Zeitplanung der Vorsteherin des EJPD

ShortId
09.5230
Id
20095230
Updated
03.10.2025 09:13
Language
de
Title
Zeitplanung der Vorsteherin des EJPD
AdditionalIndexing
04;leitende/r Bundesangestellte/r;Strafverfahren;Bundesanwaltschaft
1
  • L04K08040407, Bundesanwaltschaft
  • L07K08060103010301, leitende/r Bundesangestellte/r
  • L04K05040402, Strafverfahren
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im November 2008 hat Herr Dr. Thomas Hug in seiner Funktion als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes einen Ermächtigungsantrag an das EJPD gerichtet. Das Departement hat diesen Antrag geprüft, den Entscheid in der Sache aber ausgesetzt; dies aus zwei Gründen:</p><p>- Zum einen hat Herr Hug dem EJPD dargelegt, dass es aus koordinations- und anderen verfahrenstechnischen Gründen zweckmässig sei, den Parlamentsentscheid betreffend eine allfällige Aufhebung der Immunität von Frau Nationalrätin Meier-Schatz und Herrn Nationalrat Glasson abzuwarten. Deshalb hat er auch mit dem Verfahren gegen die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft zugewartet.</p><p>- Zum anderen kann, solange noch keine Ermittlungshandlungen betreffend die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft stattgefunden haben, vonseiten des Departementes nicht geprüft werden, ob Anhaltspunkte für einen Straftatbestand und dessen Verfolgung vorliegen. Es fehlt insoweit die Entscheidungsgrundlage.</p><p>Fazit: Der Ermächtigungsentscheid bedarf vorgängig des Entscheides der Bundesversammlung sowie erster Ermittlungshandlungen.</p>
  • <p>Vor bald einem halben Jahr stellte der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Thomas Hug, der Vorsteherin des EJPD ein Gesuch um Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft, die Herren Nicati, Fels und Fabbri. Über eine erteilte Ermächtigung ist seither nichts bekanntgeworden.</p><p>- Welche Entscheidungsgrundlagen fehlen noch?</p><p>- Warum dauert die Entscheidung so lange?</p><p>- Wann gedenkt die Vorsteherin des EJPD diese Entscheidung zu treffen?</p>
  • Zeitplanung der Vorsteherin des EJPD
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im November 2008 hat Herr Dr. Thomas Hug in seiner Funktion als ausserordentlicher Staatsanwalt des Bundes einen Ermächtigungsantrag an das EJPD gerichtet. Das Departement hat diesen Antrag geprüft, den Entscheid in der Sache aber ausgesetzt; dies aus zwei Gründen:</p><p>- Zum einen hat Herr Hug dem EJPD dargelegt, dass es aus koordinations- und anderen verfahrenstechnischen Gründen zweckmässig sei, den Parlamentsentscheid betreffend eine allfällige Aufhebung der Immunität von Frau Nationalrätin Meier-Schatz und Herrn Nationalrat Glasson abzuwarten. Deshalb hat er auch mit dem Verfahren gegen die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft zugewartet.</p><p>- Zum anderen kann, solange noch keine Ermittlungshandlungen betreffend die Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft stattgefunden haben, vonseiten des Departementes nicht geprüft werden, ob Anhaltspunkte für einen Straftatbestand und dessen Verfolgung vorliegen. Es fehlt insoweit die Entscheidungsgrundlage.</p><p>Fazit: Der Ermächtigungsentscheid bedarf vorgängig des Entscheides der Bundesversammlung sowie erster Ermittlungshandlungen.</p>
    • <p>Vor bald einem halben Jahr stellte der vom Bundesrat eingesetzte ausserordentliche Staatsanwalt des Bundes, Dr. Thomas Hug, der Vorsteherin des EJPD ein Gesuch um Ermächtigung zur Durchführung eines Strafverfahrens gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft, die Herren Nicati, Fels und Fabbri. Über eine erteilte Ermächtigung ist seither nichts bekanntgeworden.</p><p>- Welche Entscheidungsgrundlagen fehlen noch?</p><p>- Warum dauert die Entscheidung so lange?</p><p>- Wann gedenkt die Vorsteherin des EJPD diese Entscheidung zu treffen?</p>
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