Einbezug der Kantone beim Aufbau der Sondereinheit Tigris

ShortId
09.5214
Id
20095214
Updated
28.07.2023 09:48
Language
de
Title
Einbezug der Kantone beim Aufbau der Sondereinheit Tigris
AdditionalIndexing
09;Bundespolizei;Kanton;Beziehung Bund-Kanton;Polizei
1
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L04K04030304, Polizei
  • L06K080701020108, Kanton
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
Texts
  • <p>Die Kantone sind über die gemeinsame Plattform Bund-Kanton, Arbeitsgruppe "Agoz" (Arbeitsgruppe für die operationelle Zusammenarbeit), von Anfang an über die Einsatzgruppe und ihr Aufgabenspektrum orientiert worden. Mit Teilnahme und Anwesenheit von Chefs der Kriminalpolizeien als Repräsentanten der verschiedenen Regionen sowie der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs war ein stufengerechter Informationsfluss sichergestellt. Es bestand jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Einwände oder Stellungnahmen bezüglich der Einsatzgruppe vorzubringen. Da seitens der Kantone keine substanziellen Vorbehalte geäussert wurden, bestand keine Notwendigkeit oder Veranlassung dazu, die Kantone noch in einer anderen Form einzubeziehen.</p><p>Auch anlässlich der regelmässig stattfindenden Tagungen der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs kamen weder Einwendungen noch Bemerkungen betreffend mögliche Infragestellung der Einsatzgruppe Tigris. Dies untermauert die Tatsache, dass die Kantone von Anfang an offen über die EG Tigris informiert wurden, deren Aufgabengebiet und Einsätze klar abgesteckt waren, sodass keinerlei Kompetenzgerangel zu den Kantonen bestand.</p><p>Im September 2005 orientierte der damalige Chef der Bundeskriminalpolizei ausserdem die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz anlässlich der ordentlichen Herbstversammlung.</p><p>Seitens der Polizeikommandanten wurden damals Fragen über das Einsatzspektrum und die Schnittstellen zu den kantonalen Polizeibehörden gestellt, welche vollumfänglich und zur Zufriedenheit aller beantwortet wurden.</p><p>Schliesslich erfolgten und erfolgen auch die operativen Einsätze der EG Tigris nur nach Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Polizeibehörde. Es gab auch Einsatzfälle, wo Tigris auf Begehren eines oder mehrerer Kantone unterstützend mitgewirkt hat, wenn die Kantone nicht in der Lage waren, selber oder im Rahmen der üblichen interkantonalen Zusammenarbeit gewisse Operationen durchzuführen.</p>
  • <p>In der Antwort des Bundesrates vom 20. Mai 2009 auf meine Interpellation 09.3320, "Sondereinheit Tigris der Bundespolizei", vom 20. März 2009 wurden konkrete Fragen zum Thema Miteinbezug und Anhörung der Kantone nur ausweichend beantwortet.</p><p>Daher noch einmal:</p><p>- Wurden die Kantone beim Aufbau dieser Sondereinheit angehört und mit einbezogen?</p><p>- Falls ja, wie haben sich die Kantone (inhaltlich) dazu geäussert?</p>
  • Einbezug der Kantone beim Aufbau der Sondereinheit Tigris
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Kantone sind über die gemeinsame Plattform Bund-Kanton, Arbeitsgruppe "Agoz" (Arbeitsgruppe für die operationelle Zusammenarbeit), von Anfang an über die Einsatzgruppe und ihr Aufgabenspektrum orientiert worden. Mit Teilnahme und Anwesenheit von Chefs der Kriminalpolizeien als Repräsentanten der verschiedenen Regionen sowie der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs war ein stufengerechter Informationsfluss sichergestellt. Es bestand jederzeit die Möglichkeit, Fragen zu stellen und Einwände oder Stellungnahmen bezüglich der Einsatzgruppe vorzubringen. Da seitens der Kantone keine substanziellen Vorbehalte geäussert wurden, bestand keine Notwendigkeit oder Veranlassung dazu, die Kantone noch in einer anderen Form einzubeziehen.</p><p>Auch anlässlich der regelmässig stattfindenden Tagungen der Vereinigung der schweizerischen Kriminalpolizeichefs kamen weder Einwendungen noch Bemerkungen betreffend mögliche Infragestellung der Einsatzgruppe Tigris. Dies untermauert die Tatsache, dass die Kantone von Anfang an offen über die EG Tigris informiert wurden, deren Aufgabengebiet und Einsätze klar abgesteckt waren, sodass keinerlei Kompetenzgerangel zu den Kantonen bestand.</p><p>Im September 2005 orientierte der damalige Chef der Bundeskriminalpolizei ausserdem die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz anlässlich der ordentlichen Herbstversammlung.</p><p>Seitens der Polizeikommandanten wurden damals Fragen über das Einsatzspektrum und die Schnittstellen zu den kantonalen Polizeibehörden gestellt, welche vollumfänglich und zur Zufriedenheit aller beantwortet wurden.</p><p>Schliesslich erfolgten und erfolgen auch die operativen Einsätze der EG Tigris nur nach Rücksprache mit der zuständigen kantonalen Polizeibehörde. Es gab auch Einsatzfälle, wo Tigris auf Begehren eines oder mehrerer Kantone unterstützend mitgewirkt hat, wenn die Kantone nicht in der Lage waren, selber oder im Rahmen der üblichen interkantonalen Zusammenarbeit gewisse Operationen durchzuführen.</p>
    • <p>In der Antwort des Bundesrates vom 20. Mai 2009 auf meine Interpellation 09.3320, "Sondereinheit Tigris der Bundespolizei", vom 20. März 2009 wurden konkrete Fragen zum Thema Miteinbezug und Anhörung der Kantone nur ausweichend beantwortet.</p><p>Daher noch einmal:</p><p>- Wurden die Kantone beim Aufbau dieser Sondereinheit angehört und mit einbezogen?</p><p>- Falls ja, wie haben sich die Kantone (inhaltlich) dazu geäussert?</p>
    • Einbezug der Kantone beim Aufbau der Sondereinheit Tigris

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