Gefahr durch Strassenbelagsreparaturen

ShortId
09.5406
Id
20095406
Updated
28.07.2023 09:50
Language
de
Title
Gefahr durch Strassenbelagsreparaturen
AdditionalIndexing
48;Strassenunterhalt;Verkehrsunfall;Kies
1
  • L06K070503010402, Strassenunterhalt
  • L04K06030405, Kies
  • L05K1802020302, Verkehrsunfall
Texts
  • <p>Ja, es gibt gesamtschweizerische Vorschriften über Belagsreparaturen. Diese sind in der Schweizer Norm 640732 der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute enthalten. Weiter gehende Regelungen sind nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig.</p><p>Wenn nach Belagsreparaturen Rollsplitt gestreut werden muss, wird das Gefahrensignal 1.12, Rollsplitt, aufgestellt. Es warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuglenker sind damit vor einer spezifischen Gefahr gewarnt und gehalten, die Geschwindigkeit insbesondere den herrschenden Strassenverhältnissen anzupassen. Mit einer angepassten, tieferen Geschwindigkeit kann ein mit Rollsplitt bestreuter Fahrbahnabschnitt problemlos befahren werden, auch von Zweiradfahrzeugen.</p><p>Im Übrigen dienen gut sichtbare und gesicherte Baustellen, aber auch gesamtschweizerisch einheitlich durchgeführte Reparaturarbeiten der besseren Lesbarkeit der Strasse. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, auch Vorschläge für die Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastruktur gemacht.</p>
  • <p>Bei Strassenbelagsreparaturen wird häufig Rollsplitt verwendet. Dies stellt eine grosse Gefahr für die Zweiradfahrer (Velo/Moto) dar. Aber auch für die Autofahrer kann es verheerende Folgen haben, wie z. B. am 13. August 2009 auf der Strecke Lengnau-Rekingen, als es bei zwei Autounfällen wegen Rollsplitt Schwerverletzte gab.</p><p>- Gibt es gesamtschweizerische Vorschriften betreffend Strassenbelagsreparaturen?</p><p>- Falls ja, ist der Bundesrat bereit, zur Stärkung der Verkehrssicherheit diese zu überprüfen?</p>
  • Gefahr durch Strassenbelagsreparaturen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ja, es gibt gesamtschweizerische Vorschriften über Belagsreparaturen. Diese sind in der Schweizer Norm 640732 der Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute enthalten. Weiter gehende Regelungen sind nach Auffassung des Bundesrates nicht notwendig.</p><p>Wenn nach Belagsreparaturen Rollsplitt gestreut werden muss, wird das Gefahrensignal 1.12, Rollsplitt, aufgestellt. Es warnt vor losem Splitt auf der Fahrbahn. Die Fahrzeuglenker sind damit vor einer spezifischen Gefahr gewarnt und gehalten, die Geschwindigkeit insbesondere den herrschenden Strassenverhältnissen anzupassen. Mit einer angepassten, tieferen Geschwindigkeit kann ein mit Rollsplitt bestreuter Fahrbahnabschnitt problemlos befahren werden, auch von Zweiradfahrzeugen.</p><p>Im Übrigen dienen gut sichtbare und gesicherte Baustellen, aber auch gesamtschweizerisch einheitlich durchgeführte Reparaturarbeiten der besseren Lesbarkeit der Strasse. Aus diesem Grund hat der Bundesrat in Via sicura, dem Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, auch Vorschläge für die Verbesserung der Sicherheit der Strasseninfrastruktur gemacht.</p>
    • <p>Bei Strassenbelagsreparaturen wird häufig Rollsplitt verwendet. Dies stellt eine grosse Gefahr für die Zweiradfahrer (Velo/Moto) dar. Aber auch für die Autofahrer kann es verheerende Folgen haben, wie z. B. am 13. August 2009 auf der Strecke Lengnau-Rekingen, als es bei zwei Autounfällen wegen Rollsplitt Schwerverletzte gab.</p><p>- Gibt es gesamtschweizerische Vorschriften betreffend Strassenbelagsreparaturen?</p><p>- Falls ja, ist der Bundesrat bereit, zur Stärkung der Verkehrssicherheit diese zu überprüfen?</p>
    • Gefahr durch Strassenbelagsreparaturen

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