Schaden für Schweizer Sport verhindern
- ShortId
-
09.5258
- Id
-
20095258
- Updated
-
27.07.2023 21:31
- Language
-
de
- Title
-
Schaden für Schweizer Sport verhindern
- AdditionalIndexing
-
09;Fussball;Kanton;Vereinigung;Polizei;Gewalt
- 1
-
- L04K01010207, Gewalt
- L05K0101010204, Fussball
- L04K04030304, Polizei
- L06K080701020108, Kanton
- L05K0101030204, Vereinigung
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verurteilt die Gewaltausschreitungen an Sportveranstaltungen, namentlich an Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen, aufs Schärfste. Diese Entwicklung führt zu einer Gefährdung der Sicherheit von Personen, schadet dem Image des Sports und verursacht unnötige Kosten. Zudem leiden auch die echten und fairen Fans darunter. Es besteht Handlungsbedarf auf allen Ebenen, und es braucht das Miteinander aller Verantwortlichen. Auf Bundesebene wurden bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Hinblick auf die Uefa Euro 2008 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) revidiert und ergänzt. Mit der Schaffung der Datenbank Hoogan und den Ausreisebeschränkungen gegen gewaltbereite Personen hat der Bund die ihm verfassungsrechtlich zustehenden Befugnisse im polizeilichen Bereich wahrgenommen. Die übrigen, bis Ende 2009 befristeten Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) können von den Kantonen im Rahmen eines Konkordates weitergeführt werden. Aus heutiger Sicht darf erwartet werden, dass alle Kantone dem Konkordat beitreten werden.</p><p>Gleichzeitig betreibt das VBS seit Anfang 2007 mit dem "Runden Tisch gegen Gewalt im Sport" eine Diskussionsplattform mit allen relevanten Akteuren: Bund, Kantone, Städte, Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey mit ihren jeweils obersten Ligen und Fanorganisationen. Ziel ist es, ein ganzheitliches und von allen Beteiligten getragenes Vorgehen gegen derartige Vorkommnisse zu gewährleisten. In den Bereichen "Gewaltprävention durch entsprechende Trainer- und Nachwuchsausbildung" und "Mindeststandards für die Infrastrukturen" wurden bereits erfolgreiche Massnahmen ergriffen und umgesetzt. Seit Februar 2009 befindet sich unter der Leitung von Swiss Olympic das Projekt "Sicherheit im Sport" mit den Schwerpunkten "Alkoholprävention", "Kompetenzaufbau im Fanbereich", "Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane" und "Detailabklärung zur Deanonymisierung" in Umsetzung. Anlässlich des nächsten runden Tisches vom 23. Juni 2009 werden aufgrund einer Ergebnis- und Situationsanalyse die weiteren Massnahmen definiert.</p><p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtes vom 24. Februar 2009 können Sportclubs dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten für Sondereinsätze der Polizei im Zusammenhang mit drohenden Auseinandersetzungen von Hooligans zu beteiligen, sofern im jeweiligen Kanton eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.</p><p>Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Es obliegt deshalb ihnen, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Sportclubs in die Pflicht nehmen wollen.</p>
- <p>Die Fussballspiele der letzten Wochen wurden immer wieder von Krawallen überschattet. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen - darunter auch immer mehr Jugendliche - drohen nun auch in der Schweiz zu einem brutalen Ritual zu werden und dem Sport zu schaden.</p><p>- Wo sieht der Bundesrat bei der Bekämpfung der Hooligangewalt die Kantone bzw. die Vereine/Verbände in der Pflicht?</p><p>- Wo sieht er Handlungsmöglichkeiten des Bundes?</p>
- Schaden für Schweizer Sport verhindern
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat verurteilt die Gewaltausschreitungen an Sportveranstaltungen, namentlich an Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen, aufs Schärfste. Diese Entwicklung führt zu einer Gefährdung der Sicherheit von Personen, schadet dem Image des Sports und verursacht unnötige Kosten. Zudem leiden auch die echten und fairen Fans darunter. Es besteht Handlungsbedarf auf allen Ebenen, und es braucht das Miteinander aller Verantwortlichen. Auf Bundesebene wurden bereits verschiedene Massnahmen ergriffen.</p><p>Im Hinblick auf die Uefa Euro 2008 wurde das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) revidiert und ergänzt. Mit der Schaffung der Datenbank Hoogan und den Ausreisebeschränkungen gegen gewaltbereite Personen hat der Bund die ihm verfassungsrechtlich zustehenden Befugnisse im polizeilichen Bereich wahrgenommen. Die übrigen, bis Ende 2009 befristeten Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflagen und Polizeigewahrsam) können von den Kantonen im Rahmen eines Konkordates weitergeführt werden. Aus heutiger Sicht darf erwartet werden, dass alle Kantone dem Konkordat beitreten werden.</p><p>Gleichzeitig betreibt das VBS seit Anfang 2007 mit dem "Runden Tisch gegen Gewalt im Sport" eine Diskussionsplattform mit allen relevanten Akteuren: Bund, Kantone, Städte, Swiss Olympic, Schweizerischer Fussballverband und Swiss Ice Hockey mit ihren jeweils obersten Ligen und Fanorganisationen. Ziel ist es, ein ganzheitliches und von allen Beteiligten getragenes Vorgehen gegen derartige Vorkommnisse zu gewährleisten. In den Bereichen "Gewaltprävention durch entsprechende Trainer- und Nachwuchsausbildung" und "Mindeststandards für die Infrastrukturen" wurden bereits erfolgreiche Massnahmen ergriffen und umgesetzt. Seit Februar 2009 befindet sich unter der Leitung von Swiss Olympic das Projekt "Sicherheit im Sport" mit den Schwerpunkten "Alkoholprävention", "Kompetenzaufbau im Fanbereich", "Zusammenarbeit der Sicherheitsorgane" und "Detailabklärung zur Deanonymisierung" in Umsetzung. Anlässlich des nächsten runden Tisches vom 23. Juni 2009 werden aufgrund einer Ergebnis- und Situationsanalyse die weiteren Massnahmen definiert.</p><p>Nach einem Urteil des Bundesgerichtes vom 24. Februar 2009 können Sportclubs dazu verpflichtet werden, sich an den Kosten für Sondereinsätze der Polizei im Zusammenhang mit drohenden Auseinandersetzungen von Hooligans zu beteiligen, sofern im jeweiligen Kanton eine entsprechende Rechtsgrundlage gegeben ist.</p><p>Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Es obliegt deshalb ihnen, ob und in welchem Umfang sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und die Sportclubs in die Pflicht nehmen wollen.</p>
- <p>Die Fussballspiele der letzten Wochen wurden immer wieder von Krawallen überschattet. Gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen Fangruppen - darunter auch immer mehr Jugendliche - drohen nun auch in der Schweiz zu einem brutalen Ritual zu werden und dem Sport zu schaden.</p><p>- Wo sieht der Bundesrat bei der Bekämpfung der Hooligangewalt die Kantone bzw. die Vereine/Verbände in der Pflicht?</p><p>- Wo sieht er Handlungsmöglichkeiten des Bundes?</p>
- Schaden für Schweizer Sport verhindern
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