Unentgeltliche Rechtsberatung für Bankmanager?

ShortId
09.5490
Id
20095490
Updated
28.07.2023 05:14
Language
de
Title
Unentgeltliche Rechtsberatung für Bankmanager?
AdditionalIndexing
04;Informationspolitik;Personal;Kostenrechnung;Reise;Bundesamt für Justiz;Steuerhinterziehung;Beratung;Bank
1
  • L04K08040403, Bundesamt für Justiz
  • L06K070106020203, Beratung
  • L05K0101010311, Reise
  • L03K120102, Informationspolitik
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K11070604, Steuerhinterziehung
  • L04K11040101, Bank
  • L05K0702010207, Personal
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Justiz klärt Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und befürchten, im Ausland im Rahmen eines Strafverfahrens von einem anderen Staat gesucht zu werden, in allgemeiner Form über die Risiken eines Auslandaufenthaltes auf. Diese Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz mündlich, unpräjudiziell und unentgeltlich erteilt. Auskünfte zu konkreten Fahndungen werden indessen keine erteilt, da diese grundsätzlich vertraulich sind und dem Amtsgeheimnis unterstehen. Bis jetzt hält sich der Aufwand für das Bundesamt für Justiz zur Beantwortung dieser Anfragen in engen Grenzen.</p>
  • <p>Offenbar lassen gegenwärtig zahlreiche Bankmanager beim Bundesamt für Justiz (BJ) abklären, ob sie als Banker gefahrlos ins Ausland reisen können.</p><p>1. Wer kommt für die Kosten dieser Abklärungen auf?</p><p>2. Haben alle Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum BJ als Rechtsauskunftsstelle?</p><p>3. Inwiefern besteht ein Risiko, dass der Bund in Haftungsverfahren verwickelt wird, zum Beispiel für den Fall, dass ein Bankmanager entgegen der Einschätzung des BJ doch verhaftet werden sollte?</p>
  • Unentgeltliche Rechtsberatung für Bankmanager?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Justiz klärt Personen, welche in der Schweiz wohnhaft sind und befürchten, im Ausland im Rahmen eines Strafverfahrens von einem anderen Staat gesucht zu werden, in allgemeiner Form über die Risiken eines Auslandaufenthaltes auf. Diese Auskünfte werden vom Bundesamt für Justiz mündlich, unpräjudiziell und unentgeltlich erteilt. Auskünfte zu konkreten Fahndungen werden indessen keine erteilt, da diese grundsätzlich vertraulich sind und dem Amtsgeheimnis unterstehen. Bis jetzt hält sich der Aufwand für das Bundesamt für Justiz zur Beantwortung dieser Anfragen in engen Grenzen.</p>
    • <p>Offenbar lassen gegenwärtig zahlreiche Bankmanager beim Bundesamt für Justiz (BJ) abklären, ob sie als Banker gefahrlos ins Ausland reisen können.</p><p>1. Wer kommt für die Kosten dieser Abklärungen auf?</p><p>2. Haben alle Bürgerinnen und Bürger den Zugang zum BJ als Rechtsauskunftsstelle?</p><p>3. Inwiefern besteht ein Risiko, dass der Bund in Haftungsverfahren verwickelt wird, zum Beispiel für den Fall, dass ein Bankmanager entgegen der Einschätzung des BJ doch verhaftet werden sollte?</p>
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