Dringlichkeitsrecht für die neue Datenbank VIS für Visumanträge?
- ShortId
-
09.5232
- Id
-
20095232
- Updated
-
27.07.2023 20:39
- Language
-
de
- Title
-
Dringlichkeitsrecht für die neue Datenbank VIS für Visumanträge?
- AdditionalIndexing
-
10;2811;öffentliche Auftragsvergabe;Einreise von Ausländern/-innen;Datenbasis
- 1
-
- L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
- L06K120301010301, Datenbasis
- L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
- Texts
-
- <p>1. Die Verordnung über das VIS-Informationssystem (VIS) wurde der Schweiz am 16. Juli 2008 notifiziert. Gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen würde die Übernahmefrist für die Schweiz bis zum 16. Juli 2010 dauern. Die für die gesetzliche Umsetzung notwendigen Arbeiten wurden umgehend aufgenommen, d. h. technische Abklärungen bezüglich des neuen Systems, Ausarbeitung des Gesetzentwurfes sowie Ämterkonsultation. Vom 24. Februar 2009 bis zum 16. März 2009 wurde zudem eine Anhörung bei den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser war mit dem Gesetzentwurf einverstanden.</p><p>Am 25. März 2009 wurde der Schweiz von der EU mitgeteilt, dass das VIS bereits am 21. Dezember 2009 gestartet werden soll. Dies setzt voraus, dass auch die rechtlichen Grundlagen dafür bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein müssen. Der Zeitplan musste entsprechend angepasst werden. Die Behandlung im Parlament erfolgt im ordentlichen Verfahren. Die Überweisung der Botschaft an das Parlament erfolgt in der Sommersession 2009 (geplante Verabschiedung im Bundesrat: 29. Mai 2009). Die Behandlung im ersten Rat ist für die Herbstsession 2009 und die Behandlung im zweiten Rat für die Wintersession 2009 geplant.</p><p>Die Gesetzesänderungen, die bereits im Dezember 2009 in Kraft treten müssen, sollen dringlich erklärt werden (mit nachträglichem Referendum, Art. 165 der Bundesverfassung).</p><p>2. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen an das VIS beschränken sich auf die für die technische Umsetzung notwendigen Bestimmungen. Weiter gehende Gesetzesänderungen sind nicht vorgesehen.</p><p>3. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat das EJPD ermächtigt, die notwendigen Arbeiten für die Umsetzung des VIS im freihändigen Verfahren zu vergeben. Der Beschluss basiert auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, der eine Ausnahme von der öffentlichen Ausschreibung bei Dringlichkeit vorsieht. Die technische Umsetzung des VIS wird vom internen EJPD-IT-Leistungserbringer Information Service Center (ISC) wahrgenommen. Die Umsetzung des VIS basiert weitgehend auf dem bereits bestehenden Visuminformationssystem EVA der Schweiz, das ebenfalls vom ISC EJPD realisiert wurde. Der Beizug eines dritten Anbieters ist somit aus technischen Gründen nicht zweckmässig und würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. Das ISC EJPD ist zudem als interner Dienstleistungserbringer auch als künftiger Betreiber des Systems vorgesehen.</p>
- <p>Die EU soll der Schweiz bereits im Juli 2008 die Nachmeldung über die neuen Regeln zur VIS-Datenbank notifiziert haben.</p><p>1. Stimmt es, dass diese Vorlage vom EJPD im Dringlichkeitsrecht vorbereitet wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Unterschied zur äusserst knapp angenommenen E-Pass-Vorlage den nationalen Rechtsetzungsspielraum voll zu nutzen?</p><p>3. Wurde das VIS öffentlich ausgeschrieben?</p>
- Dringlichkeitsrecht für die neue Datenbank VIS für Visumanträge?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Die Verordnung über das VIS-Informationssystem (VIS) wurde der Schweiz am 16. Juli 2008 notifiziert. Gemäss Schengen-Assoziierungsabkommen würde die Übernahmefrist für die Schweiz bis zum 16. Juli 2010 dauern. Die für die gesetzliche Umsetzung notwendigen Arbeiten wurden umgehend aufgenommen, d. h. technische Abklärungen bezüglich des neuen Systems, Ausarbeitung des Gesetzentwurfes sowie Ämterkonsultation. Vom 24. Februar 2009 bis zum 16. März 2009 wurde zudem eine Anhörung bei den Kantonen, Parteien und interessierten Kreisen durchgeführt. Die überwiegende Mehrheit der Vernehmlasser war mit dem Gesetzentwurf einverstanden.</p><p>Am 25. März 2009 wurde der Schweiz von der EU mitgeteilt, dass das VIS bereits am 21. Dezember 2009 gestartet werden soll. Dies setzt voraus, dass auch die rechtlichen Grundlagen dafür bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein müssen. Der Zeitplan musste entsprechend angepasst werden. Die Behandlung im Parlament erfolgt im ordentlichen Verfahren. Die Überweisung der Botschaft an das Parlament erfolgt in der Sommersession 2009 (geplante Verabschiedung im Bundesrat: 29. Mai 2009). Die Behandlung im ersten Rat ist für die Herbstsession 2009 und die Behandlung im zweiten Rat für die Wintersession 2009 geplant.</p><p>Die Gesetzesänderungen, die bereits im Dezember 2009 in Kraft treten müssen, sollen dringlich erklärt werden (mit nachträglichem Referendum, Art. 165 der Bundesverfassung).</p><p>2. Die vorgeschlagenen Gesetzesanpassungen an das VIS beschränken sich auf die für die technische Umsetzung notwendigen Bestimmungen. Weiter gehende Gesetzesänderungen sind nicht vorgesehen.</p><p>3. Mit Beschluss vom 31. Oktober 2007 hat der Bundesrat das EJPD ermächtigt, die notwendigen Arbeiten für die Umsetzung des VIS im freihändigen Verfahren zu vergeben. Der Beschluss basiert auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen, der eine Ausnahme von der öffentlichen Ausschreibung bei Dringlichkeit vorsieht. Die technische Umsetzung des VIS wird vom internen EJPD-IT-Leistungserbringer Information Service Center (ISC) wahrgenommen. Die Umsetzung des VIS basiert weitgehend auf dem bereits bestehenden Visuminformationssystem EVA der Schweiz, das ebenfalls vom ISC EJPD realisiert wurde. Der Beizug eines dritten Anbieters ist somit aus technischen Gründen nicht zweckmässig und würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen. Das ISC EJPD ist zudem als interner Dienstleistungserbringer auch als künftiger Betreiber des Systems vorgesehen.</p>
- <p>Die EU soll der Schweiz bereits im Juli 2008 die Nachmeldung über die neuen Regeln zur VIS-Datenbank notifiziert haben.</p><p>1. Stimmt es, dass diese Vorlage vom EJPD im Dringlichkeitsrecht vorbereitet wird?</p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, im Unterschied zur äusserst knapp angenommenen E-Pass-Vorlage den nationalen Rechtsetzungsspielraum voll zu nutzen?</p><p>3. Wurde das VIS öffentlich ausgeschrieben?</p>
- Dringlichkeitsrecht für die neue Datenbank VIS für Visumanträge?
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