Finanzierung der Bahn 2030 mittels befristeter Erhöhung der Mehrwertsteuer

ShortId
09.5454
Id
20095454
Updated
28.07.2023 13:27
Language
de
Title
Finanzierung der Bahn 2030 mittels befristeter Erhöhung der Mehrwertsteuer
AdditionalIndexing
24;48;öffentlicher Verkehr;Schienenverkehr;Mehrwertsteuer;Finanzierung
1
  • L03K180302, Schienenverkehr
  • L04K11070103, Mehrwertsteuer
  • L03K110902, Finanzierung
  • L04K18010213, öffentlicher Verkehr
Texts
  • <p>Die Vernehmlassungsvorlage zu Bahn 2030 ist in Erarbeitung. Hinsichtlich Inhalt und Finanzierung hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, zwei Varianten im Umfang von 12 bzw. 21 Milliarden Franken mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu erarbeiten. Für die Finanzierung sollen dem FinöV-Fonds gemäss Parlament (Art. 10 des ZEB-Gesetzes) und Bundesrat zusätzliche Mittel zugeführt werden. In beiden Varianten sollen die bestehenden Quellen des FinöV-Fonds weitergeführt werden: Bundesanteil LSVA, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer-Promille. Dennoch verbleibt eine Finanzierungslücke voraussichtlich in den Jahren 2017-2027. Zur Deckung dieser Finanzierungslücke stehen für den Bundesrat die folgenden befristeten Zusatzmittel im Vordergrund: eine Bahnabgabe (plus 300 Millionen Franken pro Jahr) sowie bei der 21-Milliarden-Franken-Variante zusätzlich eine Umwidmung des Kantonsanteils der LSVA-Einnahmen (plus 300 Millionen Franken pro Jahr). Damit dürfte das Projekt Bahn 2030 im Jahre 2017 gestartet werden können. Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat aber wie üblich weitere Finanzierungsquellen aufzeigen und bewerten. Während der Vernehmlassung besteht also die Möglichkeit, sich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa der Erhöhung der Mehrwertsteuer, zu äussern. Je nach Ausgang des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat die definitive Botschaft verfassen.</p>
  • <p>Die Bahn 2030 steht als Projekt, aber es fehlen Finanzierungsvorschläge. </p><p>Die Mehrwertsteuer wurde per Abstimmung um 0,4 Prozentpunkte angehoben, befristet bis 2017; dies als Beitrag zur Sanierung der IV. </p><p>- Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Befristung zu verlängern und ab 2018 diese 0,4 Prozent Mehrwertsteuer dem FinöV-Fonds zufliessen zu lassen?</p><p>- Wie viele Jahre müsste das Projekt FinöV-Fonds inklusive Mehrwertsteuer-Zusatz verlängert werden, um die Bahn 2030 in ihrer 21-Milliarden-Franken-Variante zu finanzieren?</p>
  • Finanzierung der Bahn 2030 mittels befristeter Erhöhung der Mehrwertsteuer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vernehmlassungsvorlage zu Bahn 2030 ist in Erarbeitung. Hinsichtlich Inhalt und Finanzierung hat der Bundesrat dem UVEK den Auftrag erteilt, zwei Varianten im Umfang von 12 bzw. 21 Milliarden Franken mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu erarbeiten. Für die Finanzierung sollen dem FinöV-Fonds gemäss Parlament (Art. 10 des ZEB-Gesetzes) und Bundesrat zusätzliche Mittel zugeführt werden. In beiden Varianten sollen die bestehenden Quellen des FinöV-Fonds weitergeführt werden: Bundesanteil LSVA, Mineralölsteuer und Mehrwertsteuer-Promille. Dennoch verbleibt eine Finanzierungslücke voraussichtlich in den Jahren 2017-2027. Zur Deckung dieser Finanzierungslücke stehen für den Bundesrat die folgenden befristeten Zusatzmittel im Vordergrund: eine Bahnabgabe (plus 300 Millionen Franken pro Jahr) sowie bei der 21-Milliarden-Franken-Variante zusätzlich eine Umwidmung des Kantonsanteils der LSVA-Einnahmen (plus 300 Millionen Franken pro Jahr). Damit dürfte das Projekt Bahn 2030 im Jahre 2017 gestartet werden können. Im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage wird der Bundesrat aber wie üblich weitere Finanzierungsquellen aufzeigen und bewerten. Während der Vernehmlassung besteht also die Möglichkeit, sich zu alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa der Erhöhung der Mehrwertsteuer, zu äussern. Je nach Ausgang des Vernehmlassungsverfahrens wird der Bundesrat die definitive Botschaft verfassen.</p>
    • <p>Die Bahn 2030 steht als Projekt, aber es fehlen Finanzierungsvorschläge. </p><p>Die Mehrwertsteuer wurde per Abstimmung um 0,4 Prozentpunkte angehoben, befristet bis 2017; dies als Beitrag zur Sanierung der IV. </p><p>- Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Befristung zu verlängern und ab 2018 diese 0,4 Prozent Mehrwertsteuer dem FinöV-Fonds zufliessen zu lassen?</p><p>- Wie viele Jahre müsste das Projekt FinöV-Fonds inklusive Mehrwertsteuer-Zusatz verlängert werden, um die Bahn 2030 in ihrer 21-Milliarden-Franken-Variante zu finanzieren?</p>
    • Finanzierung der Bahn 2030 mittels befristeter Erhöhung der Mehrwertsteuer

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