Bis zu 2625 Gefängnis- und Heimausbrüche in einem Jahr
- ShortId
-
09.5399
- Id
-
20095399
- Updated
-
28.07.2023 13:30
- Language
-
de
- Title
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Bis zu 2625 Gefängnis- und Heimausbrüche in einem Jahr
- AdditionalIndexing
-
12;freie Schlagwörter: Ausbruch;Justizvollzugsanstalt;Sozialeinrichtung;Häftling;Statistik
- 1
-
- L04K05010301, Häftling
- L03K020218, Statistik
- L04K05010304, Justizvollzugsanstalt
- L04K01040407, Sozialeinrichtung
- Texts
-
- <p>Der Strafvollzug ist nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung Aufgabe der Kantone. Sie errichten und betreiben die erforderlichen Gefängnisse und Anstalten. Der Bund unterstützt sie lediglich mit Baubeiträgen. Die Kantone sind demzufolge auch dafür zuständig, dass die Bevölkerung vor inhaftierten gemeingefährlichen Straftätern geschützt ist. Nebst den vielen Gefängnissen für die Untersuchungshaft und den Vollzug von kurzen Strafen betreiben die Kantone offene Anstalten sowie sieben geschlossene Strafanstalten mit einem hohen Sicherheitsstandard.</p><p>Die in der Frage Wobmann erwähnten 2625 Entweichungen wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 entnommen. Diese Statistik litt schon seit Jahren unter diversen Mängeln, u. a. wegen uneinheitlicher Definitionen und Erfassungskriterien. Namentlich der Begriff "Entweichung" umfasste Personen, die durch Anordnung einer Gerichts-, Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde in eine Anstalt (Verhaftungsanstalt, Massnahmenvollzugsanstalt, Heim, Klinik usw.) eingewiesen oder einem bestimmten Ort (Arbeitsort, Familie) zugewiesen wurden und sich von dort oder während eines Transportes unerlaubt entfernt hatten. Die Kantone haben auf Anfang 2009 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein umfassendes Revisionsprojekt für eine neue polizeiliche Kriminalstatistik umgesetzt.</p><p>Aus Qualitäts- und Aufwand-Nutzen-Überlegungen wurde dabei auf eine nationale Zusammenführung der Zahlen zu Entweichungen verzichtet.</p><p>Die sieben geschlossenen Strafanstalten mit hohem Sicherheitsstandard hatten in den Jahren 2007 und 2008 keine Fluchten ab Anstalt, sogenannte Ausbrüche, zu verzeichnen. Vereinzelte Entweichungen ab diesen Einrichtungen erfolgten ausschliesslich während Urlauben, Transporten, Aussenarbeiten oder Ausgängen. Sie betrafen nicht mehr als zehn Fälle pro Jahr.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Kantone die Aufgabe des Vollzugs von Strafen und Massnahmen gemäss den gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie messen den sicherheitsrelevanten Aspekten einen hohen Stellenwert zu. Mit baulichen und betrieblichen Massnahmen werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Straftätern zu gewährleisten. Ausbrüche aus den gesicherten Einrichtungen wurden in den letzten beiden Jahren keine verzeichnet, und Entweichungen waren die Ausnahme. Der Bund hat keine Veranlassung, spezielle Massnahmen zu treffen.</p>
- <p>In den letzten Jahren entwichen im Schnitt jährlich etwa 2500 Häftlinge aus dem Schweizer Straf- und Massnahmenvollzug, etwa 500 kehren nicht zurück. Aus "methodischen Gründen" weist das Statistische Amt diese Entweichungen gesamtschweizerisch nicht mehr aus.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diesen Missstand zu beheben und Einfluss auf die Kantone zu nehmen, um die Gefängnisse ausbruchsicherer zu gestalten?</p>
- Bis zu 2625 Gefängnis- und Heimausbrüche in einem Jahr
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Strafvollzug ist nach Artikel 123 Absatz 2 der Bundesverfassung Aufgabe der Kantone. Sie errichten und betreiben die erforderlichen Gefängnisse und Anstalten. Der Bund unterstützt sie lediglich mit Baubeiträgen. Die Kantone sind demzufolge auch dafür zuständig, dass die Bevölkerung vor inhaftierten gemeingefährlichen Straftätern geschützt ist. Nebst den vielen Gefängnissen für die Untersuchungshaft und den Vollzug von kurzen Strafen betreiben die Kantone offene Anstalten sowie sieben geschlossene Strafanstalten mit einem hohen Sicherheitsstandard.</p><p>Die in der Frage Wobmann erwähnten 2625 Entweichungen wurden der Polizeilichen Kriminalstatistik 2007 entnommen. Diese Statistik litt schon seit Jahren unter diversen Mängeln, u. a. wegen uneinheitlicher Definitionen und Erfassungskriterien. Namentlich der Begriff "Entweichung" umfasste Personen, die durch Anordnung einer Gerichts-, Strafverfolgungs- oder Verwaltungsbehörde in eine Anstalt (Verhaftungsanstalt, Massnahmenvollzugsanstalt, Heim, Klinik usw.) eingewiesen oder einem bestimmten Ort (Arbeitsort, Familie) zugewiesen wurden und sich von dort oder während eines Transportes unerlaubt entfernt hatten. Die Kantone haben auf Anfang 2009 in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Statistik und dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement ein umfassendes Revisionsprojekt für eine neue polizeiliche Kriminalstatistik umgesetzt.</p><p>Aus Qualitäts- und Aufwand-Nutzen-Überlegungen wurde dabei auf eine nationale Zusammenführung der Zahlen zu Entweichungen verzichtet.</p><p>Die sieben geschlossenen Strafanstalten mit hohem Sicherheitsstandard hatten in den Jahren 2007 und 2008 keine Fluchten ab Anstalt, sogenannte Ausbrüche, zu verzeichnen. Vereinzelte Entweichungen ab diesen Einrichtungen erfolgten ausschliesslich während Urlauben, Transporten, Aussenarbeiten oder Ausgängen. Sie betrafen nicht mehr als zehn Fälle pro Jahr.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Kantone die Aufgabe des Vollzugs von Strafen und Massnahmen gemäss den gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie messen den sicherheitsrelevanten Aspekten einen hohen Stellenwert zu. Mit baulichen und betrieblichen Massnahmen werden die erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der Bevölkerung vor gemeingefährlichen Straftätern zu gewährleisten. Ausbrüche aus den gesicherten Einrichtungen wurden in den letzten beiden Jahren keine verzeichnet, und Entweichungen waren die Ausnahme. Der Bund hat keine Veranlassung, spezielle Massnahmen zu treffen.</p>
- <p>In den letzten Jahren entwichen im Schnitt jährlich etwa 2500 Häftlinge aus dem Schweizer Straf- und Massnahmenvollzug, etwa 500 kehren nicht zurück. Aus "methodischen Gründen" weist das Statistische Amt diese Entweichungen gesamtschweizerisch nicht mehr aus.</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat diesen Missstand zu beheben und Einfluss auf die Kantone zu nehmen, um die Gefängnisse ausbruchsicherer zu gestalten?</p>
- Bis zu 2625 Gefängnis- und Heimausbrüche in einem Jahr
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