Auswirkungen von Feuerwerk
- ShortId
-
09.5395
- Id
-
20095395
- Updated
-
28.07.2023 07:45
- Language
-
de
- Title
-
Auswirkungen von Feuerwerk
- AdditionalIndexing
-
52;freie Schlagwörter: Feuerwerk;Lärmbelästigung;Staub;Brandbekämpfung;Nationalfeiertag;Sprengstoff;Luftverunreinigung;Umweltbelastung;Tierschutz
- 1
-
- L05K0101010104, Nationalfeiertag
- L03K060203, Umweltbelastung
- L04K06020309, Luftverunreinigung
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L05K0705010109, Sprengstoff
- L05K0601040802, Tierschutz
- L06K060201010102, Staub
- L04K06010402, Brandbekämpfung
- Texts
-
- <p>Das Bafu hat die Umweltauswirkungen von Feuerwerken abklären lassen. Die 2001 durchgeführte Studie kam zu folgenden Schlüssen: Bei grossen Feuerwerken ist die Feinstaubbelastung lokal beachtlich und kann bei empfindlich reagierenden Personen zu Atemwegsbeschwerden führen. Zur gesamten Feinstaubimmission in der Schweiz tragen die Feuerwerke hingegen nur wenig, etwa 1 bis 2 Prozent, bei.</p><p>Der Feuerwerkslärm kann von Menschen als lästig empfunden werden. Haustiere reagieren darauf sehr unterschiedlich: Den einen macht er augenscheinlich keinen Eindruck, andere hingegen müssen von ihren Halterinnen oder Haltern regelrecht in Schutz gebracht werden. Auch Wildtiere können durch Feuerwerkslärm gestört werden, namentlich Vögel während der Brut oder bei der Mauser.</p><p>Im Umweltschutzrecht des Bundes sind für diese Art von Umweltbelastungen keine spezifischen Grenzwerte festgelegt. In Anbetracht der relativen Seltenheit von grossen Feuerwerken und ihrer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz erachtet der Bundesrat dies zurzeit auch nicht als nötig. Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass die Anzahl von Festivitäten, die mit Feuerwerken untermalt werden, in den letzten Jahren gestiegen ist. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird der Bundesrat diese Beurteilung überprüfen.</p><p>Feuerwerkskörper enthalten Sprengstoffe und unterliegen deshalb zu Recht einer rigiden Kontrolle. Wie wichtig sie ist, hat das schwere Explosionsunglück mit Feuerwerkskörpern im holländischen Enschede erst kürzlich wieder gezeigt. Das wissen auch die dafür zuständigen Fachbehörden des Bundes und der Kantone.</p><p>Gestützt auf das Sprengstoffgesetz haben die Kantone die Kompetenz, zeitliche Begrenzungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk zu erlassen oder den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper zu verbieten. Mehrere Kantone machen von dieser Kompetenz regelmässig Gebrauch.</p><p>Ein bundesweites Verbot von Feuerwerkskörpern zu erlassen, erachtet der Bundesrat als unverhältnismässig.</p>
- <p>Die Feierlichkeiten zum Bundesfeiertag werden jedes Jahr überschattet von den Immissionen des Feuerwerks, das zeitweilig die Grenzwerte von Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnung massiv überschreitet. Schäden an Mensch und Tier sowie auch an Gebäuden treten regelmässig ein.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Folgen von Feuerwerk bezüglich Umweltschutz, Lärmschutz, Tierschutz und Brandschutz?</p><p>2. Welche Vollzugsdefizite der zuständigen Behörden stellt er fest?</p><p>3. Sieht er Handlungsbedarf für eine Verschärfung der relevanten Bestimmungen?</p>
- Auswirkungen von Feuerwerk
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Das Bafu hat die Umweltauswirkungen von Feuerwerken abklären lassen. Die 2001 durchgeführte Studie kam zu folgenden Schlüssen: Bei grossen Feuerwerken ist die Feinstaubbelastung lokal beachtlich und kann bei empfindlich reagierenden Personen zu Atemwegsbeschwerden führen. Zur gesamten Feinstaubimmission in der Schweiz tragen die Feuerwerke hingegen nur wenig, etwa 1 bis 2 Prozent, bei.</p><p>Der Feuerwerkslärm kann von Menschen als lästig empfunden werden. Haustiere reagieren darauf sehr unterschiedlich: Den einen macht er augenscheinlich keinen Eindruck, andere hingegen müssen von ihren Halterinnen oder Haltern regelrecht in Schutz gebracht werden. Auch Wildtiere können durch Feuerwerkslärm gestört werden, namentlich Vögel während der Brut oder bei der Mauser.</p><p>Im Umweltschutzrecht des Bundes sind für diese Art von Umweltbelastungen keine spezifischen Grenzwerte festgelegt. In Anbetracht der relativen Seltenheit von grossen Feuerwerken und ihrer hohen gesellschaftlichen Akzeptanz erachtet der Bundesrat dies zurzeit auch nicht als nötig. Es ist allerdings nicht zu übersehen, dass die Anzahl von Festivitäten, die mit Feuerwerken untermalt werden, in den letzten Jahren gestiegen ist. Sollte sich dieser Trend fortsetzen, wird der Bundesrat diese Beurteilung überprüfen.</p><p>Feuerwerkskörper enthalten Sprengstoffe und unterliegen deshalb zu Recht einer rigiden Kontrolle. Wie wichtig sie ist, hat das schwere Explosionsunglück mit Feuerwerkskörpern im holländischen Enschede erst kürzlich wieder gezeigt. Das wissen auch die dafür zuständigen Fachbehörden des Bundes und der Kantone.</p><p>Gestützt auf das Sprengstoffgesetz haben die Kantone die Kompetenz, zeitliche Begrenzungen für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerk zu erlassen oder den Verkauf bestimmter Feuerwerkskörper zu verbieten. Mehrere Kantone machen von dieser Kompetenz regelmässig Gebrauch.</p><p>Ein bundesweites Verbot von Feuerwerkskörpern zu erlassen, erachtet der Bundesrat als unverhältnismässig.</p>
- <p>Die Feierlichkeiten zum Bundesfeiertag werden jedes Jahr überschattet von den Immissionen des Feuerwerks, das zeitweilig die Grenzwerte von Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnung massiv überschreitet. Schäden an Mensch und Tier sowie auch an Gebäuden treten regelmässig ein.</p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die Folgen von Feuerwerk bezüglich Umweltschutz, Lärmschutz, Tierschutz und Brandschutz?</p><p>2. Welche Vollzugsdefizite der zuständigen Behörden stellt er fest?</p><p>3. Sieht er Handlungsbedarf für eine Verschärfung der relevanten Bestimmungen?</p>
- Auswirkungen von Feuerwerk
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