Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf das Schengen-Recht

ShortId
09.5451
Id
20095451
Updated
28.07.2023 10:31
Language
de
Title
Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf das Schengen-Recht
AdditionalIndexing
10;421;Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik;Subsidiarität;Vertrag von Lissabon;Personenkontrolle an der Grenze
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L04K09030605, Vertrag von Lissabon
  • L05K0803020102, Mitwirkung des Parlaments in der Aussenpolitik
  • L04K08070106, Subsidiarität
Texts
  • <p>Die Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Rechtes erfolgt gemäss Artikel 7 des Schengen-Assoziierungsabkommens grundsätzlich im Rahmen eines Notenaustausches, der aus der Sicht der Schweiz einen Staatsvertrag darstellt. Das Schweizer Parlament nimmt daher im Rahmen der Übernahme und Umsetzung von Schengen-Weiterentwicklungen die Rolle wahr, die ihm die Verfassung und das Gesetz für den Abschluss von Staatsverträgen und deren Umsetzung generell zuweist. An der konkreten Aushandlung von Staatsverträgen ist das Parlament nicht beteiligt, soweit Artikel 152 des Parlamentsgesetzes nicht eine Konsultation des Parlamentes vorsieht. In Bezug auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands wird das Parlament vom Bundesrat regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert, welche in den Arbeitsgruppen Comix der EU unter Schweizer Beteiligung mit Vertretern der Verwaltungsbehörden von Bund und Kantonen stattfinden. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Eine Teilnahme des Schweizer Parlamentes am Mechanismus der Subsidiaritätsprüfung, für welchen der Lissabonner Vertrag nun auch die Beteiligung der nationalen Parlamente vorsieht, ist daher nicht möglich. Da die Subsidiaritätsprüfung ein Verfahren zur EU-internen Kontrolle der Kompetenzausübung durch die EU-Organe darstellt, kann eine Einbindung des schweizerischen Parlamentes in diesen Mechanismus nicht autonom erfolgen. Für eine Beteiligung wäre ein EU-Beitritt Voraussetzung. Grundsätzlich wäre es möglich, innerstaatliche Mechanismen zu schaffen, durch die das Schweizer Parlament in die Aushandlung von Staatsverträgen und damit auch in die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands stärker eingebunden wird, als dies nach geltendem Recht der Fall ist. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass sich dies zurzeit nicht aufdrängt.</p>
  • <p>Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages wird das EU-Gesetzgebungsverfahren demokratischer und volksnäher, die nationalen Parlamente werden gestärkt. Der Bereich Schengen wird vergemeinschaftlicht. Das Schweizer Parlament nimmt bislang im Schengen-Acquis eine Passivrolle ein.</p><p>- Kann es künftig konsultativ im Sinne des "decision shaping" an der neuen Subsidiaritätsprüfung teilnehmen?</p><p>- Wenn nein, können autonome Mechanismen entwickelt werden, damit das Schweizer Parlament mehr involviert wird?</p>
  • Auswirkungen des Lissabonner Vertrages auf das Schengen-Recht
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Übernahme von Weiterentwicklungen des Schengen-Rechtes erfolgt gemäss Artikel 7 des Schengen-Assoziierungsabkommens grundsätzlich im Rahmen eines Notenaustausches, der aus der Sicht der Schweiz einen Staatsvertrag darstellt. Das Schweizer Parlament nimmt daher im Rahmen der Übernahme und Umsetzung von Schengen-Weiterentwicklungen die Rolle wahr, die ihm die Verfassung und das Gesetz für den Abschluss von Staatsverträgen und deren Umsetzung generell zuweist. An der konkreten Aushandlung von Staatsverträgen ist das Parlament nicht beteiligt, soweit Artikel 152 des Parlamentsgesetzes nicht eine Konsultation des Parlamentes vorsieht. In Bezug auf die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands wird das Parlament vom Bundesrat regelmässig über den Stand der Arbeiten informiert, welche in den Arbeitsgruppen Comix der EU unter Schweizer Beteiligung mit Vertretern der Verwaltungsbehörden von Bund und Kantonen stattfinden. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Eine Teilnahme des Schweizer Parlamentes am Mechanismus der Subsidiaritätsprüfung, für welchen der Lissabonner Vertrag nun auch die Beteiligung der nationalen Parlamente vorsieht, ist daher nicht möglich. Da die Subsidiaritätsprüfung ein Verfahren zur EU-internen Kontrolle der Kompetenzausübung durch die EU-Organe darstellt, kann eine Einbindung des schweizerischen Parlamentes in diesen Mechanismus nicht autonom erfolgen. Für eine Beteiligung wäre ein EU-Beitritt Voraussetzung. Grundsätzlich wäre es möglich, innerstaatliche Mechanismen zu schaffen, durch die das Schweizer Parlament in die Aushandlung von Staatsverträgen und damit auch in die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands stärker eingebunden wird, als dies nach geltendem Recht der Fall ist. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass sich dies zurzeit nicht aufdrängt.</p>
    • <p>Mit Inkrafttreten des Lissabonner Vertrages wird das EU-Gesetzgebungsverfahren demokratischer und volksnäher, die nationalen Parlamente werden gestärkt. Der Bereich Schengen wird vergemeinschaftlicht. Das Schweizer Parlament nimmt bislang im Schengen-Acquis eine Passivrolle ein.</p><p>- Kann es künftig konsultativ im Sinne des "decision shaping" an der neuen Subsidiaritätsprüfung teilnehmen?</p><p>- Wenn nein, können autonome Mechanismen entwickelt werden, damit das Schweizer Parlament mehr involviert wird?</p>
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