Anti-Minarett-Initiative. Ungeschickte und mehrdeutige Kommunikation

ShortId
09.5480
Id
20095480
Updated
28.07.2023 09:28
Language
de
Title
Anti-Minarett-Initiative. Ungeschickte und mehrdeutige Kommunikation
AdditionalIndexing
04;2831;Informationspolitik;religiöse Einrichtung;Religionsfreiheit;Bundesblatt;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
1
  • L04K01060209, religiöse Einrichtung
  • L04K05020509, Religionsfreiheit
  • L04K02020304, Bundesblatt
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
Texts
  • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Anti-Minarett-Initiative erläutert, weshalb das vorgeschlagene Verbot die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt. Er hat diesen Erläuterungen nichts hinzuzufügen. Es ist Pflicht des Bundesrates, auf die möglichen Konsequenzen des Entscheides von Volk und Ständen hinzuweisen. Im Falle der Annahme der Initiative ist mit einer Verletzung der EMRK und des Uno-Paktes II zu rechnen. Die möglichen Konsequenzen beinhalten auch die möglichen Folgen einer Verletzung. Im Übrigen weist die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem vier Minarette auf. Das sind genau gleich viele, wie heute in der Schweiz stehen.</p>
  • <p>Die Botschaft des Bundesrates zum Minarett-Verbot ist insofern ein Ausdruck ungeschickter Kommunikation, als die Behauptung falsch ist, das Verbot würde die Religionsfreiheit verletzen. Musliminnen und Muslime beten schliesslich auch in der Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem, die kein Minarett aufweist. Wenn die Botschaft für den Fall, dass die Initiative angenommen wird, vor Vergeltungsmassnahmen gegen die Schweiz warnt, so ist dies überaus ungeschickt und womöglich sogar kontraproduktiv.</p><p>Ist sich der Bundesrat der Wirkung seiner Kommunikation bewusst?</p>
  • Anti-Minarett-Initiative. Ungeschickte und mehrdeutige Kommunikation
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zur Anti-Minarett-Initiative erläutert, weshalb das vorgeschlagene Verbot die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt. Er hat diesen Erläuterungen nichts hinzuzufügen. Es ist Pflicht des Bundesrates, auf die möglichen Konsequenzen des Entscheides von Volk und Ständen hinzuweisen. Im Falle der Annahme der Initiative ist mit einer Verletzung der EMRK und des Uno-Paktes II zu rechnen. Die möglichen Konsequenzen beinhalten auch die möglichen Folgen einer Verletzung. Im Übrigen weist die Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem vier Minarette auf. Das sind genau gleich viele, wie heute in der Schweiz stehen.</p>
    • <p>Die Botschaft des Bundesrates zum Minarett-Verbot ist insofern ein Ausdruck ungeschickter Kommunikation, als die Behauptung falsch ist, das Verbot würde die Religionsfreiheit verletzen. Musliminnen und Muslime beten schliesslich auch in der Al-Aqsa-Moschee in Jerusalem, die kein Minarett aufweist. Wenn die Botschaft für den Fall, dass die Initiative angenommen wird, vor Vergeltungsmassnahmen gegen die Schweiz warnt, so ist dies überaus ungeschickt und womöglich sogar kontraproduktiv.</p><p>Ist sich der Bundesrat der Wirkung seiner Kommunikation bewusst?</p>
    • Anti-Minarett-Initiative. Ungeschickte und mehrdeutige Kommunikation

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