Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst

ShortId
09.5356
Id
20095356
Updated
27.07.2023 19:50
Language
de
Title
Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
AdditionalIndexing
2841;Kostenrechnung;Qualitätssicherung;Therapeutik;Telefon
1
  • L05K1202020108, Telefon
  • L04K01050214, Therapeutik
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
Texts
  • <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dieser Dienst der Beratung und Erstbeurteilung einer Notwendigkeit für eine ärztliche Konsultation für allfällige Patienten zum Teil eine wichtige Weichenstellung bedeuten kann?</p><p>- Hat sich dieser Dienst ebenfalls der gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung zu stellen?</p><p>- Wer fordert den Nachweis der Qualität ein?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien?</p><p>- Wie hoch schätzt er die Kosten dieses Dienstes als Anteil der Gesundheitskosten ein?</p><p>- Wie hoch die Einsparungen?</p>
  • Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dieser Dienst der Beratung und Erstbeurteilung einer Notwendigkeit für eine ärztliche Konsultation für allfällige Patienten zum Teil eine wichtige Weichenstellung bedeuten kann?</p><p>- Hat sich dieser Dienst ebenfalls der gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung zu stellen?</p><p>- Wer fordert den Nachweis der Qualität ein?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien?</p><p>- Wie hoch schätzt er die Kosten dieses Dienstes als Anteil der Gesundheitskosten ein?</p><p>- Wie hoch die Einsparungen?</p>
    • Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst

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