Haushaltneutralität des NFA

ShortId
09.5345
Id
20095345
Updated
28.07.2023 13:29
Language
de
Title
Haushaltneutralität des NFA
AdditionalIndexing
24;Kostenrechnung;Kanton;Haushaltsausgleich;Finanzausgleich
1
  • L04K11080202, Finanzausgleich
  • L06K080701020108, Kanton
  • L04K11080106, Haushaltsausgleich
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
Texts
  • <p>In allen drei NFA-Botschaften hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, den eidgenössischen Räten alle vier Jahre einen sogenannten Wirksamkeitsbericht vorzulegen, welcher über Erfolg und Schwachstellen des neuen Systems Auskunft geben und insbesondere Entscheidgrundlagen für die jeweilige Neudotierung der Finanzausgleichsgefässe liefern soll. Gemäss der dritten NFA-Botschaft sollte im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts (Zeithorizont 2010/11) auch die postulierte Einhaltung der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen aufgrund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 überprüft werden. Im Falle einer grösseren Abweichung wäre im Rahmen der Neudotierung der Ausgleichsgefässe per 1. Januar 2012 eine angemessene Anpassung der Dotierungen vorzunehmen.</p><p>Die FDK beantragte im Oktober 2007, die Überprüfung der Haushaltneutralität gemäss NFA zeitlich vorzuziehen. Damit wollte sie sicherstellen, dass bei einer grösseren Abweichung von der Haushaltneutralität eine vorzeitige Anpassung der Dotierung der Ausgleichsgefässe möglich wäre. Der Bundesrat stimmte dem Antrag der FDK zu und hat am 20. Mai 2009 den Bericht zur Kenntnis genommen und der FDK zugestellt.</p><p>Als Gesamtergebnis der Überprüfung der Haushaltneutralität werden die Kantone im Vergleich zu den Annahmen gemäss der dritten NFA-Botschaft (Finanzplanzahlen 2008) um 100 Millionen Franken zu stark belastet. Setzt man die Abweichung von 100 Millionen der Gesamtdotierung der Ausgleichsgefässe im Umfang von rund 2,5 Milliarden gegenüber, so macht sie 4 Prozent aus. Vergleicht man die Gesamtabweichung mit dem Haushaltvolumen der Kantone und Gemeinden, so beträgt sie bloss 0,1 Prozent.</p><p>Nach Rücksprache mit der FDK wird die Frage der Haushaltneutralität im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung zum NFA-Wirksamkeitsbericht (Zeithorizont zweites Quartal 2010) thematisiert. Eine vorzeitige Anpassung der Ausgleichsgefässe findet damit nicht statt. In Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Bundesrat seine Haltung darlegen und dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Neudotierung der NFA-Ausgleichsgefässe für die Jahre 2012-2015 Antrag stellen.</p>
  • <p>Der Bericht der EFV zur Haushaltneutralität des NFA vom 20. Mai 2009 zeigt für das Jahr 2008 eine Abweichung von 100 Millionen Franken zulasten der Kantone auf.</p><p>Während der Erarbeitung des Entwurfes zum NFA hat der Bund immer wieder auf das Prinzip der Haushaltneutralität hingewiesen.</p><p>Eine Abweichung von 100 Millionen Franken, die 4 Prozent der gesamten Transfer- und Ausgleichszahlungen ausmacht, ist so gross, dass sie kompensiert werden müsste.</p><p>Wird der Bundesrat diese Kompensation in den Geldflüssen 2010 berücksichtigen?</p>
  • Haushaltneutralität des NFA
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In allen drei NFA-Botschaften hat der Bundesrat seine Absicht bekräftigt, den eidgenössischen Räten alle vier Jahre einen sogenannten Wirksamkeitsbericht vorzulegen, welcher über Erfolg und Schwachstellen des neuen Systems Auskunft geben und insbesondere Entscheidgrundlagen für die jeweilige Neudotierung der Finanzausgleichsgefässe liefern soll. Gemäss der dritten NFA-Botschaft sollte im Rahmen des ersten Wirksamkeitsberichts (Zeithorizont 2010/11) auch die postulierte Einhaltung der Haushaltneutralität zwischen Bund und Kantonen aufgrund der Ergebnisse der Jahresrechnung 2008 überprüft werden. Im Falle einer grösseren Abweichung wäre im Rahmen der Neudotierung der Ausgleichsgefässe per 1. Januar 2012 eine angemessene Anpassung der Dotierungen vorzunehmen.</p><p>Die FDK beantragte im Oktober 2007, die Überprüfung der Haushaltneutralität gemäss NFA zeitlich vorzuziehen. Damit wollte sie sicherstellen, dass bei einer grösseren Abweichung von der Haushaltneutralität eine vorzeitige Anpassung der Dotierung der Ausgleichsgefässe möglich wäre. Der Bundesrat stimmte dem Antrag der FDK zu und hat am 20. Mai 2009 den Bericht zur Kenntnis genommen und der FDK zugestellt.</p><p>Als Gesamtergebnis der Überprüfung der Haushaltneutralität werden die Kantone im Vergleich zu den Annahmen gemäss der dritten NFA-Botschaft (Finanzplanzahlen 2008) um 100 Millionen Franken zu stark belastet. Setzt man die Abweichung von 100 Millionen der Gesamtdotierung der Ausgleichsgefässe im Umfang von rund 2,5 Milliarden gegenüber, so macht sie 4 Prozent aus. Vergleicht man die Gesamtabweichung mit dem Haushaltvolumen der Kantone und Gemeinden, so beträgt sie bloss 0,1 Prozent.</p><p>Nach Rücksprache mit der FDK wird die Frage der Haushaltneutralität im Rahmen der ordentlichen Vernehmlassung zum NFA-Wirksamkeitsbericht (Zeithorizont zweites Quartal 2010) thematisiert. Eine vorzeitige Anpassung der Ausgleichsgefässe findet damit nicht statt. In Kenntnis der Ergebnisse der Vernehmlassung wird der Bundesrat seine Haltung darlegen und dem Parlament im Rahmen der Botschaft zur Neudotierung der NFA-Ausgleichsgefässe für die Jahre 2012-2015 Antrag stellen.</p>
    • <p>Der Bericht der EFV zur Haushaltneutralität des NFA vom 20. Mai 2009 zeigt für das Jahr 2008 eine Abweichung von 100 Millionen Franken zulasten der Kantone auf.</p><p>Während der Erarbeitung des Entwurfes zum NFA hat der Bund immer wieder auf das Prinzip der Haushaltneutralität hingewiesen.</p><p>Eine Abweichung von 100 Millionen Franken, die 4 Prozent der gesamten Transfer- und Ausgleichszahlungen ausmacht, ist so gross, dass sie kompensiert werden müsste.</p><p>Wird der Bundesrat diese Kompensation in den Geldflüssen 2010 berücksichtigen?</p>
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