Erhöhung von Lohnbeiträgen in den nächsten Jahren

ShortId
09.5314
Id
20095314
Updated
27.07.2023 20:22
Language
de
Title
Erhöhung von Lohnbeiträgen in den nächsten Jahren
AdditionalIndexing
28;Sozialabgabe;Erwerbsersatzordnung;Arbeitslosenversicherung
1
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
Texts
  • <p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) ist zurzeit in Revision. Gemäss der Revisionsvorlage sind eine Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte von 2 auf 2,3 Prozent und die Einführung eines Solidaritätsprozentes (auf die Lohnbestandteile zwischen 126 000 und 315 000 Franken) vorgesehen. Von diesen Erhöhungen sind 0,1 Prozentpunkte und das Solidaritätsprozent zeitlich befristet, bis die strukturellen Schulden der ALV zurückgezahlt sind. Aufgrund der heutigen Prognosen ist davon auszugehen, dass die Schuldenobergrenze, welche gemäss Artikel 90c Avig den Bundesrat zu einer Beitragserhöhung verpflichtet, voraussichtlich 2010 erreicht wird.</p><p>Gemäss Artikel 27 Absatz 2 EOG hat der Bundesrat die Kompetenz, die Höhe der Beiträge unter Berücksichtigung des Standes des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung festzusetzen. Die Beiträge vom Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit dürfen jedoch 0,5 Prozent nicht übersteigen. Der Fonds soll in der Regel den Betrag einer halben Jahresausgabe nicht unterschreiten. Gemäss den Berechnungen des BSV wird dies jedoch im Verlauf des Jahres 2011 der Fall sein. Aus diesem Grund wird der Bundesrat voraussichtlich nächstes Jahr über eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte von heute 0,3 auf 0,5 Prozent entscheiden müssen.</p>
  • <p>- Um wie viele Prozente plant der Bundesrat die Lohnabgaben in den nächsten Jahren voraussichtlich für Arbeitslosenversicherung und Erwerbsersatzordnung zu erhöhen?</p><p>- Wie viel beträgt diese Erhöhung?</p><p>- Ab wann werden diese Erhöhungen voraussichtlich in Kraft treten?</p>
  • Erhöhung von Lohnbeiträgen in den nächsten Jahren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (Avig) ist zurzeit in Revision. Gemäss der Revisionsvorlage sind eine Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte von 2 auf 2,3 Prozent und die Einführung eines Solidaritätsprozentes (auf die Lohnbestandteile zwischen 126 000 und 315 000 Franken) vorgesehen. Von diesen Erhöhungen sind 0,1 Prozentpunkte und das Solidaritätsprozent zeitlich befristet, bis die strukturellen Schulden der ALV zurückgezahlt sind. Aufgrund der heutigen Prognosen ist davon auszugehen, dass die Schuldenobergrenze, welche gemäss Artikel 90c Avig den Bundesrat zu einer Beitragserhöhung verpflichtet, voraussichtlich 2010 erreicht wird.</p><p>Gemäss Artikel 27 Absatz 2 EOG hat der Bundesrat die Kompetenz, die Höhe der Beiträge unter Berücksichtigung des Standes des Ausgleichsfonds der Erwerbsersatzordnung festzusetzen. Die Beiträge vom Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit dürfen jedoch 0,5 Prozent nicht übersteigen. Der Fonds soll in der Regel den Betrag einer halben Jahresausgabe nicht unterschreiten. Gemäss den Berechnungen des BSV wird dies jedoch im Verlauf des Jahres 2011 der Fall sein. Aus diesem Grund wird der Bundesrat voraussichtlich nächstes Jahr über eine Beitragserhöhung um 0,2 Prozentpunkte von heute 0,3 auf 0,5 Prozent entscheiden müssen.</p>
    • <p>- Um wie viele Prozente plant der Bundesrat die Lohnabgaben in den nächsten Jahren voraussichtlich für Arbeitslosenversicherung und Erwerbsersatzordnung zu erhöhen?</p><p>- Wie viel beträgt diese Erhöhung?</p><p>- Ab wann werden diese Erhöhungen voraussichtlich in Kraft treten?</p>
    • Erhöhung von Lohnbeiträgen in den nächsten Jahren

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