Aufhebung der Milchkontingentierung
- ShortId
-
09.5287
- Id
-
20095287
- Updated
-
27.07.2023 21:34
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung der Milchkontingentierung
- AdditionalIndexing
-
55;Milcherzeugung;Milchkontingentierung
- 1
-
- L05K1401040310, Milchkontingentierung
- L05K1401010306, Milcherzeugung
- Texts
-
- <p>Bereits auf den 1. Mai 2006 sind 20 867 Milchproduzenten freiwillig frühzeitig aus der staatlichen Milchkontingentierung ausgestiegen. In den folgenden zwei Jahren haben weitere 4192 Milchproduzenten von der Möglichkeit des frühzeitigen Ausstiegs Gebrauch gemacht. Der Bundesrat hatte keine Veranlassung, die Umsetzung von Artikel 36a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) in Erwägung zu ziehen, insbesondere weil mehr als 90 Prozent aller Milchproduzenten frühzeitig aus der Milchkontingentierung ausgestiegen sind.</p><p>Hinzu kommt, dass nicht die Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung auf den 1. Mai 2009 für die Probleme auf dem Milchmarkt verantwortlich ist, sondern grösstenteils der starke Schweizerfranken und die weltweite Wirtschaftskrise. Wie in den meisten EU-Ländern wurde auch in Deutschland die Milchquote vom 1. April 2008 bis zum 31. März 2009 nicht vollständig ausgenützt (99 Prozent), und trotzdem bestehen gravierende Absatzprobleme.</p><p>Gestützt auf Artikel 13 LwG hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2009 einen Nachtragskredit von 14 Millionen Franken beantragt, damit die im LwG im Grundsatz fixierten Ansätze für die Milchzulagen (Zulage für verkäste Milch, Zulage für Fütterung ohne Silage) vollumfänglich erreicht werden können. Dieser Antrag wird in der laufenden Session vom Parlament behandelt. Das BLW hat aus dem für den Bund nicht rechnungswirksamen Butterimportfonds der Branchenorganisation Butter 14 Millionen Franken zur Unterstützung von Rahmexporten und zur Förderung des Butterabsatzes im Inland freigegeben. Weitere Massnahmen wurden mit der Branche vereinbart, wie es Artikel 13 LwG verlangt.</p>
- <p>- Hat es der Bundesrat verpasst, Artikel 36a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes anzuwenden (nämlich die Aufhebung der Kontingentierung um zwei Jahre hinauszuschieben), nachdem die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen in der Milchwirtschaft katastrophal sind?</p><p>- Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, wenn die EU Exportstützungen im Milch- bzw. Käsebereich einführt?</p>
- Aufhebung der Milchkontingentierung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Bereits auf den 1. Mai 2006 sind 20 867 Milchproduzenten freiwillig frühzeitig aus der staatlichen Milchkontingentierung ausgestiegen. In den folgenden zwei Jahren haben weitere 4192 Milchproduzenten von der Möglichkeit des frühzeitigen Ausstiegs Gebrauch gemacht. Der Bundesrat hatte keine Veranlassung, die Umsetzung von Artikel 36a des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) in Erwägung zu ziehen, insbesondere weil mehr als 90 Prozent aller Milchproduzenten frühzeitig aus der Milchkontingentierung ausgestiegen sind.</p><p>Hinzu kommt, dass nicht die Aufhebung der staatlichen Milchkontingentierung auf den 1. Mai 2009 für die Probleme auf dem Milchmarkt verantwortlich ist, sondern grösstenteils der starke Schweizerfranken und die weltweite Wirtschaftskrise. Wie in den meisten EU-Ländern wurde auch in Deutschland die Milchquote vom 1. April 2008 bis zum 31. März 2009 nicht vollständig ausgenützt (99 Prozent), und trotzdem bestehen gravierende Absatzprobleme.</p><p>Gestützt auf Artikel 13 LwG hat der Bundesrat dem Parlament im Rahmen des Nachtrags Ib zum Voranschlag 2009 einen Nachtragskredit von 14 Millionen Franken beantragt, damit die im LwG im Grundsatz fixierten Ansätze für die Milchzulagen (Zulage für verkäste Milch, Zulage für Fütterung ohne Silage) vollumfänglich erreicht werden können. Dieser Antrag wird in der laufenden Session vom Parlament behandelt. Das BLW hat aus dem für den Bund nicht rechnungswirksamen Butterimportfonds der Branchenorganisation Butter 14 Millionen Franken zur Unterstützung von Rahmexporten und zur Förderung des Butterabsatzes im Inland freigegeben. Weitere Massnahmen wurden mit der Branche vereinbart, wie es Artikel 13 LwG verlangt.</p>
- <p>- Hat es der Bundesrat verpasst, Artikel 36a Absatz 3 des Landwirtschaftsgesetzes anzuwenden (nämlich die Aufhebung der Kontingentierung um zwei Jahre hinauszuschieben), nachdem die nationalen und internationalen Rahmenbedingungen in der Milchwirtschaft katastrophal sind?</p><p>- Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, wenn die EU Exportstützungen im Milch- bzw. Käsebereich einführt?</p>
- Aufhebung der Milchkontingentierung
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