Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
- ShortId
-
09.5356
- Id
-
20095356
- Updated
-
27.07.2023 19:50
- Language
-
de
- Title
-
Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
- AdditionalIndexing
-
2841;Kostenrechnung;Qualitätssicherung;Therapeutik;Telefon
- 1
-
- L05K1202020108, Telefon
- L04K01050214, Therapeutik
- L06K070305020401, Qualitätssicherung
- L05K0703020201, Kostenrechnung
- Texts
-
- <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dieser Dienst der Beratung und Erstbeurteilung einer Notwendigkeit für eine ärztliche Konsultation für allfällige Patienten zum Teil eine wichtige Weichenstellung bedeuten kann?</p><p>- Hat sich dieser Dienst ebenfalls der gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung zu stellen?</p><p>- Wer fordert den Nachweis der Qualität ein?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien?</p><p>- Wie hoch schätzt er die Kosten dieses Dienstes als Anteil der Gesundheitskosten ein?</p><p>- Wie hoch die Einsparungen?</p>
- Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>- Teilt der Bundesrat die Ansicht, dass dieser Dienst der Beratung und Erstbeurteilung einer Notwendigkeit für eine ärztliche Konsultation für allfällige Patienten zum Teil eine wichtige Weichenstellung bedeuten kann?</p><p>- Hat sich dieser Dienst ebenfalls der gesetzlichen Anforderung der Qualitätssicherung zu stellen?</p><p>- Wer fordert den Nachweis der Qualität ein?</p><p>- Wie und nach welchen Kriterien?</p><p>- Wie hoch schätzt er die Kosten dieses Dienstes als Anteil der Gesundheitskosten ein?</p><p>- Wie hoch die Einsparungen?</p>
- Die Revision des KVG bringt in Artikel 14b den medizinischen Telefondienst
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