungen von Hooligans. Wer steht in der Pflicht?

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