Visumhürde für Familienangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien

ShortId
09.5256
Id
20095256
Updated
28.07.2023 11:08
Language
de
Title
Visumhürde für Familienangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien
AdditionalIndexing
2811;Einreise von Ausländern/-innen;Jugoslawien;Familie (speziell)
1
  • L04K05060107, Einreise von Ausländern/-innen
  • L03K010303, Familie (speziell)
  • L04K03010204, Jugoslawien
Texts
  • <p>Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz haben sich für Ausländerinnen und Ausländer mit Inkraftsetzung des AuG und dem operativen Beitritt zu Schengen nicht signifikant geändert. Neu ist für den Visumgesuchsteller das Reiseversicherungsobligatorium dazugekommen. Im Gegenzug erhalten sie jedoch in der Regel ein für alle Schengen-Staaten gültiges Visum und können sich damit oft den Gang zu einer zweiten Auslandvertretung sparen.</p><p>Da alle Westbalkanstaaten potenzielle Kandidatenländer für einen EU-Beitritt sind, hat die EU mit einigen dieser Staaten Visumerleichterungsabkommen abgeschlossen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. Die Schweiz hat in der Folge mit diesen Staaten ebenfalls entsprechende Verhandlungen aufgenommen.</p><p>Die Visumerteilung auf den Schweizer Botschaften erfolgt speditiv, und die Rate der Visumverweigerungen ist vergleichsweise tief. Im Jahr 2008 (vor Schengen) wurden in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien - inklusive Kosovo und Montenegro -, Kroatien - Visumbefreiung für bewilligungsfreie Aufenthalte bis maximal drei Monate) insgesamt 45 462 Visa durch schweizerische Vertretungen ausgestellt und 8278 (15 Prozent) verweigert.</p><p>Im ersten Quartal 2009 (unter Schengen) wurden in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien 11 328 Visa durch schweizerische Vertretungen ausgestellt bzw. 2656 (19 Prozent) verweigert.</p>
  • <p>In unserem Land leben über 20 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. Im Jahr 2008 wurden 45 305 eingebürgert. 38 Prozent der Eingebürgerten stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Selbstverständlich bleiben die Kontakte zum Heimatland bestehen, leben doch oft die Eltern und Geschwister im Ursprungsland. Gegenseitige Besuche sind dadurch nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch ein grosses Bedürfnis.</p><p>Seit der Inkraftsetzung des AuG und des Schengen-Abkommens erfahren viele Besucherinnen und Besucher aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, dass bei der Visumerteilung grosse Hürden aufgebaut wurden.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat das Besuchsrecht für Familienangehörige seiner Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen?</p>
  • Visumhürde für Familienangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Voraussetzungen für die Einreise in die Schweiz haben sich für Ausländerinnen und Ausländer mit Inkraftsetzung des AuG und dem operativen Beitritt zu Schengen nicht signifikant geändert. Neu ist für den Visumgesuchsteller das Reiseversicherungsobligatorium dazugekommen. Im Gegenzug erhalten sie jedoch in der Regel ein für alle Schengen-Staaten gültiges Visum und können sich damit oft den Gang zu einer zweiten Auslandvertretung sparen.</p><p>Da alle Westbalkanstaaten potenzielle Kandidatenländer für einen EU-Beitritt sind, hat die EU mit einigen dieser Staaten Visumerleichterungsabkommen abgeschlossen, die am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sind. Die Schweiz hat in der Folge mit diesen Staaten ebenfalls entsprechende Verhandlungen aufgenommen.</p><p>Die Visumerteilung auf den Schweizer Botschaften erfolgt speditiv, und die Rate der Visumverweigerungen ist vergleichsweise tief. Im Jahr 2008 (vor Schengen) wurden in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Serbien - inklusive Kosovo und Montenegro -, Kroatien - Visumbefreiung für bewilligungsfreie Aufenthalte bis maximal drei Monate) insgesamt 45 462 Visa durch schweizerische Vertretungen ausgestellt und 8278 (15 Prozent) verweigert.</p><p>Im ersten Quartal 2009 (unter Schengen) wurden in den Staaten des ehemaligen Jugoslawien 11 328 Visa durch schweizerische Vertretungen ausgestellt bzw. 2656 (19 Prozent) verweigert.</p>
    • <p>In unserem Land leben über 20 Prozent Ausländerinnen und Ausländer. Im Jahr 2008 wurden 45 305 eingebürgert. 38 Prozent der Eingebürgerten stammen aus dem ehemaligen Jugoslawien. Selbstverständlich bleiben die Kontakte zum Heimatland bestehen, leben doch oft die Eltern und Geschwister im Ursprungsland. Gegenseitige Besuche sind dadurch nicht nur eine Selbstverständlichkeit, sondern auch ein grosses Bedürfnis.</p><p>Seit der Inkraftsetzung des AuG und des Schengen-Abkommens erfahren viele Besucherinnen und Besucher aus den Ländern des ehemaligen Jugoslawien, dass bei der Visumerteilung grosse Hürden aufgebaut wurden.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat das Besuchsrecht für Familienangehörige seiner Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu vereinfachen?</p>
    • Visumhürde für Familienangehörige aus dem ehemaligen Jugoslawien

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