Anbauverbot für seltene Kartoffelsorten?

ShortId
09.5241
Id
20095241
Updated
28.07.2023 10:30
Language
de
Title
Anbauverbot für seltene Kartoffelsorten?
AdditionalIndexing
55;biologische Vielfalt;Kartoffel;Pflanzenzucht
1
  • L05K1402020803, Kartoffel
  • L05K1401010113, Pflanzenzucht
  • L04K06030306, biologische Vielfalt
Texts
  • <p>Um eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung mit einheimischen Produkten zu ermöglichen, sorgt der Bund für eine höchstmögliche Sortenvielfalt und -qualität beim Anbau von Agrarprodukten. Als Grundlage dient die Saat- und Pflanzgutverordnung (SR 916.151.1). Artikel 29 erlaubt im Sinne der Biodiversität, alte Kulturpflanzen als Lokalsorten zu erhalten, auch wenn diese die strengen Anforderungen, die üblicherweise an das Inverkehrbringen von Sorten gestellt werden, nicht erfüllen. Lokalsorten werden definiert als Sorten, welche sich durch einen längerfristigen Anbau in einer bestimmten Region der Schweiz an die lokalen Bedingungen angepasst haben.</p><p>Das BLW hat auf Antrag der Pro Specie Rara acht schweizerische Kartoffel-Lokalsorten bewilligt. Hingegen wurde im Einverständnis mit der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Kulturpflanzen (SKEK), in welcher auch Pro Specie Rara Mitglied ist, das Inverkehrbringen von fünf alten Kartoffelsorten nach Artikel 29 der Saat- und Pflanzgutverordnung nicht genehmigt. Begründet wird der Entscheid mit ihrer ausländischen Herkunft (Schottland, Belgien, Frankreich, Italien).</p><p>Das BLW hat die Rechtslücke bezüglich des Inverkehrbringens von nichtschweizerischen Lokalsorten erkannt. Es wird an einer Lösung gearbeitet, welche einerseits die Interessen der Erhaltung und Verfügbarmachung solcher Sorten für die Öffentlichkeit gewährleistet, andererseits die neue EU-Richtlinie und internationale Vereinbarungen nicht infrage stellt.</p><p>Der Bundesrat hat an der Erhaltung phytogenetischer Ressourcen und an der Förderung der Sortenvielfalt grosses Interesse. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) wird z. B. auch Pro Specie Rara jährlich mit einem namhaften sechsstelligen Betrag durch das BLW und damit durch Steuergelder unterstützt. Diese Unterstützung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Schweizer Produzenten neue Märkte mit Nischenprodukten zu erschliessen. Im Gegensatz zu Europa, wo aufgrund der neuen Richtlinie das Inverkehrbringen von Lokalsorten erst in diesem Jahr ermöglicht wird, besteht diese Möglichkeit für die Schweizer Bauern bereits seit 1998.</p>
  • <p>- Wie kommt es dazu, dass das BLW alte Landsorten, wie zum Beispiel Kartoffeln der Pro Specie Rara, dem Zugriff der Allgemeinheit entziehen kann, auch wenn diese Sorten über keinen Sortenschutz mehr verfügen?</p><p>- Auf welche gesetzlichen Bestimmungen beruft sich dieser Entscheid des BLW?</p><p>- Welche Lösungen für eine Stärkung der Rechte der Bauern und Konsumenten gäbe es?</p>
  • Anbauverbot für seltene Kartoffelsorten?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Um eine gesunde und abwechslungsreiche Ernährung mit einheimischen Produkten zu ermöglichen, sorgt der Bund für eine höchstmögliche Sortenvielfalt und -qualität beim Anbau von Agrarprodukten. Als Grundlage dient die Saat- und Pflanzgutverordnung (SR 916.151.1). Artikel 29 erlaubt im Sinne der Biodiversität, alte Kulturpflanzen als Lokalsorten zu erhalten, auch wenn diese die strengen Anforderungen, die üblicherweise an das Inverkehrbringen von Sorten gestellt werden, nicht erfüllen. Lokalsorten werden definiert als Sorten, welche sich durch einen längerfristigen Anbau in einer bestimmten Region der Schweiz an die lokalen Bedingungen angepasst haben.</p><p>Das BLW hat auf Antrag der Pro Specie Rara acht schweizerische Kartoffel-Lokalsorten bewilligt. Hingegen wurde im Einverständnis mit der Schweizerischen Kommission zur Erhaltung der Kulturpflanzen (SKEK), in welcher auch Pro Specie Rara Mitglied ist, das Inverkehrbringen von fünf alten Kartoffelsorten nach Artikel 29 der Saat- und Pflanzgutverordnung nicht genehmigt. Begründet wird der Entscheid mit ihrer ausländischen Herkunft (Schottland, Belgien, Frankreich, Italien).</p><p>Das BLW hat die Rechtslücke bezüglich des Inverkehrbringens von nichtschweizerischen Lokalsorten erkannt. Es wird an einer Lösung gearbeitet, welche einerseits die Interessen der Erhaltung und Verfügbarmachung solcher Sorten für die Öffentlichkeit gewährleistet, andererseits die neue EU-Richtlinie und internationale Vereinbarungen nicht infrage stellt.</p><p>Der Bundesrat hat an der Erhaltung phytogenetischer Ressourcen und an der Förderung der Sortenvielfalt grosses Interesse. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) wird z. B. auch Pro Specie Rara jährlich mit einem namhaften sechsstelligen Betrag durch das BLW und damit durch Steuergelder unterstützt. Diese Unterstützung soll nicht zuletzt dazu dienen, den Schweizer Produzenten neue Märkte mit Nischenprodukten zu erschliessen. Im Gegensatz zu Europa, wo aufgrund der neuen Richtlinie das Inverkehrbringen von Lokalsorten erst in diesem Jahr ermöglicht wird, besteht diese Möglichkeit für die Schweizer Bauern bereits seit 1998.</p>
    • <p>- Wie kommt es dazu, dass das BLW alte Landsorten, wie zum Beispiel Kartoffeln der Pro Specie Rara, dem Zugriff der Allgemeinheit entziehen kann, auch wenn diese Sorten über keinen Sortenschutz mehr verfügen?</p><p>- Auf welche gesetzlichen Bestimmungen beruft sich dieser Entscheid des BLW?</p><p>- Welche Lösungen für eine Stärkung der Rechte der Bauern und Konsumenten gäbe es?</p>
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