Gateway Limmattal. Mögliche Redimensionierung?

ShortId
09.5404
Id
20095404
Updated
28.07.2023 13:31
Language
de
Title
Gateway Limmattal. Mögliche Redimensionierung?
AdditionalIndexing
48;Reduktion;SBB;Bahnhof;Zürich (Kanton);Güterverkehr auf der Schiene;Schienennetz
1
  • L04K18030202, Bahnhof
  • L04K08020224, Reduktion
  • L05K1801020203, Güterverkehr auf der Schiene
  • L05K1801021103, SBB
  • L04K18030207, Schienennetz
  • L05K0301010123, Zürich (Kanton)
Texts
  • <p>Der Gateway ist ein "Umsteigebahnhof" für Container. Anders als auf gewöhnlichen Terminals sollen Waren auf dem Gateway Limmattal nicht nur von einem Verkehrsträger auf den anderen umgeschlagen werden, sondern auch von Zug zu Zug. Der Gateway soll diese Sortierfunktion in Kombination mit dem Rangierbahnhof Limmattal wahrnehmen.</p><p>Die SBB haben das Bundesamt für Verkehr als zuständige Behörde laufend über den Fortschritt der Planungen zum Gateway Limmattal und den verkehrlichen Zweck dieser Anlage informiert. Grundsätzlich ist das Projekt Gateway Limmattal von verkehrspolitischem Nutzen: Es verspricht eine effizientere Abwicklung des kombinierten Verkehrs im Binnen-, Import- und Exportverkehr.</p><p>Das Vorhaben wurde durch den Standortkanton Zürich im kantonalen Richtplan festgesetzt. Der Standortentscheid der SBB und des Kantons Zürich ist mit dem Eintrag im kantonalen Richtplan, dessen Bewilligung durch den Bundesrat und dem kürzlichen Entscheid des Bundesgerichtes rechtskräftig. In einem nächsten Schritt wird das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. Bei diesem werden die Planungsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsbericht publiziert und öffentlich aufgelegt. Erst dann können die Auswirkungen der Anlage konkret bewertet werden.</p><p>Zudem wurde dem Bundesamt für Verkehr bis heute noch kein Finanzierungsgesuch gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge für einen Gateway im Limmattal vorgelegt. Somit konnte auch noch keine Beurteilung der Zweckmässigkeit, des Flächenbedarfs und der Förderwürdigkeit des Projektes vorgenommen werden.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, das Projekt vorab ohne Einsicht in die Detailplanung zu beurteilen. Vielmehr würde ein entsprechendes Gesuch gemäss den rechtlichen Vorgaben und dem Grundsatz der Gleichbehandlung beurteilt. Dabei wird gemäss gängiger Praxis u. a. auch die Bonität des Gesuchstellers überprüft.</p>
  • <p>Das Bundesgericht hat im März 2008 die Beschwerde von acht Gemeinden der Umgebung betreffend den Gateway Limmattal abgelehnt. Das Projekt kann nun im kantonalen Richtplan eingetragen und gebaut werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der desolaten Finanzlage der SBB und insbesondere ihrer Tochtergesellschaft SBB Cargo, den Bau zu verschieben oder zumindest das Projekt den veränderten finanziellen Gegebenheiten anzupassen bzw. zu redimensionieren?</p>
  • Gateway Limmattal. Mögliche Redimensionierung?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Gateway ist ein "Umsteigebahnhof" für Container. Anders als auf gewöhnlichen Terminals sollen Waren auf dem Gateway Limmattal nicht nur von einem Verkehrsträger auf den anderen umgeschlagen werden, sondern auch von Zug zu Zug. Der Gateway soll diese Sortierfunktion in Kombination mit dem Rangierbahnhof Limmattal wahrnehmen.</p><p>Die SBB haben das Bundesamt für Verkehr als zuständige Behörde laufend über den Fortschritt der Planungen zum Gateway Limmattal und den verkehrlichen Zweck dieser Anlage informiert. Grundsätzlich ist das Projekt Gateway Limmattal von verkehrspolitischem Nutzen: Es verspricht eine effizientere Abwicklung des kombinierten Verkehrs im Binnen-, Import- und Exportverkehr.</p><p>Das Vorhaben wurde durch den Standortkanton Zürich im kantonalen Richtplan festgesetzt. Der Standortentscheid der SBB und des Kantons Zürich ist mit dem Eintrag im kantonalen Richtplan, dessen Bewilligung durch den Bundesrat und dem kürzlichen Entscheid des Bundesgerichtes rechtskräftig. In einem nächsten Schritt wird das Plangenehmigungsverfahren eingeleitet. Bei diesem werden die Planungsunterlagen und der Umweltverträglichkeitsbericht publiziert und öffentlich aufgelegt. Erst dann können die Auswirkungen der Anlage konkret bewertet werden.</p><p>Zudem wurde dem Bundesamt für Verkehr bis heute noch kein Finanzierungsgesuch gemäss Artikel 5 der Verordnung über die Förderung des kombinierten Verkehrs und des Transportes begleiteter Motorfahrzeuge für einen Gateway im Limmattal vorgelegt. Somit konnte auch noch keine Beurteilung der Zweckmässigkeit, des Flächenbedarfs und der Förderwürdigkeit des Projektes vorgenommen werden.</p><p>Der Bundesrat sieht keinen Anlass, das Projekt vorab ohne Einsicht in die Detailplanung zu beurteilen. Vielmehr würde ein entsprechendes Gesuch gemäss den rechtlichen Vorgaben und dem Grundsatz der Gleichbehandlung beurteilt. Dabei wird gemäss gängiger Praxis u. a. auch die Bonität des Gesuchstellers überprüft.</p>
    • <p>Das Bundesgericht hat im März 2008 die Beschwerde von acht Gemeinden der Umgebung betreffend den Gateway Limmattal abgelehnt. Das Projekt kann nun im kantonalen Richtplan eingetragen und gebaut werden.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, aufgrund der desolaten Finanzlage der SBB und insbesondere ihrer Tochtergesellschaft SBB Cargo, den Bau zu verschieben oder zumindest das Projekt den veränderten finanziellen Gegebenheiten anzupassen bzw. zu redimensionieren?</p>
    • Gateway Limmattal. Mögliche Redimensionierung?

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