Sinnloses Wasserski-Projekt in Yverdon

ShortId
09.5292
Id
20095292
Updated
28.07.2023 11:10
Language
de
Title
Sinnloses Wasserski-Projekt in Yverdon
AdditionalIndexing
2846;Sporteinrichtung;Freizeitpark;Fruchtfolgefläche;Baugenehmigung
1
  • L05K0101010206, Sporteinrichtung
  • L04K01010105, Freizeitpark
  • L05K0102030101, Baugenehmigung
  • L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
Texts
  • <p>Wir haben davon Kenntnis, dass für das Wasserski-Projekt in Yverdon ein Subventionsgesuch an die Bundesbehörden gerichtet wurde. Dieses Gesuch wird zurzeit von den Fachämtern geprüft (federführend ist das Baspo). Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.</p><p>Die Prüfung der Rechtmässigkeit bezüglich Bau- und Planungsrecht erfolgt in erster Linie auf kommunaler und kantonaler Ebene, ist in diesem Fall aber noch nicht gestartet. Somit ist der Bund auch noch nicht involviert worden. Selbstverständlich gelten auch hier die Bestimmungen des Umwelt- und des Raumplanungsrechtes.</p><p>Die räumliche Koordination bei einem solchen Projekt muss im Richtplan des Kantons Waadt nachgewiesen werden (gemäss Art. 8 RPG). Dabei ist auch der Frage der Fruchtfolgeflächen besondere Beachtung zu schenken. Fruchtfolgeflächen sind landwirtschaftlich besonders wertvoll und müssten grundsätzlich kompensiert werden.</p>
  • <p>In Yverdon wird ein Mega-Wasserski-Projekt geplant. Dabei sollen mehr als 20 Hektaren Landwirtschaftsland - auch Fruchtfolgeflächen - für ein fragwürdiges Freizeitprojekt geopfert werden.</p><p>1. Ist das Wasserski-Projekt in Yverdon aus der Sicht des Bundesrates gesetzeskonform (Umwelt-, Raumplanungsgesetzgebung)?</p><p>2. Hat er Kenntnis darüber, ob und wo der Verlust der Fruchtfolgefläche kompensiert wird?</p>
  • Sinnloses Wasserski-Projekt in Yverdon
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wir haben davon Kenntnis, dass für das Wasserski-Projekt in Yverdon ein Subventionsgesuch an die Bundesbehörden gerichtet wurde. Dieses Gesuch wird zurzeit von den Fachämtern geprüft (federführend ist das Baspo). Es handelt sich um ein laufendes Verfahren.</p><p>Die Prüfung der Rechtmässigkeit bezüglich Bau- und Planungsrecht erfolgt in erster Linie auf kommunaler und kantonaler Ebene, ist in diesem Fall aber noch nicht gestartet. Somit ist der Bund auch noch nicht involviert worden. Selbstverständlich gelten auch hier die Bestimmungen des Umwelt- und des Raumplanungsrechtes.</p><p>Die räumliche Koordination bei einem solchen Projekt muss im Richtplan des Kantons Waadt nachgewiesen werden (gemäss Art. 8 RPG). Dabei ist auch der Frage der Fruchtfolgeflächen besondere Beachtung zu schenken. Fruchtfolgeflächen sind landwirtschaftlich besonders wertvoll und müssten grundsätzlich kompensiert werden.</p>
    • <p>In Yverdon wird ein Mega-Wasserski-Projekt geplant. Dabei sollen mehr als 20 Hektaren Landwirtschaftsland - auch Fruchtfolgeflächen - für ein fragwürdiges Freizeitprojekt geopfert werden.</p><p>1. Ist das Wasserski-Projekt in Yverdon aus der Sicht des Bundesrates gesetzeskonform (Umwelt-, Raumplanungsgesetzgebung)?</p><p>2. Hat er Kenntnis darüber, ob und wo der Verlust der Fruchtfolgefläche kompensiert wird?</p>
    • Sinnloses Wasserski-Projekt in Yverdon

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